Unerhörtes tat sich in den Jahren vor dem Ersten Weltkrieg hierzulande auf. In den Lustbarkeitstempeln und Ballhäusern, wie im Ballsaal Orpheum in der Kamenzer Straße oder in Damm’s Etablissement (Aktiv) am Bischofsweg rissen die guten Sitten ein, wurde die Jugend mit modischen Tänzen, die vorwiegend aus Amerika hier einsickerten, moralisch verdorben.
Dagegen machte das brave konservative königstreue Bürgertum und die TugendwächterInnen in den kirchlichen Kreisen in ganz Deutschland energisch mobil. Und mit ihnen die staatlichen Autoritäten Polizei und Justiz. Bekannt ist ein Spitzelbericht eines Berliner Polizisten im dortigen Ballhaus „Mon Plaisier“. So mischten sich die Tänzerinnen der Bühnenschau nach der Vorstellung unters Publikum, so der Spitzel, „setzten sich in obszöner Weise zu den Herren und duldeten auch Umarmungen und Küsse.“
Angeprangert wurden auch ein unerlaubter amerikanischer Tanz und eine humoristische Nummer, deren Text von der Zensur nicht freigegeben war und diverse anzügliche Passagen enthielt. Die Folgen für das Etablissement und dessen Besitzer waren gravierend. Es musste bald seine Pforten schließen.
Die „Gubener Zeitung“ aus dem Preußischen veröffentlichte am 26. September 1913 einen Bericht über eine Gerichtsverhandlung gegen den 21-jährigen Dentisten Wilhelm Sch. aus Crossen und der 19-jährigen Weberin Margarete G. aus Guben, die trotz Verbot „wackeltanzten“. Die Öffentlichkeit war übrigens von der Verhandlung ausgeschlossen.
„Sch. hat, wie er angab, den Tanz wiederholt getanzt, ohne daß jemand Anstand daran genommen hätte; er gab aber zu, daß der Tanz gegen die gute Sitte verstoße. Die G. wollte nichts Unpassendes dabei gefunden haben; die jungen Mädchen, die ihn nicht mittanzten, blieben eben als ‚Mauerblümchen‘ sitzen. Durch die Zeugen wurde bekundet, daß gerade dieses Paar es besonders schlimm trieb“, so die Zeitung.
Letztendlich wurden beide wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses und des Verstoßes gegen die guten Sitten“ verurteilt, Wilhelm zu 80 Mark Geldstrafe (entspricht heute etwa 389 Euro) und Margarete zu 15 Mark (etwa 133 Euro). Wenn sie nicht zahlen könnten, so müssten sie für je 5 Mark einen Tag ins Gefängnis.
In Döbeln wurden Anfang 1914 sogenannte Unsitten bei Tanzvergnügungen verboten: „Jede vollständige oder erhebliche Verfinsterung des Saales, jedes Tanzen in sittlich Anstoß erregender Weise, wie z. Bsp. Schiebe-, Wackel- und Knicktänze oder Mondscheinwalzer können eine Strafe von 150 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft werden!“
Der Generalvikar von Rom drang darauf, dass der Klerus seine Stimme erheben möge, „um das Christentum zu verteidigen gegen die heraufziehende Gefahr der Unmoral.“ Der Tango war in den gehobeneren gesellschaftlichen Kreisen zunächst sehr verpönt. Galt er doch als besonders vulgär. Von Argentinien gelangte dieser Tanz über die USA nach Europa. Das Jahr 1913 wurde, trotz moralischer Ächtung, zum Jahr des Tangos in den deutschen Landen.
Natürlich musste besonders die Jugend vor diesen verderbenden Unsitten und dem moralischen Verfall geschützt werden. Deshalb erließen die Schulen auf Druck des Kultusministeriums in Dresden weitreichende Anordnungen. So war es u. a. den Gymnasialschülern der Sexta (5. Klasse) bis zur Untersekunda (10.Klasse) verboten, Schankwirtschaften und Konditoreien zu besuchen. Es sei denn, sie sind in Begleitung ihrer Eltern. Der Besuch von öffentlichen Tanzveranstaltungen wurde für alle Schüler generell untersagt.
Ausnahmen waren Bälle und Tanzkränzchen in besonderen Gesellschaften und Familien. Doch auch hierzu bedurfte es der Genehmigung des Schulrektors und des Klassenlehrers. Das betraf übrigens auch den Besuch von Theatervorstellungen, von Vorträgen und der Vogelwiese.
Zwischen Baum und Borke befanden sich die Tanzlehrer. Der sächsische Tanzlehrer-Verband stellte sich bei seiner 27. Jahrestagung Anfang April 1913 in Zwickau auf den Standpunkt, „dass die jetzige Unsitte der Wackel- und Schiebetänze ganz energisch bekämpft werden muss“, so in der „Sächsischen Volkszeitung“ zu lesen.
„Es wurde betont, dass sich die Tänze von heute auf einem derartigen Tiefstand befänden, dass man sich ein weiteres Sinken überhaupt nicht mehr denken könne.“ Die Tanzlehrer befanden sich in einem Dilemma zwischen Tradition und Zeitgeist. „Wer dagegen auftrete, werde für rückständig erklärt und komme sogar in die Gefahr, geschäftlichen Schaden zu erleiden, wenn er der neuen Richtung gegenüber Zugeständnisse mache, die gegen seine Überzeugungen seien“, so die Zeitung.
Unter der Rubrik „Vor 100 Jahren“ veröffentlichen wir in loser Reihenfolge Anekdoten aus dem Leben, Handeln und Denken von Uroma und Uropa. Dafür hat der Dresdner Schriftsteller und Journalist Heinz Kulb die Zeitungsarchive in der Sächsischen Landes- und Universtätsbibliothek durchstöbert.