Der Fall liegt schon eine Weile zurück. Am Mittwoch wurde vor dem Amtsgericht der Prozess gegen die drei Dresdner Milosz D., Carl S. und Florian K. eröffnet. Die Staatsanwaltschaft wirf ihnen gemeinschaftliche Körperverletzung vor.
Die Angeklagten sind zwischen 20 und 22 Jahre alt und halten sich wohl öfter in der Nordbadpassage auf. Gerne auch nachts. So auch am 23. Juni 2017. Eduardo P. ist der Chef vom La Moka, dem kleinen italienischen Restaurant in der Passage. Er lässt sich das Treiben der Gruppe nicht gefallen. Als er einen der Angeklagte, der zuvor in seinen Hauseingang gepinkelt haben soll, aus dem Haus schickt, wird er erst bespuckt und beworfen und später in der Nacht kommt die Clique wieder.
Im Halbkreis bauen sie sich um den Restaurant-Chef auf, dann fliegen die Fäuste. Eduardo berichtet von einem Kickbox-Tritt gegen sein Bein und Schlägen ins Gesicht. Seine Freundin muss hilflos zusehen. Die Polizei, schon mehrfach gerufen, kommt nicht. Eduardo muss ins Krankenhaus, das La Moka bleibt für einige Tage geschlossen. Noch heute habe er Angst, sagt er vor Gericht.
Die drei Angeklagten haben auf anwaltliche Unterstützung verzichtet, offenbar fühlen sie sich sicher. Carl S., der Eduardo ins Gesicht geschlagen haben soll, gibt den Schlag zu, sagt aber, dass er sich nur gewehrt habe. Getreten habe er nicht. Milosz D., der laut Eduardo in den Hauseingang gepinkelt hat, bestreitet das, beschreibt den Wirt als aggressiv. Der habe gespuckt. Die Junges haben sich nur gewehrt und seien zufällig zu später Stunde dort noch einmal vorbei gekommen.
Ein Zeuge, der die Angeklagten kennt, kann die Situation nicht erhellen, berichtet von einer „stressige Stimmung“ an dem Abend und dass sich Carl und der Wirt geprügelt haben. An Details könne er sich nicht erinnern.
Die Clique ist in der Nordbadpassage nicht unbekannt, meist halten sich die Jugendlichen an der Skaterbahn hinter der Louisenstraße 46 auf. Mehrere Anwohner hatten schon Probleme mit ihnen. Ein weiterer Jugendlicher ist ebenfalls angeklagt, da er sich aber anwaltlich vertreten lässt, wird sein Fall separat verhandelt.
Mehrfach weist die Richterin die Angeklagten zurecht, sie grinsen, gähnen demonstrativ, strecken sich. Nur Milosz D., der noch wegen zweier weiterer Delikte, ebenfalls Körperverletzung, angeklagt ist, ist recht kleinlaut. Aber offenbar ist allen Dreien der Ernst der Lage nicht bewusst. Für Körperverletzung steht nach Paragraph 224 Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren, in minder schweren Fällen drei Monate bis fünf Jahre. Auch der Versuch ist strafbar.
Nach vier Stunden Verhandlung fragt Florian K. nach, was ihm eigentlich vorgeworfen werde. Die Richterin Ute Muck erwidert: „Schauen Sie in die Anklageschrift“. Der nächste Satz offenbart die völlig falsche Einschätzung der Situation. Er habe doch gar nicht geschlagen. Nun wird die Richterin etwas ausführlicher, wenn er dabei gestanden habe, mache er sich der gemeinschaftlichen Körperverletzung mitschuldig.
Der Prozess wird fortgesetzt, die Richterin will noch die Freundin des Wirtes hören und einen weiteren Zeugen.
Offensichtlich sind sie nicht die Hellsten. Ein solches Auftreten stärkt, schuldig oder nicht, die Gegenseite. Ein Anwalt hätte ihnen neben der Anklageschrift auch das erläutert, aber im Zweifelsfall werden sie ja dann auch die Zeit bekommen, in Ruhe darüber nachzudenken. Macht euch nur schön weiter zum Affen.
Flätzende, nur fressend-saufend-kiffend + rummüllendes Jungvolk gibts ja nun an diversen Orten und Ecken, hier ist wohl das Pullerei- und Miefproblem das Hauptärgernis. Wo sind deren Eltern mit dem Dreschflegel, kann die Kümmerin mal reden gehen oder brauchen wir einen neuen Arbeitskreis beim Rayon-Amt?
Ich empfehle, die wirklosen Anti-Piss-Fliesen des Bezirkshaus.. äh.. -hauptmeisters (m.E. die ersten seinerzeit) sowie mit weiterem Hinweis- und Schildermaterial die Skaterschlange zuzupflastern. Andernfalls können die Hintenraus-Gastronomen bald „Anpiss“-Menüs mit urinalem Geruchsbuquet am Zaun anbieten (u.U. freizügiger Schnipelblick inklusive).
Wie wärs mit Dauerplatzverbot für diese jungspundigen Rotzlöffelchen? Auch eine Einweisung in die Waldorfschule wäre Hoffnung gebend. Aber wahrscheinlich folgt vor Gericht wie so oft nix, von daher ist ein Gähnen und Grinsen der Unverfrorenen nicht abwegig.
Leider handelt die Stesad als Besitzerin und Vermieterin des Areals seit Jahren nicht adäquat, sprich es wird ignoriert und für die Bewohner der anliegenden Häuser immer mehr zur Belastung. Auch wenn die meisten Besucher und Verschmutzer der Meinung sind, dass es sich um ein öffentliches Areal handelt – die Höfe gehören eigentlich zum Lebensraum der Bewohner. Die Passage ist ja leider seit Ewigkeiten schon die Pinkel-, Kack- und Kotzstrecke der Besucher des Assi-Ecks und seit mehreren Jahren leider nicht mehr nur tagsüber Rückzugsort zum Kiffen der Dreikönigs-Schüler (die sind ja wenigstens harmlos) in den Mittagspausen, sondern wird leider immer mehr von Konsorten wie den Angeklagten aufgesucht, die sich dort sicher wähnen, weil die Polizei auf Privatgrund eher selten auftaucht und kontrolliert.
Die Stesad als Stadtteilsanierer versagt hier auf ganzer Linie und tut nichts für das Quartier (unter der obigen Klientel spricht sich das natürlich herum) – im Gegenteil, durch das konsequente Ignorieren und Überhören der Rückmeldungen der Bewohner wird es nach und nach weiter schlimmer.