Wie das Dresdner Hauptzollamt und die Staatsanwaltschaft Dresden mitteilten, wurden heute acht Unternehmen in der „Gastronomie- und Veranstaltungsbranche“ durchsucht. Am Nachmittag waren die Zollbeamten an der Discothek „Arteum“ im Waldschlößchenareal noch vor Ort. Die Disco gehört zur Rockin Food & Drinks GmbH, die unter anderem auch Rosi’s Amüsierlokal an der Eschenstraße betreibt. Geschäftsführer ist Christian von Canal, der einst auch das Burgerheart an der Alaunstraße eröffnet hatte.
Vorwurf: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
In der Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Hauptzollamt heißt es: „Die Ermittlungen richten sich gegen einen Dresdner Geschäftsmann, der in Dresden acht Unternehmen im Bereich der Gastronomie- und Veranstaltungsbranche betreibt.
Ihm wird das „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“ (Paragraph 266a Strafgesetzbuch) in einer Vielzahl von Fällen vorgeworfen. Die Ermittlungsbehörden gehen derzeit von einem Gesamtschaden von mindestens 470.000 Euro aus.
Christian von Canal bestätigte die Maßnahmen gegenüber Radio Dresden: „Es gab 2017 eine Prüfung der Rentenversicherung zu Selbständigkeiten.“ Die entsprechende Firma E+E habe im Dezember 2018 deswegen Insolvenz angemeldet.
„Wir kooperieren und haben alle Unterlagen herausgegeben. Der Geschäftsbetrieb geht normal weiter. Die Buchhaltung ist nun allerdings eingeschränkt durch fehlende Festplatten und Unterlagen“, sagte von Canal gegenüber Radio Dresden. Er betonte: „Wogegen ich mich wehre, ist der Vorwurf der Schwarzarbeit.“ In der Zeit seit 2012 hätten alle Selbstständige beschäftigt. Heute beschäftige er in seinen Unternehmen keine Selbstständigen mehr, sagte von Canal.
Neben den Wohnräumen des Beschuldigten wurden auch alle Geschäftsräume der von dem Beschuldigten betriebenen Unternehmen durchsucht. Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial (u. a. Geschäftsunterlagen, Handys und Computer) sichergestellt.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an und werden aufgrund des Umfangs der zu sichtenden Beweismittel noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
und alle so: yeah!
Gibt wohl `ne Menge Leute, die dem das Gesicht verbiegen wollen. Egal wie die juristische Aufarbeitung läuft, damit dürfte es noch nicht vorbei sein. (entfernt, bitte keine Unterstellungen ohne Beweis, danke)
Ist jetzt nicht der Sympathiebolzen, aber im Endeffekt auch nur das Bauernopfer der Branche(n).
Von einem Bauern Opfer zu reden wenn man sich das Gastro Imperium ;-) von Herrn C. anschaut halte ich für falsch.
Bleibt zu hoffen dass sich mittel bis langfristig etwas ändert…
Bezüglich des Engagements von Selbstständigen gab es im Jahre 2017 zwei interessante Urteile des Bundesarbeitsgerichtes.
Zum einen ist es offenbar relevant, wie hoch das Honorar des Selbstständigen ausfällt und zum anderen der Grad der persönlichen Abhängigkeit vom Auftraggeber.
Beides hier nachzulesen, inkl. Verweisen auf die Urteile.