Nachdem ich kürzlich bereits über die Schildgestaltung an der Louisenstraße berichtet habe (Neustadt-Geflüster vom 21. August 2012), ist nun am Parkplatz an der Sebnitzer Straße noch ein händisch entwickeltes Schild aufgetaucht.Das Schild hängt unmittelbar vor dem Spielplatz auf der Sebnitzer Straße. Der Wunsch ist verständlich, der Paragraph 3 der StVO greift hier jedoch nicht. In diesem Falle wäre vermutlich Paragraph 12 als Hinweis besser geeignet.
10 Kommentare
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oder
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
„händisch“ ist so ein herrlich schlimmes wort. wie wäre es mit „manuel“?
Was hat denn der Manuel damit zu tun? :-)
(dieser kommentar wurde übrigens manuell getippt)
unglaublich… eeeendlich denkt hier mal jemand an die Autofahrer, Reifen können bei zu hartem Kontakt mit dem Bürgersteig enorm beschädigt werden, was im schlimmsten Fall zum Ablösen der Lauffläche führen kann….
Lauffläche ist ein gutes Stichwort: Ich habe manchmal richtig Lust, die dort auf dem Gehweg parkenden Autos in meine natürliche Lauffläche einzubeziehen…
@Manuel
aber §1 StVo gilt doch für ALLE.
oha, es heißt doch: Bürger steig! :-P
@Manuel: Das würd ich auch gern so oft machen, Autos und Radfahrer haben auf dem Bürgersteig NIX zu suchen!
@Manuel: Es heißt aber auch Fuß weg, um mal Deine Leerzeichenschreibweise aufzugreifen. ;-)
Jetzt hätte ich fast gesagt: „Geh weg, Herr Launer!“ :-D