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Doppelmord Prozessauftakt

Am Landgericht Dresden hat heute morgen um 9 Uhr der Prozess gegen den 55-jährigen Laurent F. begonnen. Die Staatsanwaltschaft Dresden klagt den Mann wegen Mordes in zwei Fällen, wegen versuchten Mordes und wegen bewaffnetem Drogenhandel an.

Zum Prozessauftakt verhüllte sich der Angeklagte komplett, neben ihm sein Anwalt Andreas Boine
Zum Prozessauftakt verhüllte sich der Angeklagte komplett, neben ihm sein Anwalt Andreas Boine

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Franzosen vor, er habe am 9. Mai 2019 seine zwei Kinder, Maya (2) und Leo (5) in seiner Wohnung bis zur Bewusstlossigkeit gewürgt. Dann habe er ihnen Bauschaum in die Mundhöhlen gespritzt. So wollte Laurent F. nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sicher gehen, dass die beiden Kinder wirklich tot sind. Er habe die Tat geplant, so Staatsanwalt Till von Borries, weil er wusste, dass er bald ins Gefängnis muss und sich seine Ehefrau von ihm getrennt hatte.

Diese Frau, die 27-jährige Marieta F. soll er dann, als sie die Kinder aus seiner Wohnung an der Stetzscher Straße abholen wollte, ebenfalls mit Tötungsabsicht angegriffen haben. Mindestens einmal schlug er sie mit einem harten Gegenstand auf den Kopf. Allerdings misslang dieser Angriff und die Frau konnte sich wehren. Daraufhin versetzte er ihr mehrere Faustschläge ins Gesicht und würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit. Dabei soll er gerufen haben: „Heute wirst Du sterben“.

Erst als sich ihm Passanten näherten und eingreifen wollten, ließ der Beschuldigte von seinem Opfer ab und ergriff die Flucht.

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Die Staatsanwaltschaft Dresden geht aufgrund ihrer Ermittlungen davon aus, dass die Taten heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen und die Taten zum Nachteil der Kinder zudem auch grausam verübt wurden. Im Prozess soll der Beweis erbracht werden, dass Laurent F. des zweifachen Mordes und des Mordversuches schuldig ist. Außerdem wird ihm der Schmuggel von Crystal von Polen nach Deutschland zur Last gelegt (Neustadt-Geflüster vom 15. Mai 2019).

Der mutmaßliche Kindermörder Laurent F. wurde am 10. Mai dem Amtsrichter vorgeführt, seit dem befindet er sich in Untersuchnungshaft. Foto: Roland Halkasch
Der mutmaßliche Kindermörder Laurent F. wurde am 10. Mai dem Amtsrichter vorgeführt, seit dem befindet er sich in Untersuchnungshaft. Inzwischen hat er sein Äußeres erheblich verändert. Foto: Roland Halkasch
Bislang sind acht Verhandlungstermine angesetzt. Verteidiger Andreas Boine erklärte heute aber, dass sein Mandant den Gutachter, den forensischen Psychiater Jan Lange, ablehnt. Der sei aus seiner Sicht voreingenommen. Diese Voreingenommenheit legte Boine in einem umfangreichen Antrag dar.

Nun will die Staatsanwaltschaft diesen Antrag prüfen und dazu Stellung beziehen. Richter Herbert Pröls will bis dahin die Verhandlung mit Zeugen weiterführen, bei denen es keine gutachterliche Einschätzung bedarf.

Der Angeklagte befindet sich seit dem 10. Mai 2019 in Haft. Seitdem hat er sein Äußeres erheblich verändert. Trägt jetzt einen Vollbart und auch die Haare sind wesentlich länger. Zum Prozessauftakt verhüllte er sein Gesicht komplett. Erst als die Fotografen den Saal verlassen hatten, zeigte er sich.

Anwohner*innen und Bekannte haben Blumen und Plüschtiere zum Gedenken an die beiden Kinder am Tatort abgelegt.
Anwohner*innen und Bekannte hatten Blumen und Plüschtiere zum Gedenken an die beiden Kinder am Tatort abgelegt.

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Nachtrag 2020

Die Richter am Landgericht verurteilten den Doppelmörder zu lebenslanger Haft verurteilt.

7 Kommentare

  1. Hallo Anton,
    eigentlich schätze ich das NG sehr, aber mit dieser detaillierten Schilderung begibst Du Dich leider auf sensationsgeieriges BILD-Niveau. Lebendig macht das die beiden nicht, und außer Boulevard-Klientel hilft das auch keinem (Stichwort „sekundäre Traumatisierung“ bei Bekannten der Kinder, die das NG lesen).
    DNN und SZ handhaben das deutlich sensibler.
    Ich finde, hier hättest Du genauer abwägen müssen.

  2. Hallo Anna, vielen Dank für die Kritik. Es ist immer eine Abwägungssache, was ist berichtenswert, welche Details bringt man zur Sprache. Gerade bei einem so schrecklichen Verbrechen. Ich habe auch einiges aus dem heutigen Prozess nicht berichtet.

    Der Verweis auf SZ oder DNN schlägt jedoch fehl. Die Details stehen dort genauso, wenn nicht gar umfangreicher.

  3. Hallo Anton,
    Du hast recht, mittlerweile haben auch SZ und DNN das ausführlich berichtet. In jeweiligen Kurzberichten (vor-) mittags, die ich gelesen hatte, war das noch anders…zu früh gelobt ;)

  4. Hallo Anna, das waren die Vorberichte. Vielleicht noch einmal zur Erläuterung, warum ich mich entschieden habe, diese Details zu nennen. Ich denke, dies könnte ausschlaggebend sein, ob es sich um Mord oder Totschlag handelt. Daher hielt ich es für wichtig.

  5. Ekliger clickbait. Schreib doch das mit dem Bauschaum in die Überschrift, dann gibts noch ein paar Besucher mehr. Top Journalismus, Hut ab!

  6. Hallo Frank, ich nehme an, du meinst das zynisch und willst die Berichterstattung kritisieren.
    Welche Berichterstattung ist denn deiner Meinung nach angemessen?

  7. Frank, an der Stelle möchte ich Anton gern zur Seite springen. Clickbait ist, wenn in Überschrift und Vorschau Dinge behauptet oder Eindrücke erzeugt werden, die (nicht selten im letzten Artikelsatz) zerplatzen wie Seifenblasen.
    Das mit dem Bauschaum scheint ein Fakt. Getan hat’s der Mörder, nicht der Anton. Falls Du, aus welchen Gründen auch immer, den Fakt nicht verkraftest, ist es immer noch nicht Anton’s Schuld.

Kommentare sind geschlossen.