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Bewohnerparkausweis beantragen

Seit heute können die Bewohnerparkausweise für das neue Gebiet in der Inneren Neustadt beantragt werden. Das Bewohnerparkgebiet 19 erstreckt sich innerhalb der Gebietsgrenzen Bautzner Straße, Diakonissenweg, Holzhofgasse, Löwenstraße, Carusufer/Wigardstraße und Albertstraße. Ab 1. November ist dort kein kostenloses Parken mehr möglich.

Solche Parkautomaten, wie der hier auf der Louisenstraße werden nun auch südlich der Bautzner aufgestellt.
Solche Parkautomaten, wie der hier auf der Louisenstraße werden nun auch südlich der Bautzner aufgestellt.
Im Gebiet wird flächendeckend gebührenpflichtiges Parken eingeführt. Im Einzelnen ist immer die im Straßenraum vorhandene Beschilderung und Markierung bindend. Die entsprechenden Schilder werden noch aufgestellt, genauso wie die Parkautomaten. Straßensperrungen oder mögliche Veränderungen der Verkehrsorganisation, beispielsweise durch Baumaßnahmen, sind unbedingt zu beachten.

Alles Straßen westlich der Glacisstraße und diese Straße selber entsprechen der Tarifzone II. Die östlich davon bis hin zum Diakonissenkrankenhaus der Tarifzone III. Der Unterschied: Tarifzone II ist von Montag bis Sonnabend gebührenpflichtig, in Zone III sind Sonnabend und Sonntag frei. Ansonsten müssen Parkticktets zwischen 8 und 19 Uhr gezogen werden (oder online gebucht – siehe Bericht im Neustadt-Geflüster). Die Kosten betragen 25 Cent pro halber Stunde, das Tagesticket kostet 3,- Euro.

Anwohner*innen mit Bewohnerparkausweis sind von der Gebührenpflicht befreit. Bewohner*innen erhalten den Bewohnerparkausweis bei der Straßenverkehrsbehörde. Im Display der Parkscheinautomaten wird die Nummer des Bewohnerparkgebietes ausgewiesen. Diese muss mit der Gebietsnummer des Bewohnerparkausweises übereinstimmen. Man kann also nicht mit dem Anwohnerparkausweis der Äußeren Neustadt auf der Holzhofgasse parken. Dort, also nördlich der Bautzner Straße, gibt es das Anwohnerparken schon seit 2006.

Wichtige Hinweise vor Beantragung eines Bewohnerparkausweises

Jede*r Bewohner*in erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Fahrzeug. Der Halter von zwei Kraftfahrzeugen kann einen Bewohnerparkausweis beantragen, in dem beide Kennzeichen eingetragen werden. Damit kann nur eines der Kraftfahrzeuge jeweils in der privilegierten Zone parken.

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Die Bewohnerparkregelung gilt nur für Bewohner, welche über keinen Tiefgaragenplatz oder privaten Stellplatz im Bewohnerparkbereich Nr. 19 verfügen. Dem Inhaber eines Bewohnerparkausweises kann kein Stellplatz zugeordnet oder garantiert werden. Andere Nutzergruppen (z. B. im Gebiet tätige Gewerbetreibende, Beschäftigte, Freiberufler, Ärzte sowie Besucher und andere Anlieger) haben keinen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis.

Auch auf der Glacisstraße muss man künftig ein Ticket ziehen.
Auch auf der Glacisstraße muss man künftig ein Ticket ziehen.

Verwaltungsgebühr

Für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese beträgt in Abhängigkeit von der Gültigkeitsdauer für ein halbes Jahr 20 Euro, für ein Jahr 30 Euro und für zwei Jahre 50 Euro. Die Bewohner des Gebietes können bereits vor dem Inkrafttreten der Bewohnerparkregelung ab 23. September 2019 einen Bewohnerparkausweis beantragen. Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile hinsichtlich Verwaltungsgebühren und Geltungszeitraum für den ausgestellten Bewohnerparkausweis.

Voraussetzungen zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises

Antragsberechtigt ist jeder Bewohner, der seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich nachweisen kann. Er muss über einen Führerschein mindestens der Klasse A für Krafträder (ab 50 Kubikzentimeter) bzw. der Klasse B für Pkw oder gleichgestelltes Kfz (bis maximal 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse) verfügen. Zusätzlich muss er Halter eines Fahrzeugs sein. Ist der Antragsteller nicht gleichzeitig Fahrzeughalter, so ist vom Halter die schriftliche Bestätigung der dauerhaften privaten Nutzung des Fahrzeuges erforderlich.
Bei nicht persönlicher Antragstellung ist zusätzlich eine Vollmacht des Antragstellers vorzulegen.

Künftig nur gebührenpflichtig - die Löwenstraße
Künftig nur gebührenpflichtig – die Löwenstraße

Notwendige Unterlagen zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises

Personaldokument, Führerschein, Fahrzeugschein, ggf. Vollmacht, Carsharing-Bestätigung, Halterbestätigung bei Firmen- bzw. Privatfahrzeug und bei Privatfahrzeug zusätzlich Personaldokument des Halters

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Möglichkeiten der Beantragung des Bewohnerparkausweises

Bei persönlicher Vorsprache sind die erforderlichen Unterlagen im Original mitzubringen. Straßen- und Tiefbauamt, Abt. Straßenverkehrsbehörde, Lingnerallee 3, 01069 Dresden, Südeingang, 2. Etage, Zimmer 5232

  • Öffnungszeiten: Montag und Freitag, 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr

Bei persönlicher Vorsprache sind längere Wartezeiten leider nicht auszuschließen. Es wird daher empfohlen, die Antragstellung per E-Mail oder per Post vorzunehmen.

Wird der Bewohnerparkausweis mit der Post beantragt, sind die erforderlichen Unterlagen in Kopie zu senden an: Landeshauptstadt Dresden, Straßen- und Tiefbauamt, Abt. Straßenverkehrsbehörde, PF 12 00 20, 01001 Dresden.
Bei Beantragung per E-Mail sind die erforderlichen Unterlagen als PDF-Datei oder Bild-Datei (jpg, gif, etc.) zu senden an: bewohnerparken@dresden.de

Rückfragen sind unter den Telefonnummern 0351 4884258, 0351 4884165 oder 0351 4884283 während der Öffnungszeiten möglich. Alle Informationen und Formulare sind auch auf der Internetseite www.dresden.de aufgeführt.

Das neue Parkgebiet.
Das neue Parkgebiet.

11 Kommentare

  1. oder Bewohnerinnenparkausweis?
    für Anwohnerinnen
    durch Antragstellerinnen
    … Ärztinnen
    … Besucherinnen
    … Freiberlerinnen
    … Fahrzeughalterinnen?

    oder freiberuflich Arbeitende?
    oder Besuchende

  2. 25 ct die Stunde, 3 € pro Tag, 30 € pro Jahr – das ist alles viel zu günstig: Würde man auf dem Parkplatz wohnen, dann würde man mindestens 150 €/Monat zahlen!

  3. Der Luftreinhalteplan (oder wie das heißt…!?) der Stadt ist in meinen Augen nur der Vorwand, um Einnahmen zu generieren.
    Treffen wird dieser Beschluss nämlich vor allem die Mitarbeiter des Diakonissenkrankenhauses.
    Die haben ab 01.11. die Wahl entweder für 3€ ins Parkhaus zu fahren oder für 3€ auf der Straße zu parken oder auf gut Glück zu versuchen, in der Umgebung der Radeburger Straße zu parken.
    Viele sind aufs Auto angewiesen. Bei 20 Diensten im Monat sind das rund 600€ im Jahr!!! Scheint bei der Stadt aber niemanden zu interessieren…

    Ein Betroffener

  4. Hm, ich bin verwirrt. Gilt das Bezahlparken nicht erst ab 1.11.?
    Die Automaten sind aber schon in Betrieb. Manche PKW haben auch schon Zettel drin liegen andere nicht.
    Ist Bezahlen im Moment noch „fakultativ“?

  5. @Donnerswald

    ja gerade im Krankenhaus kommt auch noch Schichtdienst dazu, da kann man nicht stundenlang in der Gegend herumfahren, um einen kostenlosen Parkplatz zu finden. Und reich werden im Krankenhaus die wenigsten. Wie stellen die sich das vor?
    Versucht doch mal eine Demo auf die Beine zu stellen. In Leipzig Waldviertel hatten damit die dort tätigen Gewerbetreibenden und ihre Mitarbeiter Erfolg (siehe MdR Sachsenspiegel vor wenigen Tagen)

Kommentare sind geschlossen.