Vor zwei Jahren verprügelte eine Gruppe Jugendlicher Eduardo P., Wirt des „La Moka“, im Beisein seiner Partnerin vor dem Lokal. Den drei Hauptakteuren wurde am Donnerstag das Urteil gesprochen.
Probleme mit Milosz D., Florian K. und der zugehörigen Clique waren Eduardo P. und seiner Partnerin Christiane K. vertraut. Die Nordbadpassage ist regelmäßiger Treffpunkt von Jugendlichen, mit denen es ebenso regelmäßig zu Konflikten kommt. Die Gastronomen berichteten vom Urinieren in Hauseingänge, von derben Beschimpfungen und eingetretenen Türen.
„Wir waren immer in Habachtstellung“, so Christiane K. Sie war am Urteilstag als Zeugin geladen und schilderte die Szenen, die sich am 23. Juni 2017 abspielten. Man war wieder damit beschäftigt gewesen, die lautstarken und trinkenden Jugendlichen aus dem Hof zu komplimentieren. Die Polizei war zum wiederholten Mal telefonisch über die Ruhestörung informiert worden, jedoch nicht eingetroffen. Die Angeklagten traten den Rückzug an. Es schien für diesen Abend Ruhe eingekehrt zu sein, berichtet Christiane K.
„So. Jetzt hast du ein Problem mit mir“
Kurz vor Feierabend waren sie und ihr Partner im Begriff, letzte Handgriffe zu verrichten, als die drei Verurteilten in Begleitung weiterer fünf bis sieben Personen zurückkehrten. Milosz D. hatte den Revierverlust offenbar nicht verschmerzen können und einen bislang Unbekannten hinzugerufen: Carl S. Die Zeugin beobachtete, wie Milosz mit dem Zeigefinger auf ihren Partner wies: „Das ist er.“ Carl S. habe sich daraufhin vor diesem aufgebaut und gesagt: „So. Jetzt hast du ein Problem mit mir.“
Unmittelbar darauf gingen die ersten Schläge nieder. Im Halbkreis stehend verwehrte die Gruppe dem Geschädigten die Flucht. Am Telefon versuchte die verzweifelte Freundin der Polizei die Dringlichkeit der Lage klarzumachen: „Es ist jetzt keine Ruhestörung mehr, sondern Körperverletzung.“ Mit erheblicher Verzögerung trafen Beamte der Polizeibehörde ein. Da hatte Eduardo P. seine Verletzungen bereits erlitten.
„Ich hoffe, es ist so“
Im Anschluss an die Schilderungen bekommen die Angeklagten nacheinander das Wort erteilt. Ihre Versionen des Vorfalls (sie seien ihrerseits zuerst angespuckt und geschlagen worden) wiederholen sie an diesem Tag nicht. Carl und Florian äußern eine Entschuldigung: „Sie müssen keine Angst vor uns haben.“ Milosz schließt sich dann an. Christiane K. reagiert verhalten. Die Clique hatte sich nach dem Vorfall wieder in der Nordbadpassage getroffen. Man begegne sich im Viertel. „Ich möchte mich einer Entschuldigung nicht verschließen, aber ich weiß nicht, ob ich das glauben kann. Ich hoffe, es ist so. Ihr habt doch Besseres im Leben vor.“
„Dafür nehmen wir uns jetzt ganz viel Zeit“
Die Möglichkeit besteht: Carl ist mittlerweile ausgebildet, Vater geworden, er hat musische Hobbys. Florian ist Fußball vernarrt und befindet sich wie Milosz in einer Ausbildung. „Geradlinig und normal“ könnten die Biografien verlaufen. Richterin Muck geht auf Fehlersuche. Die Angeklagten müssen sich ihren detaillierten Fragen stellen, der Stift füllt ein weißes Blatt nach dem anderen. „Dafür nehmen wir uns jetzt ganz viel Zeit.“ Es fällt auf, dass die Straftaten bei allen dreien in Phasen fallen, in denen sie keiner spezifischen Beschäftigung nachgingen. Warten auf Praktika, Warten auf den Beginn der Ausbildung.
„Was war da los bei Ihnen?“, fragt die Richterin Milosz. Sie fragt mit Vehemenz. Milosz kann keine Antwort geben. Besonders bei ihm vermutet die Richterin Alkohol als Katalysator. Milosz nahm im vergangenen November Termine eines Aggressionstrainings und eine Alkoholberatung wahr. Im Januar beging er erneut ein Delikt.
„Man weiß nicht, ob man lachen oder weinen soll“
Staatsanwältin Quendts Tonfall changiert zwischen Ungläubigkeit und Ratlosigkeit. Sie behilft sich mit saloppem Vokabular, um die Männer zu erreichen: „Blödsinn“ und „Mist“ seien die Taten gewesen, pubertär, kurzsichtig und unnötig. „Man weiß nicht, ob man lachen oder weinen soll.“
„Ich habe das Gefühl, das dringt alles nicht zu ihnen durch!“ Die Männer starren auf die Tischplatte vor sich. Die Richterin verhängt für Milosz zwei Wochen Arrest, als finalen Warnschuss. Sie verlängert den Vorschlag der Staatsanwältin damit um eine Woche. Er wird sich für diese Zeit beurlauben lassen müssen. Seine sechsmonatige Haftstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Carl wird zu 400 Euro Zahlung an eine gemeinnützige Institution verurteilt. Florian, der laut eigener Aussage „nur dabei gestanden“ habe, muss 200 Euro gemeinnützig spenden. Die Strafen wurden nach dem Jugendstrafrecht verhängt.
Sprachkrümelk.: ‚Komplimentiert‘ man nicht jemanden heraus? Die Komplementarität hat damit glaube ich nix zu tun, oder?
Danke. Korrigiert.