Anzeige

Advenster.org

Wird am Sonnabend Coloradio abgeschaltet?

Radio Apollo hat heute angekündigt, dass der Sender ab Sonnabend die nichtkommerziellen Radiosender Radio Blau (Leipzig), Radio T (Chemnitz) und coloRadio (Dresden-Neustadt) nicht mehr verbreiten wird. Apollo-Sprecher Nico Nickel erläutert das Vorgehen des Radio-Senders: „Die freien Radios haben die Sendekosten nicht beglichen.“

Ralf Kürbis, Vorstandsmitglied von Coloradio, hält dem entgegen: „Unserem Kenntnisstand nach wird unser Programm gar nicht von Apollo-Radio verbreitet, wir haben keine Verträge mit dem Unternehmen. Verbreiter ist die Media-Broadcast GmbH. Daher kann uns Apollo, auch technisch, nicht abschalten.“ Zurzeit sei ein Rechtsstreit im Gange. Die Frage sei, an wen die Zahlung der Sendegebühr überhaupt stattfinden soll. Das Geld sei dank des Stadtratsbeschlusses vom 25. Februar aber da. (Neustadtgeflüster berichtete)

„Natürlich schalten wir das nicht selbst ab“, erklärt Apollo-Sprecher Nico Nickel, jedoch sei Media-Broadcast von Apollo damit beauftragt und habe das auch bestätigt. Ab Sonnabend wird es also kein Coloradio mehr auf Apollo geben. Was die rechtliche Lage angehe, sei eigentlich auch alles klar. Nickel: „Seit Januar gibt es keinen Vertrag mehr mit den Sendern, daher haben wir für unsere Leistungen entsprechende Rechnungen gestellt.“ Die seien aber trotz Mahnungen nicht bezahlt worden, daher behält sich Apollo jetzt die Möglichkeit vor, seine Leistung zurück zu halten. Das bedeutet dann, während der Coloradio-Zeit wird nur noch Stille zu hören sein.

Aber noch ist die letzte Tür nicht zu. Nico Nickel: „Wenn die Vereine die Abschaltung verhindern wollen, sollten sie bezahlen oder zumindest das Gespräch mit uns suchen.“ Wie die Macher von Coloradio bei einer tatsächlichen Abschaltung vorgehen wollen, ist im Moment noch unklar.

Anzeige

Blitzumzug

Anzeige

Kreuzretter für die Rückengesundheit

Anzeige

Villandry

Anzeige

Blaue Fabrik

Anzeige

Agentour

Anzeige

Archiv der Avantgarden - Der Wandel wird kommen

Anzeige

Schramm Möbelmanufaktur

Anzeige

Lange Nacht der Angst im Hygiene-Museum

Anzeige

Archiv der Avantgarden - Welten Bauen. Visionäre. Architektur im 20. Jahrhundert

Anzeige

tranquillo

14 Kommentare

  1. Wenn das Geld »vorhanden« ist, dann muss es doch nur noch auf das richtige Konto überwiesen werden? Stellen sich also zwei Fragen:
    (1) auf wessen Konto ist das Geld jetzt?
    (2) wer ist der richtige Zahlungsempfänger — Apollo oder Media-Broadcast.
    Das wird sich unter intelligenten Menschen doch wohl aufklären lassen?

  2. Merkwürdiger Begriff von Rundfunkfreiheit

    Da masst sich also der Presseprecher eines PrivatKommerzfunkers , der zugleich auch noch ein anderes Kommerzradio vertritt (= sächsische Meinungsvielfalt) an, zu entschedioen wie Meinugs-und Kulturvielfalt in Sachsen aussieht. Das medienrechtlich zugelassene Coloradio, dass für einen Funken von Meinungsvielfalt und Kulturvielfalt in Dresden diesseits des Kommerzes steht soll verschwinden. So, So. Die Arroganz dieser Sachwalter der Kommerzinteressen ist bemerkenswert. Wenn sie Absprachen mit der Medienbehörde – die Übernahme der aller (1) Sendungs- und Leitungskosten kommt von daher – einfach in den Orkus schicken, wäre es an der Zeit, dass diese Behörde endlich ihren gesetzliche Aufgaben nachkommt:
    1. von der gesetzlichen Ermächtigung in § 28 Abs1 Nr.2 SächsPRG i.V.m § 40 RfSTV, die die „Förderung der technischen Infrstruktur im gesamten Lande“ ermöglicht zu Gunsten von COLORADIO, Radio Blau und Radio T endlich Gebrauch macht und den entsprechenden Anteil übernimmt.
    2. Ihrer Aufsichtsfunktion gegenüber selbstherrlichen Privatkommerzfunkern nachkommt und Sie anweist auschliesslich in der Kompetenz der Medienbehörde liegende Funktionen – Zulassung zur Ausstrahlung – gefälligst bei dieser zulassen ( Natürlich brauch Apollo nicht an mediabroadcast für die 49 Std zu bezahlen, wenn die Vertragsgrundlage mit SLM und den NKL eweggefallen ist) Andernnfalls ist dem selbstherrlichen Kommerzfunker die Lizenz zu entziehen.
    Oder ist Sachsen eine „Bannanen“ Republik, in der Kommerzfunker selbstherrlich über Fragen der Rundfunkfreiheit entscheiden???

  3. @Menzel:

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine Pressesprecher die Entscheidungen trifft – aber wenn du eine Person benötigst, um die ein Feindbild aufzubauen, dann sei es eben so …
    Außerdem haben die „bösen“ „PrivatKommerzfunker“ in den vergangenen Jahren mit der Übernahme von hunderttausenden Euro die Ausstrahlung der Freien in Sachsen überhaupt erst ermöglicht. Legst du fest, dass dies als Dogma für ewig und drei Jahre so sein muss? Ich denke, die Kritik muss gegen die Medienpolitischen Akteure gehen, nicht gegen ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen.
    Außerdem vermischt du in meinen Augen Vieles miteinander. Apollo verbietet doch den Freien nicht die Arbeit, sondern finanziert lediglich die Verbreitung nicht mehr. Die Lizenz von Apollo besagt sicher nichts zu einem Finazierungszwang, sonst gäbe es die Diskussion nicht. Die Lizenz für die Freien sieht dagegen vor, dass sie die entsprechenden Fenster nutzen dürfen. Auch hier steht aber nicht, dass die Kosten für die technische Verbreitung durch Apollo zu tragen sind. Dies besagte eine Zusatzvereinbarung die ausgelaufen ist. So ist das mit befristeten Verträgen nun mal. Sie laufen aus und die Termine sind lange vorher bekannt.
    Fazit: Die Regelungen, die in Sachsen getroffen wurden sind politischer Unsinn. Dafür können aber die Leute von Apollo nichts.
    PS: Sachlichkeit ist immer hilfreich, um Ernst genommen zu werden!

  4. K.L.
    Wer nicht verstehen will, versteht halt nicht.
    1. Es steht nicht in der Entscheidungskompetenz eines Privatwirtschaftsfunk -Unternehmens den technischen Schalter umzulegen. Dies ist ein Eingriff in die Rundfunkfreiheit. Dies zu verhindern, und die Rundfunkfreiheit der drei zugewährleisten ist Aufgabe der Medienbehörde. Dazu hat sie Sanktions- und Fördermittel
    2. APOLLO hat sich bis Ende 2009 vertraglich verpflichtet, die Kosten (Sender und Leitung der drei 49 Stunden- Rundfunkveranstalter)zu übernehmen. Wahrscheinlich wäre anders Apollo gar nicht lizenzierungsfähig gewesen,da seine Eigner schon jetzt viele Frequenzen auf sich vereinigen,
    Würdest du richtig lesen wäre klar, das Apollo natürlich nicht zahlen muss. Aber gleichzeitig hat Apollo unter keinerlei Gesichtspunkten irgendein „Recht“, die drei abzuschalten. Wenn Apollo den 49 Stunden Anteil an den Sender- und Leitungskosten der drei nicht übernimmt, muss der technische Dienstleister – mediabroadcast ex telekom – die Rechnung an diese schicken. (siehe meinen Kommentar oben).
    3. Nur offenkundigen Heiligsprechern jeder Willkür privatwirtschaftlich organisierter Plusmacher kann entgehen, dass wir in einem Rechtsstaat leben und eben nicht in einem Faustrecht irgendwelcher sogenannter „Banannenstaaten“, wo der, der den Geldbeutel schwingt, mal tun kann was er will.
    Die Senderabschaltung ist so ein verfassungswidriges Faustrecht.
    4. Nicht irgendwelche omninösen „medienpolitischen Akteure“ sind zu kritisieren, sondern konkret die SLM die in § 28 Abs 1 Nr.2 Sächs PRG eine eindeutige Ermächtigungsgrundlage i.V.m. § 40 RfStV hat, um die Sender- und Leitungskosten zu übernehmen, für Radio T , Coloradio und Radio Blau. Dieser gesetzlichen Pflicht, eine sachangemessene Förderung der landesrechtlich gebotenen technischen Infrastruktur zu entwickeln, ist die SLM bis heute nicht nachgekommen. Dafür ist sie zu kritiseren und im Wege der Unterlassungsklage ggf. zu verpflichten.

  5. @ K-M Menzel: Nur zu Punkt 4: Einfach mal auf der website der SLM nachsehen. Da findet man die für Sachsen verbindliche Rechtsgrundlage.
    http://www.slm-online.de/psk/slmo/dokukategorien/dokumanagement/psfile/docfile/85/S_chsische4a9526aa5ba0f.pdf
    Siehe § 28 „Aufgaben der Landesanstalt“
    Da sind einige der Passagen aus dem § 40 RfStV klar anders formuliert. Ob man das nun toll findet oder nicht, ist eine andere Frage. Jedenfalls bedeutet das konkret, dass diese Behörde eben NICHT verpflichtet ist (usw.). Nix mit Bananenrepublik und so! Du kannst ja gern eine Unterlassungsklage einreichen, wenn Du Dir so sicher bist, dass Du doch Recht hast. Viel Spaß dabei!

  6. @Frank
    Ja und was steht in § 28.1 Nr 1
    „…Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
    1. Förderung und Ausbau der Runfunkversorgung….“
    Und was steht in § 2 Abs.3
    „Die Landesanstalt fördert ….die Voraussetzungen für die Veranstaltung und Verbreitung ….durch Maßnahmen zur Förderung der technischen Infrastruktur zur versorgung des gesamten Landes und zur Förderung von Projekten für neuartige Rundfunkübertragung“
    Kein kann oder soll – also Ermessen, sondern „fördert“. Klarer kann ein gesetzlicher Befehl nicht sein.
    Also what ?
    Klagen kann natürlich nur wer betroffen ist – du Scherzkeks.

  7. @frank
    das reinwaschbedürfnis für apollo und slm, das du bedienst scheint grenzenlos (bist du bei der slm in lohn und brot?). aber oben ist ja klar, dass sich „banannenrepublik“ auf die tatsache der privaten Willkür (faustrecht der abschaltung) an stelle rechtlicher wege bezieht und sehr wohl das schweigen der behörde dazu. vgl auch: Geschäftsführer der SLM hier: http://www.neustadt-ticker.de/nachrichten/coloradio-nennt-apollo-radio-piratensender/#more-5213

  8. @ Herrn Menzel: Hmm … da versucht man lediglich, Dich auf einen Denkfehler hinzu weisen und schon ist man bei der Verkörperung des Bösen in Lohn und Brot … Noch einmal: Übernahme der Leitungs- und Sendekosten fällt leider nicht unter „Maßnahmen zur Förderung der technischen Infrastruktur zur Versorgung des gesamten Landes und zur Förderung von Projekten für neuartige Rundfunkübertragung“ – egal, was Du Dir da hinein deutest. Es wäre bestenfalls unter §28, Abs. 16 „Förderung von Projekten zur Förderung der Medienkompetenz“ verrechenbar.

    Aber was schreibe ich hier – Du hast ja sowieso Recht. Wenn Du selbst anscheinend nicht klageberechtigt bist, warum gibst Du dann nicht den Vertretern der bertoffenen Sender den entscheidenden Tipp? Die wären doch sicher klageberechtigt und Dir sehr dankbar für diesen Hinweis.

  9. @Frank
    -Zwar ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahre 1961 der technische Infrastruktur zur Rundfunkverbreitung geklärt – aber Frank weiss es natürlich besser,
    -zwar wird in nahezu der gesamten Bundesrepublik die technische Infrastruktur durch Übernahme der Sendungs- und Leitungskosten nicht nur nicht-kommerzieller ondern auch privatkommerzieller Veranstalter gefördert – aber Frank weiss diesnatürlich bessser, weil im Freistaat natürlich die Uhren anders zu ticken haben, so wie Frank das von der SLM weiss
    – natürlich hat in früheren Zeiten – Splitting mit inforadioeuropa(oder so ähnlich) die SLM die Sender- und Leitungskosten getragen (Bal und T) – aber Frank ……
    – zwar steht in § 2 Sächs PRG eine eigenständige Ermächtinungsgrundlage zur Veranstaltungsförderung nicht kommerzieller Rundfunkprojekte, aber …
    Merke: Frank und die SLM haben immer Recht mit ihren Behauptungen. Basta! Basta! Basta!
    Wenn das man gut geht – Nur jetzt wir die Rundfunkfreiheit in Sachsen demoliert duch Abschaltung der drei. Welch ein Hohn für die Bast-Politiker.

Kommentare sind geschlossen.