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Polizeiverordnung zur BRN 2010

Im Dresdner Amtsblatt auf Seite 12 ist heute die Polizeiverordnung zur BRN veröffentlicht worden. Die wichtigsten Punkte sind hier zusammengefasst:

§ 1 und 2 Zeit und Raum
Die Polizeiverordnung gilt vom 18. Juni 2010, 15 Uhr, bis zum 21. Juni 2010, 6 Uhr und wird durch folgende Straßenzüge begrenzt: Bautzner Straße–Königsbrücker Straße–Bischofsweg–Prießnitzstraße–Bautzner Straße.

§ 3 Spätshop-Erlass außer Kraft
Die Polizeiverordnung über das Verbot der Alkoholabgabe an jedermann über die Straße durch Schank- und Speisewirtschaften in der Äußeren Neustadt wird während der BRN außer Kraft gesetzt.

§ 5 Verkaufs-, Verbringungs- und Ausbringungsverbote

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Getränke in Glasflaschen und Gläsern dürfen nur in der Kneipe verkauft werden und müssen auch dort konsumiert werden. Der Einzelhandel darf am Freitag nur bis 19 Uhr und am Sonnabend nur bis 14 Uhr Getränke in Glasflaschen verkaufen. Außerdem dürfen Gläser und Glasflaschen nur bis zu diesen Zeiten mitgebracht werden. Achtung neu: Stroh, Heu, Sägespäne oder ähnlich brennbares Material darf nicht ausgelegt werden.

§ 6 Lärmschutz
Es darf nur bis 1 Uhr gelärmt werden. Am Sonntag sind bis 21 Uhr sämtliche Festaktivitäten zu beenden.

§ 7 Entzündungsverbote
Lagerfeuer, Tonnenfeuer, Feuerwerke sind verboten.

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10 Kommentare

  1. Pingback: Dresden Neustadt
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  4. echt ma, bunte republik striessen.. ;)

    ist aber jedes jahr so und am ende haelt sich eh keiner dran..

  5. Nur das der Bescheid dieses Jahr 4 Seiten mehr hat als letztes Jahr. Finde es lustig, dass die Stadt glaubt damit alles kontrollieren zu können! ;)

  6. Hey,
    Verstehe ich das richtig, dass demzufolge Bierdosen oder Plasteflaschen (mit Inhalt) mitgebracht werden dürfen?

Kommentare sind geschlossen.