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Grüne: Neuer Antrag zur Königsbrücker

Im Bauausschuss der Stadt Dresden war in der vergangenen Woche bekannt geworden, dass das Wirtschaftsministerium unter Leitung von Sven Morlok (FDP) „auch auf Basis der aktuellen Prognosen die Auffassung vertritt, dass nur die vierspurige Variante eine vernünftige Lösung hinsichtlich Verkehrsabwicklung und Luftqualität darstellt.“ Dies hatte das Wirtschaftsministerium in einem Brief an die Oberbürgermeisterin Helma Orosz dargelegt.

Heftiger Protest gegen diese Äußerungen kamen aus den Reihen der Grünen, der SPD und der Linken. Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN hat nun einen Antrag zum Thema Luftschadstoffe in der Königsbrücker Straße eingereicht. Ziel des Antrages ist die Erstellung eines Berichtes durch die Verwaltung, in dem dargelegt wird, inwieweit bei einem vom Land geforderten vierspurigen Ausbau der Königsbrücker Straße eine Drosselung des Verkehrszuflusses auf der Königsbrücker Straße aus Gründen der Luftreinhaltung notwendig wäre. Ferner sollen die Unterschiede bei der Leistungsfähigkeit zwischen der vom Land geforderten und der vom Stadtrat beschlossenen Variante am Albertplatz dargestellt werden.

Hintergrund dieses Antrages ist die Luftqualität in der Neustadt. Denn nach Modellrechnungen des Landesumweltamtes wird deutlich, dass die Neustadt der Stadtteil mit der schlechtesten Luft Dresdens ist. Dafür sollen auch die vom Autoverkehr verursachten Stickoxide und der Feinstaub verantwortlich sein. Laut EU-Richtlinien und Bundesimmissionsschutzgesetz müssen Maßnahmen umgesetzt werden, um diese Werte zu verringern. FDP-Wirtschaftsbürgermeister Dirk Hilbert hatte dazu kürzlich einen umfangreichen Plan vorgelegt. Dazu gehörte unter anderem eine Verringerung des Kfz-Verkehrs, mehr grüne Plaketten, bessere Verkehrsflüsse, mehr Nutzer von Bussen und Bahnen. Damit soll die Einführung einer restriktiven Umweltzone verhindert werden.

Bei einem vierspurigen Ausbau der Königsbrücker Straße sehen die Grünen nun diese Ziele in Gefahr und fordern mit ihrem Antrag deshalb, zu untersuchen, ob die Kapazitätserhöhung bei einer vierspurigen Variante im praktischen Verkehrsablauf realisierbar ist oder ob und wenn ja in welchem Maße aufgrund der Luftreinhalteplanung eine Drosselung des Zuflusses vorgenommen werden muss.

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2 Kommentare

  1. Und der Amtsschimmel läuft sich warm – der Freistaat hält (gegenwärtig) nur eine 4-spurige Variante für förderfähig, dafür dann aber mit „Drosselung des Zuflusses“ …?

  2. Nach dem Gutachten glaubte ich wirklich für kurze Zeit, dass das mit der Sanierung der Königsbrücker noch was wird. Das mit dem Bauwesen haben unsere Politiker irgendwie nicht raus…

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