Am Landgericht Dresden wurde gestern Mohammed H. zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt. Der 25-Jährige hatte im Prozess gestanden, Drogen einer Minderjährige gegeben zu haben. Die weiteren Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, wie bandenmäßigen Drogenhandel, ließen sich vor Gericht nicht beweisen.
Landgericht Dresden„Wir konnten nur nachweisen, dass der Angeklagte anderen Geld mitgab, um Drogen zu kaufen“, sagte die Vorsitzende Richterin Beate Ibler-Streetz. Das sei jedoch keine Bande, sondern eine Einkaufsgemeinschaft gewesen. Insgesamt handelte Mohammad H. mit insgesamt 600 Gramm Haschisch und Cannabis. Gut drei Viertel verkaufte er vor der Scheune, den Rest verbrauchte er selbst. In dieser Einkaufsgemeinschaft war mindestens eine Minderjährige, dies wirkte sich strafverschärfend aus.
Der in Damaskus geborene Palästinenser Mohammed H. befand sich seit Oktober in der Justizvollzugsanstalt in Dresden in Haft. Wegen der langen Untersuchungshaftzeit und weil der Dealer geständig ist und bislang nicht vorbestraft war, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Wie die Staatsanwaltschaft Dresden mitteilt, hat sie gegen einen 46-jährigen Deutschen Anklage vor der Großen…
Ein Kommentar
Puh da haben seine Kunden ja nochmal Glück gehabt!
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