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Sexuelle Nötigung: drei Jahre Haft

Mit Kopfverband und im Rollstuhl zur Verhandlung: Rami A. wurde zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Mit Kopfverband und im Rollstuhl zur Verhandlung: Rami A. wurde zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Am Landgericht Dresden hat heute Nachmittag der Vorsitzende Richter Christian Linhardt das Urteil gegen Rami A. verkündet. Der 33-Jährige muss für insgesamt drei Jahre und drei Monate hinter Gitter. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre und zehn Monate gefordert, der Verteidiger auf eine Bewährungsstrafe plädiert.

Von den ursprünglich angeklagten zehn Fällen sind noch sieben übrig geblieben. Bei den anderen Taten sah der Richter berechtigte Zweifel, dass sie dem Angeklagten zugeordnet werden können. Außerdem folgte er nicht der Argumentation der Staatsanwaltschaft, das der Täter generalpräventiv* zu verurteilen sei. Der Gutachter Holger Kloß gab zu Protokoll, dass der Angeklagte, der mehrfach die Verhandlung wegen psychischer und anderer gesundheitlicher Beschwerden verlassen musste, voll haftfähig ist. Außerdem sei sein Drogen- und Alkoholkonsum nicht in der Art gewesen, dass er vermindert zurechnungsfähig sei.

Schwierigkeiten beim Verhandlungsauftakt

Der Prozess gegen Rami A. hatte schon mit Schwierigkeiten begonnen. Zum Prozessauftakt im Oktober musste der Angeklagte in den Verhandlungssaal getragen werden. Mehrere Verhandlungen fielen aus, weil er nicht in der Lage war dem Prozess zu folgen, teilweise wurden die Verhandlungen unterbrochen.

Trotz dieser Schwierigkeiten ist das Gericht heute zu einem Urteil gekommen. So sah das Gericht als erwiesen an, dass der Mann insgesamt sieben Frauen sexuell belästigt hat, fast alle Fälle spielten sich nachts in der Neustadt ab. Das Muster war auch immer gleich. Er folgte den Frauen und begrapschte sie dann im Hauseingang.

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Serie nächtlicher Überfälle

Die Serie an Überfällen in der Neustadt und im Hechtviertel hatte zu wilden Gerüchten geführt. Von mehrfachen Vergewaltigungen war die Rede. Soweit ist es jedoch nie gekommen. Möglicherweise auch, weil die Frauen sich aktiv wehrten, mit Schreien, mit Schlägen, mit Tritten. Der Täter flüchtete dann.

Die Beweislage für seine Handlungen waren erdrückend. So wurden Spuren seiner DNA an Kleidungsstücken der Opfer gefunden. Etliche Frauen erkannten ihn auf Lichtbildern wieder und beschrieben ihn übereinstimmend als hager bzw. mit eingefallenen Gesichtszügen. Auch dank der Videoaufzeichnungen in Dresdner Straßenbahnen konnte er überführt werden. Zu seiner Ergreifung während der BRN (Neustadt-Geflüster vom 19. Juni 2018) trug allerdings das gute Personengedächtnis einer Kunststudentin bei. Sie hatte sich das Gesicht des Mannes eingeprägt und ihn wiedererkannt.

Richter Linhardt würdigte, dass der Angeklagte die Tat bereut, auch wenn er sich wegen der inneren Verdrängung nicht mehr daran erinnern könne. Rami A. habe die Taten nicht bestritten und um Vergebung gebeten. Vergebung, so der Richter, gebe es, wenn er nun die Strafe absitzt und Buße tut. Gegen das Urteil können Staatsanwaltschaft, die Nebenklägerin oder die Verteidigung noch Revision einlegen.

*Generalprävention zielt auf den Schutz der Allgemeinheit ab, hier, das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsordnung zu stärken. Details unter: www.krimlex.de

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