Der Stadtrat hat am vergangenen Donnerstag die letzten Hürden für die Vollendung der Hafencity mit insgesamt 350 Wohnungen aus dem Weg geräumt. Mit 56 Ja-Stimmen, bei 12 Enthaltungen und einer Nein-Stimme, wurde der Bebauungsplan 357B „Dresden-Neustadt Nr. 39, Leipziger Straße/Neustädter Hafen“ verabschiedet.„Wir freuen uns über den Satzungsbeschluss und die Genehmigung, weitere neun Wohngebäude in der Hafencity errichten zu können“, erklärt Ulf Mehner, Sprecher der USD-Immobilien GmbH. „Da für die Hafencity nun alles genehmigt ist, können wir hier in die genaue Zeitplanung gehen und uns konkrete Gedanken um den Hafen machen“, sagt Mehner weiter. USD Immobilien investiert in der Hafencity 120 Millionen Euro in den Bau von Wohnungen und einem Hotel. 30 Wohnungen werden mietpreisgebunden sein.
Während für das Hotel bereits Richtfest gefeiert wurde, wachsen die Rohbauten für zwei Wohngebäude entlang der Leipziger Straße zügig nach oben. Für diese drei Projekte und das schon fertiggestellte Kreativzentrum hatte USD bereits Baugenehmigungen erhalten. Mit dem jetzt verabschiedeten Satzungsbeschluss ging ein gut zehn Jahre andauerndes Ringen um die Bebauung des 7,4 Hektar großen Areals zu Ende. So war es kein Wunder, dass einige Stadträte auf die zeitweise emotional aufgeladenen Debatten in den vergangenen Jahren zurückblicken wollten.
Umdenken durch die Flut
„In der Endabwägung haben wir hier eine für Dresdner Verhältnisse innovative Entwicklung“, konstatierte Thomas Löser (Grüne), baupolitischer Sprecher seiner Fraktion. Mietpreisgebundener Wohnraum, Gründächer, Schnellladestationen für E-Autos und Fahrräder, Carsharing-Stellplätze, durchweg barrierefreie Häuser und Fernwärmeanschluss für alle Gebäude zählte Löser auf und fügte hinzu, dass alle Vorhaben im städtebaulichen Vertrag fixiert seien.
Für Martin Schulte-Wissermann (Piraten) war es vor allem die Flut im Jahr 2002, die für ein Umdenken bei Investoren und Stadtplanern gesorgt hat. So seien die Hochwasserschutzmaßnahmen jetzt in das gesamte Gebiet zwischen Marienbrücke und Molenbrücke eingebunden und nicht mehr ausschließlich für die Hafencity-Gebäude gedacht, USD habe auf ein geplantes Hochhaus verzichtet. „Es waren harte Verhandlungen zwischen dem Stadtrat und den Investoren“, erinnerte sich Schulte-Wissermann.
Auch Tilo Wirtz von der Fraktion Die Linke lobte die Bereitschaft zu Verhandlungen der Investoren. Sie hätten aufgeschlossen auf die Gestaltungswünsche aus dem Stadtrat reagiert und mehrere Architektenwettbewerbe durchgeführt. „Wir würden uns wünschen, wenn mehr Bauträger so kommunizieren würden“, sagte er. Weil jedoch wichtige Bedenken zum Hochwasserschutz nicht ausgeräumt seien, werde sich die Linke-Fraktion bei der Abstimmung enthalten, erklärte er.
Hochwassergebiet
Das Hafencity-Areal liegt vollständig im Bereich des Überschwemmungsgebietes der Elbe liegt. Als Richtwert gelten 924 Zentimeter Wasserstand am Pegel Dresden. Darum wurden im B-Plan besondere Schutzvorschriften formuliert. Um Schutz vor einem hundertjährlichen Hochwasser (HQ 100) zu gewährleisten, muss das Gelände auf eine Höhe von mindestens 111,50 Meter über NHN (Normalhöhennull) aufgeschüttet werden. Der dadurch verloren gegangene Retentionsraum von rund 40.000 Kubikmetern war bis Ende 2019 durch Abgrabungsarbeiten auf einer zuvor festgelegten Fläche in Übigau ausgeglichen worden.
Ein Gastbeitrag von Winfried Schenk, pieschen-aktuell.de.
2012 war nix mit flut. eher 2002 oder 2013
Stimmt. Korrigiert. Danke. Schulte-Wissermann erwähnte in seiner Rede kein Jahr, aber er kann nur die von 2013 gemeint haben.
oder vielleicht doch 2002. nix genaues weiß man nicht :)
Nee, das lässt sich anhand der Rede ausschließen, weil er davon sprach, das 2010 noch alles zubetoniert werden solle und dann nach der Flut ein Umdenken einsetzte.
Wir erinnern uns, wie bei ähnlicher Gelegenheit gegen „Marina Garden“ bzw. die „Baulöwin“ Regine Töberich gewettert wurde, weil nur ein Objektschutz, aber kein Gebietsschutz bei Hochwasser geplant war.
Jetzt dürfen wir in der Vorlage folgendes lesen:
>>Es wird vorgetragen, dass der Bebauungsplanentwurf die Belange des Hochwasserschutzes nicht im erforderlichen Maß bzw. im Hinblick auf den Betrieb gar nicht berücksichtigt. Gemäß der Begründung
ist bis zur Realisierung eines Gebietshochwasserschutzes der Nachweis einer hochwasserangepassten Bauweise nach § 78 Abs. 3 WHG und der Ausgleich des Retentionsraumverlustes für die Geländeanhebung erforderlich. Ein Ausgleich des Retentionsraumverlustes auf der dafür vorgesehenen Fläche in Übigau ist zweifelhaft, da nach § 78 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WHG nur eine unwesentliche Beeinträchtigung der Hochwasserrückhaltung durch Schaffung von anderweitigem Rückhalteraum ausgeglichen werden kann. Der ermittelte Retentionsraumverlust von 39.375 m3 (Hydrologischen Gutachten vom 11.11.2015) stellt jedoch eine wesentliche Beeinträchtigung der Hochwasserrückhaltung dar, der sich auch die Möglichkeit zur Flutung von Tiefgaragen nicht entgegenhalten lässt.<<
Die geplante Geländeanhebung dürfte als Vorbereitung eines Gebiets-Hochwasserschutzes dienen, den der Freistaat bisher abgelehnt hat.
Sollten meine Informationen richtig sein, wäre dazu eine Hochwasserschutzmauer von bis zu 5 Metern auf Höhe der Marienbrücke nötig sein.
Im Digitalzeitalter könnte die Stadtverwaltung eigentlich mal eine Visualisierung des geplanten Hochwasserschutzes veröffentlichen, oder?
Thomas Löser, seit über 10 Jahren im #staDDrat für Bündnis90/Die Grünen, gab am 7. Mai 2015 zum Thema Hochwasser- bzw. Objektschutz folgendes zum Besten: https://youtu.be/7NB–lrjXl8?t=682
Unser Schönes Dresden scheint in allen Entscheidungsgremien der Stadt bestens vernetzt zu sein. Ein Schelm wer böses denkt…
Besonders schön finde folgenden bullshit:
„Mietpreisgebundener Wohnraum, Gründächer, Schnellladestationen für E-Autos und Fahrräder, Carsharing-Stellplätze, durchweg barrierefreie Häuser und Fernwärmeanschluss für alle Gebäude zählte Löser auf und fügte hinzu, dass alle Vorhaben im städtebaulichen Vertrag fixiert seien.“
–>Hier stellt sich die Frage bei welcher Mietpreisgrenze die Bindung liegt und bis wann sie gilt? 5 oder 10 Jahre? Da das im Vertrag verankert ist kann man das bestimmt irgendwo nachlesen, oder? Lustiger finde ich das Argument der durchweg barrierefreien Häuser… Mal sehen wie viele Bedürftige da dann einziehen… Wenn die Demokratie das Feigenblatt des Kapitalismus ist, ist der barrierefreie Zugang oder das begrünte Dach das Feigenblatt der entsolidarisierten Zerstörung von natürlichen Rückhaltegebieten…
Ich wünsch Euch Immobilienspekulanten rapide steigende Zinsen! Dann werdet ihr böse erwachen und sehen in wessen Bett ihr liegt…
Wird das wieder eine schöne Betonwüste…*herrlich*
Satzungsbeschluß heißt ja v.a. Absegnung der „Abwägung“ aller vorgebrachter Einwendungen. Auch diesmal, wie fast immer, wurden quasi ALLE der aber hunderten Stellungnahmen, Einwände oder Vorschläge abgebügelt – also „ausgewogen“ (siehe Anlage 1 der Vorlage). Damit beschäftigt sind einige Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes über viele Monate, im gutdotierten Tarif Öff. Dienst, also hunderttausende Euro Gehalt. Sie haben stets und lediglich die immergleiche Aufgabe, möglichst ALLES abzubügeln. Man erkennt folglich keinerlei Entgegenkommen, und keinerlei Willen. In dieser Arbeitszeit machen diese Bearbeitenden natürlich nichts Anderweitiges bzw. Sinnvolles, was man in DD so dringend bräuchte. Ein Jammer!
Dabei sind ebenjene gesetzlich gewährten (formellen) „Beteiligungen“ immer beworben: Liebe Bürger, da können Sie sich beteiligen, da können Sie ihre Bedenken oder auch echte Einwände vorbringen. Nehmen Sie Stellung, bringen Sie sich ein! Alles wird „geprüft“. Auch terminlich wird stets darauf verwiesen, DANN müssen Sie kommen und ihre Einwände äußern.
Mein Anliegen war der Stellplatznachweis (Stand Offenlage) mit 180 Autostellplätzen ÜBER der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzahl (gemäß alte St.Pl.VO LHD), davon ca. 60 oberirdisch. Auf Seite 8 zu 9 der Abwägung wird dieser Punkt weder „abgewogen“ noch als überhaupt „im Bauleitplan zu klären“ abgewatscht. Das ist natürlich Quark hoch drei! Aber es zeigt sehr mustergültig, wie sinnfrei das ganze Prozedere dieser Scheinbeteiligung ist.
Die zum Beschluß „demokratisch legitimierten“ Stadtpolitiker fallen ebenso fast durchweg als eigentlich zuständiges und bemächtigtes Korrektiv aus. Da reichts allerhöchstens noch fürs Narrenhäusel, aber selbst hier in einst als „CO2-freier Stadtteil“ gedachter Hafencity/Leipz. Vorstadt funktioniert alles wunderbar kontraproduktiv. USD wird also große Tiefgaragen bauen, welche etwa zur Hälfte dem Besucherverkehr der Hafenmarina zugute kommt. Oberirdisch gibts einen Parkplatz neben der Christenbaracke da. Schade, daß man nicht gleich bis ins Hafenbecken fahren kann, wie soll man mit Rollator nur…
Eine Betonwüste wird das Projekt hingegen nicht, da es etwas weniger Versiegelung als jene 80-90% Altzustand zuvor haben wird/soll. Es gilt baurechtlich im Amt somit als „ökologisches Projekt“.