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Hanfpflanzen und Polizeieinsatz

Wie die Dresdner Polizei heute meldet, hat sie am Mittwochvormittag im Hechtviertel mehrere Hanfplanzen beschlagnahmt. Gegen 10.30 Uhr prüften Polizist*innen nach einem Hinweis einen Innenhof an der Rudolf-Leonhard-Straße und wurden fündig.

Diese Hanfpflanzen hat die Polizei in der Rudolf-Leonhard-Straße gefunden und beschlagnahmt. Foto: Polizei Dresden
Diese Hanfpflanzen hat die Polizei in der Rudolf-Leonhard-Straße gefunden und beschlagnahmt. Foto: Polizei Dresden
In einem Verschlag stellten sie fünf über einen Meter große Hanfpflanzen fest. Zudem fanden die Polizisten weitere 78 bereits getrocknete Pflanzen. Die Gewächse wurden allesamt sichergestellt. Gegen den Besitzer, einen 43-jährigen Deutschen, wird wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.

Raub auf der Stauffenbergallee

Gestern Nachmittag wurde ein Elfjähriger von zwei Unbekannten beraubt. Der Junge befand sich auf der Stauffenbergallee, als ihm die beiden Täter unvermittelt den Schulranzen entrissen. Zudem schlug einer der Unbekannten den Elfjährigen. Nach der Tat flüchtete das Räuber-Duo. Der Junge erlitt leichte Verletzungen.

Polizeieinsatz in der Äußeren Neustadt

Gestern Nachmittag und am Abend hat die Dresdner Polizei einen Einsatz zur Bekämpfung der Straßenkriminalität durchgeführt. Dabei wurde sie von Beamten der Sächsischen Bereitschaftspolizei unterstützt.

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Die Polizisten kontrollierten insgesamt 17 Personen. Im Ergebnis fertigten sie sechs Anzeigen. Ein algerischer (26) und ein tunesischer Staatsangehöriger (33) müssen sich wegen des Besitzes von Cannabis verantworten. Außerdem stellten die Polizisten einen Tunesier (23) fest, der sich illegal in Deutschland aufhielt.

Darüber hinaus stellten sie einen 23-jährigen Deutschen, der zuvor offenbar eine Schranke an der Turnhalle der Dreikönigsschule beschädigt hatte. Da gegen ihn außerdem ein Haftbefehl vorlag, den er nicht bezahlen konnte, wurde er festgenommen und in eine JVA gebracht. Insgesamt waren 29 Beamte im Einsatz.

18 Kommentare

  1. Warum ist die Kommentarfunktion, ausgerechnet zum Thema „Hanf und Kriminalisierung von Bürgern“ gesperrt? Ja, ich weiß, sind immer gesperrt, doch gerade bei diesem Thema wäre eine Ausnahme schön gewesen. Um nämlich zu Zeigen, dass dieses polizeiliche Vorgehen ein Verstoß gegen Artikel 3 des GG darstellt, wäre folgender Link augenöffnend:
    https://www.vice.com/de/article/j5ypag/jugendrichter-andreas-mueller-will-cannabis-legalisieren-und-vors-bundesverfassungsgericht-ziehen
    https://www.vice.com/de/article/pa73p7/vielleicht-darfst-du-bald-legal-kiffen-dank-verfassungsgericht
    Vielleicht können beide Links ja noch nachträglich als Anhang veröffentlicht werden?! Denn die jetzige Gesetzeslage zerstört das Leben unbescholtener Bürger, wegen nichts! Und wer sich in seinem Handeln auf dieses Gesetz beruft, ist im Geiste genauso gestrickt, wie die Polizisten von 1933-1945. Es stand ja so im Gesetz…

    Keine Pflanze ist illegal!

    Danke!

  2. @DD Hecht: In der Hoffnung auf eine fruchtbare und faire Diskussion hab ich die Kommentarspalte hier freigeschaltet.

    Und lege gleich mal los. Eine Anwendung von Artikel 3 GG sehe ich hier nicht. Außerdem gibt es meines Erachtens einen Unterschied zwischen “geringen Mengen” und dem Anbau von Cannabis.

    Meiner Meinung nach sollte der Verkauf von Cannabis frei gegeben werden, möglicherweise apothekenpflichtig. Allerdings habe ich nicht den Eindruck, dass es in der Gesellschaft eine Mehrheit für eine Cannabis-Freigabe gibt (schon gar nicht in Sachsen). Daher wird es wohl weiterhin verboten bleiben. Und den Vergleich zum Dritten Reich finde ich ziemlich daneben. Natürlich ist es die Aufgabe von Polizist*innen, die Einhaltung von Gesetzen zu kontrollieren.

  3. Danke, Anton Launer, für die Klarstellung.

    Eine Korrektur: Turnhalle der (staatlichen) Dreikönigsschule, nicht der Dreikönigskirche.

  4. Das Hanf-Verbot war noch nie rational sondern immer schon politisch motiviert. Ursprünglich vom großen Bruder im Heimatland eingeführt um bestimmte Bevölkerungsteile zu kriminalisieren (Mexikaner) und das hat man dann einfach für D übernommen. In den USA ist der Anbau und Verkauf inzwischen in vielen Bundesstaaten legal und der Rest wird nachziehen wenn sie sehen, daß nichts Schlimmes passiert. Und erst damit wird dann auch bei uns die Legalisierung möglich. Wird keine 5 Jahre mehr dauern schätze ich.

  5. Wie Sie sich alle über das Verbot einer Droge aufregen ist schon lustig. Das aber am hellichten Tag auf offener Straße Schulkinder beraubt werden ist inzwischen normal und nur ein Schulterzucken wert?

  6. @Horst:

    Das Thema wurde hier ja hauptsächlich zum kommentieren freigeben, damit über das Hanfverbot debattiert wird, üblicherweise werden Polizeimeldungen nicht kommentiert.
    Dennoch ist der Zusammenhang näher als du denkst: Würde die Polizei nicht so viel Zeit darauf verwenden, ein sinnloses Cannabis-Verbot durchzusetzen, hätte sie auch mehr Zeit, sich um “echte” Kriminalität zu kümmern.

  7. @Anton Launer Danke für die Freischaltung! Wer es gelesen hat, er weiß natürlich, dass es ein Tippfehler war und Artikel 2 (1) GG gemeint ist! ;)
    (siehe Verlinkung)
    @Horst Erzähle es deiner Tapete, die freut sich über Aufmerksamkeit.

  8. @Anton Launer Nachtrag: Was ich mit dem “unangebrachten” Bezug zu den Cops von 1933 aufzeigen wollte, Gesetze sind zu oft politisch motiviert und dann das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.
    Auch wenn es ein Tippfehler von deiner Seite ist, es gibt eine Mehrheit für eine Freigabe, richtig.
    Sicher, es kommt eben darauf an, wer, wo, wann, bei wem, eine Umfrage macht. Rational begründbar ist ein Verbot nicht. Nicht wenn Alkohol erlaubt ist und der Gebrauch von Tabak, welcher ebenfalls nicht zu einheimischen Gewächsen zählt, zur dt. Tradition erklärt wird. Und wie jener berüchtigte Richter sagte, diejenigen, die aufgrund ihres Überkonsums private Probleme bekommen, die können doch nicht zum Problem der Justiz sein.
    Nein, das wäre die Aufgabe von sozialen Diensten, so wie es bei “Traditionstrinkern” auch gehandhabt wird, weil dahinter nämlich immer auch eine menschliche Tragödie steckt.
    Recht hat der Mann!
    …Gleichheitgrundsatzkonform zu handeln, was hierzulande der Anspruch ist, … ist nicht gegeben. (https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz)
    Das letzte Urteil des Verfassungsgerichts sagte, solange noch untersagt, bis es neue Erkenntnisse gibt. … Nun, die gibt es! ;D

    Das Verfassungsgericht Südafrikas hatte die klarste Begründung, in seiner Urteilsverkündung zur Aufhebung der Hanf-Prohibition, und da kommt Mensch im Leben nicht drauf: “Es ist eine ungerechtfertigte Einmischung in die privaten Angelegenheiten der Bürger Südafrikas.” Bah… meine Fresse… ;D

  9. @studi Was der Pöbel ohne Gründe einst glauben lernte, wer könnte ihm durch Gründe das umwerfen?
    Zarathustra IV, Vom höheren Menschen 9

  10. Es geht nicht um brauchen, sondern darum, sich herausgenommen wird, es anderen Menschen zu verbieten, auf einer Grundlage, die einst von den USA vor der UNO angestrengt wurde, mit dem religiös motivierten irrsinnigen anliegen die Welt drogenfrei zu kämpfen, was einen Krieg gegen Drogen bedeutete und tausenden unschuldigen Menschen das Leben kostete. (Von der maßlosen Ignoranz und Arroganz, anderen Kulturen gegenüber, ganz zu schweigen.)

    So, muss jetzt los! ;)

  11. Zur freien Entfaltung, noch ganz schnell: Wenn ich mich recht entsinne, kannst du zu einem Gläschen, gemütlich in einem Gärtchen in der Neustadt `ne Menge abgewinnen, richtig? Würde ich dich auf Kaffee beschränken, würdest Du es nicht als Einschränkung deiner persönlichen Entfaltung verstehen, schon allein deshalb, da du ja niemandem etwas Schlechtes dabei tust? Glaub ich nicht… ;)

  12. Bei der Freigabe von Drogen waren meist politische und/oder marktwirtschaftliche Interessen im Spiel.

    Coca Cola am Anfang mit Kokain
    Knaster, mit wenig THC aber zur Entspannung vom Opa geraucht
    Grass nicht von den Lobbyisten der Alkohol- und Zigarettenindustrie gewollt.

    Eindämmung der Drogenkriminalität durch (kontrollierte) Freigabe – Seit Jahrzehnten nicht, obwohl Beschaffungskriminalität, Prostitution und Verkauf eingedämmt bis verhindert würden.
    Ungepanschte Drogen durch freien Verkauf.m Wer braucht schon ein Klebenbleiben.

    In meiner alten Stadt konnte ich mir über 25 Jahre das alte Spiel der Verdrängung anschauen. Bis in die Randgebiete, die nicht schön waren, aber dadurch noch hässlicher wurden.

    All das und viel mehr.
    Ich habe mal mit 16 ein paar tausend Seiten zu dem Thema Drogen gelesen, um mir (damals) sicher sein zu können, was geht, und was das Potenzial hat, mein Leben zu zerstören.

    Die Wahl muss wohl jeder treffen.

    Aber was bleibt ist, dass die Drogenpolitik die Erfahrung von Drogen, selbst bei den leichten (Leichter als Alkohol und Kippen) in die Illegalität treibt.
    Illegalität bedeutet, wie die allgemeine Marktwirtschaft auch, durch Anreize und Betrug Gewinn zu machen.
    Das führt zu Panscherei, …

    Also: Wenn der Staat möchte, dass Kriminalität bekämpft wird, sich Abhängige ein normales Leben leisten können, Partygänger legal reine Drogen konsumieren und in der Gesellschaft funktionieren, Vollzeitalkoholiker weniger werden, weil es Alternativen gibt und viele unwürdige Leben zu einem Hafen gebracht werden….

    Ist so seit Jahrzehnten, wird sich nicht ändern.

    Hab mich in meine Gedanken versponnen. Deshalb: Soziales, Klima, globale Marktwirtschaft, Überwachung und Drogenpolitik – Wir müssen uns wehren. Im Großen,, weil überall sind Kausalitäten!

  13. @DD Hecht: Natürlich wäre ein weiteres Verbot eine Einschränkung, jedoch würde ich tatsächlich im Alkoholverbot keine Einschränkung der freien Entfaltung meiner Persönlichkeit erkennen. Kann mich aber auch täuschen, bin ja kein Jurist.

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