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Demo vor dem Café V-Cake

Die Gewerkschaftsförderation Freie Arbeiter_innen Union (FAU) wirft dem Café V-Cake vor, dass durch Scheinselbstständigkeit Arbeitsrechte unterlaufen würden. Die Inhaberin Susanne Behner und Mitarbeiter Falko Pietsch weisen die Vorwürfe als ungerechtfertigt zurück.

Demonstration vor dem Café - Foto: FAU
Demonstration vor dem Café – Foto: FAU
Wie die FAU mitteilt, gab es am Sonnabend eine Versammlung vor dem Lokal V-Cake. Nach Angaben der FAU beteiligten sich rund 25 Gewerkschafter*innen auf der Rothenburger Straße. Die FAU wirft dem Café das Unterlaufen von Arbeitsrechten durch Scheinselbstständigkeit vor. Exemplarisch wolle man auf die Problematik von Scheinselbstständigkeit in der Gastronomie aufmerksam machen.

Wolf Meyer, Sprecher der FAU: „Die Folgen treffen auch die Kund*innen: Wer prekär beschäftigt keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle genießt, wird ihnen auch stark infektiös das
Essen zubereiten müssen.“ Weiter thematisierte Meyer: „Die Rechtlosigkeit der Scheinselbstständigen ist so fundamental, dass eine Schwangere vom einen auf den nächsten Tag gekündigt werden kann.“ Das erinnere an die Zeiten des Frühkapitalismus.

Nach Angaben der FAU dauerte die Kundgebung rund zwei Stunden.

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Susanne Behner und Falko Pietsch, die gemeinsam das V-Cake betreiben, erklärten auf Nachfrage gegenüber dem Neustadt-Geflüster: „Wir begrüßen Vorstöße für bessere Arbeitsbedingungen in der Gastronomie und teilen die völlig berechtigte Kritik der Gewerkschaft an scheinselbstständigen Arbeitsverhältnissen, insbesondere dort, wo Vollzeitkräfte um Leistungen und Rechte gebracht werden.“

Jedoch sei nicht jede Beschäftigung in Selbstständigkeit ist gleich eine „Schein“-Selbstständigkeit. „Allen Mitarbeiter*innen, die als Selbstständige bei uns waren bzw. sind, haben wir eine entsprechende transparente Einführung gegeben, welche Vor- und Nachteile mit den diversen Formen von Arbeitsverhältnissen einhergehen“, sagt Behner, „die Entscheidung, während des Studium in unserem Café als Aushilfe (nebengewerblich) tätig zu sein, wurde selbstverständlich freiwillig und eigenverantwortlich getroffen.“

Das Café V-Cake auf der Rothenburger Straße
Das Café V-Cake auf der Rothenburger Straße

Die Kundgebung der FAU habe sich insofern an die falsche Adresse gewandt. „Hätte die Gewerkschaft recherchiert und das Gespräch mit uns gesucht, wäre der Vorwurf noch vor der Kundgebung aus der Welt gewesen“, sagt Pietsch. Für Gespräche sei man weiterhin offen.

Auf die unzutreffenden Vorwürfe und Diffamierungen, die überdies im Rahmen der Demo online und per Handzettel gegen das V-Cake und die Mitarbeiter*innen geäußert wurden, wollen die Beiden zu geeigneter Zeit in geeignetem Rahmen reagieren.

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8 Kommentare

  1. Nun ja, Firemenr die Menschen verleihen oder Firmen mit Werksverträge, die sogar noch alles unterbieten, was verliehene Arbeiter ertragen müssen, sagen auch immer:

    „Allen Mitarbeiter*innen, die als Selbstständige bei uns waren bzw. sind, haben wir eine entsprechende transparente Einführung gegeben, welche Vor- und Nachteile mit den diversen Formen von Arbeitsverhältnissen einhergehen“

    Ich kann mich täuschen, aber wenn die Entschuldigung so lahm ausfällt, ist das Café V-Cake mit aller Wahrscheinlichkeit ein marktwirtschaftlicher Betrieb, der mit allen dreckige Mitteln arbeitet!

    Wer aus finanziellem Zwang oder von der ARGE verpflichtet solche Jobs annimmt, muss geschützt werden!

  2. Ist eigentlich schon die Kollektivierung des V-Cafes gefordert worden?

    Wenn schon, dann bitte doch richtig!

    Beste Grüße
    Peter

  3. Vorher das Gespräch suchen und in das Café gehen hätte sicher geholfen. Die Demo fand eindeutig vor dem falschen Ort statt. Dieses Café ist ein Ort, an dem wirklich versucht wird alles richtig zu machen. Schaut euch doch einfach mal das Programm und die Angebote im Laden an. <3

    PS: unter dem Artikel bei Facebook hat der im Artikel zitierte Falko Pietsch übrigens AUSFÜHRLICHST und ordentlich Stellung genommen.

  4. Hier die Antwort der FAU Dresden auf die Stellungnahme des V-Cake:

    Am 12. Oktober 2019 hatte unsere Gewerkschaft mit einem Vortrag und einer Kundgebung auf das Problem prekärer Arbeitsbedingungen in Scheinselbstständigkeit hingewiesen, die nach Erfahrungen von ehemaligen Beschäftigten im Café v-cake Standard sind. Nun versucht sich das Unternehmen in Schuldabwehr, weshalb wir uns veranlasst sehen, einige Fakten richtig zu stellen.

    Korrekt stellt das Unternehmen fest, dass nicht jede Solo-Selbstständigkeit gleich auch Scheinselbstständigkeit bedeutet. Allerdings sagt dies rein gar nichts darüber aus, ob es sich bei Beschäftigungsverhältnissen im v-cake um illegale Scheinselbstständigkeit handelt. Unserer Prüfung nach erfüllten die von uns untersuchten Arbeitsverhältnisse gleich eine ganze Reihe von Kriterien für Scheinselbstständigkeit:

    – Die Kolleg_innen beschäftigten selbst keine_n weitere_n versicherungspflichtige_n Arbeiter_in.
    – Die Kolleg_innen waren im wesentlichen für nur einen Auftraggeber tätig.
    – Das v-cake lässt gleiche Tätigkeiten von Beschäftigten UND Selbstständigen ausführen.
    – Die Tätigkeit lässt typische Merkmale unternehmerischen Handelns nicht erkennen. Kolleg_innen haben keine eigenen Betriebsmittel, sind weisungsgebunden usw. Anhaltspunkte für eine abhängige Beschäftigung sind in erster Linie eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation der weisungsgebenden Person.

    Das war hier vollumfänglich der Fall.
    Es ist nicht oft so, dass bei der Prüfung eines Falles auf Scheinselbstständigkeit so viele Kriterien so offensichtlich erfüllt sind. Die exemplarisch von uns geprüften “Freie Mitarbeiter Verträge”, die wohl dem Anschein der Legalität dienen sollten, standen dann auch im krassen Gegensatz zu den tatsächlichen Betriebsabläufen und wurden von einem Anwalt als rechtlich haltlos bewertet.

    Einen weiteren Hinweis gibt die Tatsache, dass das v-cake nicht – wie von den meisten Steuerberater_innen empfohlen – mit einem Statusfeststellungsverfahren für sich selbst Rechtssicherheit herstellte. Will das v-cake seine Kund_innen und uns selbst überzeugen, kann es die entsprechenden Arbeitsverhältnisse natürlich weiterhin auf diese Weise überprüfen lassen, nur dürfte den Betreiber_innen sehr bewusst sein, dass eine solche Prüfung die Illegalität der Betriebspraxis mit Sicherheit bestätigen würde.

    Wir als Gewerkschaft waren insofern sehr fair und bereit zum Dialog, indem wir nicht sofort von den Rechtsmitteln Gebrauch machten und dem Unternehmen eine Chance zu Besserung gaben. Das v-cake versucht sich jedoch nicht nur bzgl. der eigenen Geschäftsmethoden heraus zu reden, sondern verteidigt die Gewerbescheinpraxis auch noch generell. Es unterschlägt dabei einerseits, dass für die von ihm vorgebrachten Fälle – längere, arbeitsfreie Phasen, Zuverdienste in den Semesterferien – auch reguläre Beschäftigungsformen ausreichende Gestaltungsspielräume bieten. Das Recht auf Schwangerschaftsschutz, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Betriebsrat und gewerkschaftliche Maßnahmen müssen dafür nicht aufgegeben werden. Unerwähnt lässt das v-cake auch, dass den meisten Beschäftigten keinesfalls eine Wahl gelassen wurde, ob sie selbstständig oder angestellt im Betrieb tätig sein wollen.

    Angesichts dieses “ehrlichen, fairen” Umgangs des v-cake mit simpel nachprüfbaren Fakten sind wir auch nicht sehr gespannt auf die Entgegnungen, die das Café zu den sonstigen Vorwürfen angekündigt hat. Die Glaubwürdigkeit haben die Betreiber_innen verspielt und Stammkund_innen des Cafés, die am schlechten Arbeitsklima zweifeln, brauchen nur zu schauen, in welchem Maß in den letzten Monaten Beschäftigte des v-cake das Handtuch geworfen und sich eine bessere Arbeitsstelle gesucht haben.

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