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Linke: Neustadt zur Fahrradzone machen

Die Fraktion „Die Linke“ im Dresdner Stadtrat reicht heute einen Antrag zur schnellen Umsetzung der StVO-Novelle ein. Ziel sei es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, den Radverkehr zu fördern und die Verkehrsberuhigung in Wohngebieten zu ermöglichen.

Linken-Stadtrat Tilo Wirtz fordert eine Fahrradzone für die Neustadt
Linken-Stadtrat Tilo Wirtz fordert eine Fahrradzone für die Neustadt
Linken-Stadtrat Tilo Wirtz stellte heute auf der Alaunstraße den Antrag vor. Erster Punkt ist die Einrichtung einer Fahrradzone im Gebiet der Äußeren Neustadt (also zwischen Bischofweg, Bautzner, Königsbrücker Straße und der Prießnitz). Ausgenommen ist die Achse Rothenburger/Görlitzer Straße.

Fahrradzone

Mit dem Zeichen 244.3 wird vergleichbar einer Tempo-30-Zone ein ganzes Gebiet markiert. Im Entwurf der StVO-Novelle steht dazu Folgendes:

  1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV dürfen Fahrradzonen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt.
  2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
  3. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
  4. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.

Laut dem Antrag der Linken soll das Verkehrsschild durch ein Zusatzzeichen ergänzt werden, dass den motorisierten Individualverkehr erlaubt.

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Das bedeutet, Radfahrer*innen können nebeneinander fahren und Autos müssten sich dahinter einordnen. Das Überholen von Fahrrdäder dürfte ohnehin auf diesen Straßen nicht möglich sein, da mit Inkrafttreten der Novelle beim Überholen immer ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden muss.

Die Linken fordern in dem Antrag, weitere Gebiete in Dresden zu untersuchen, die sich als Radfahrzone eignen. Außerdem wollen sie, dass auch geprüft wird, an welchen Stellen die neue Zeichen „Zweiradfahrer überholen verboten“ und der Grüne Pfeil für Radfahrende die Sicherheit des Radverkehrs erhöht.

(Zeichen 277.1) „Zweiradfahrer überholen verboten“
(Zeichen 277.1) „Zweiradfahrer überholen verboten“

Alaunstraße war schonmal Fahrradstraße

Bis 2004 war die Alaunstraße bereits eine Fahrradstraße, danach wurde aus Verkehrssicherheitsgründen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h gesenkt. Bei diesem Tempo dürften auch jetzt schon Fahrräder nebeneinander fahren, wenn sie dabei den Verkehr nicht behindern (Paragraph 2 Abs. 4 Satz 1 StVO).

Linken-Antrag im Wortlaut

  1. Es ist zu prüfen, ob die Antonstadt zwischen Königsbrücker Straße und Prießnitz sowie zwischen Bischofsweg und Bautzner Straße (exklusive Bischofsweg, Königsbrücker Straße, Bautzner Straße, Rothenburger Straße und Görlitzer Straße) als Radfahrzone (Zeichen 244.3) deklariert werden kann mit der Zulassung von motorisiertem Individualverkehr per Zusatzschild. Falls der Umgriff aus zwingenden Gründen nicht entsprechend als Radfahrzone (mit Zulassung von MIV) ausgewiesen werden könnte, sind ersatzweise kleinere Gebietsumgriffe im genannten Straßennetz zu prüfen.
  2. Auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden sind weitere Gebiete zu untersuchen, ob sie bei Eignung als Radfahrzone mit oder ohne Zulassung von motorisiertem Individualverkehr angeordnet werden könnten.
  3. Außerdem ist zu prüfen, an welchen Engstellen durch Anordnung des neuen Verkehrszeichens (Zeichen 277.1) „Zweiradfahrer überholen verboten“ die Sicherheit des Radverkehrs erhöht werden kann. An erster Stelle ist dabei die Verwendung des Zeichens auf der Loschwitzer Brücke Fahrtrichtung Loschwitz zu prüfen.
  4. Es ist zu prüfen und dem Stadtrat zu berichten, an welchen Kreuzungen zur Verringerung des Konfliktpotentials und zur Erhöhung der Sicherheit des Radverkehrs bei ausgeschilderten Radwegen der erhöhte Abstand des ruhenden Verkehrs von der Kreuzung angewendet werden kann oder angewendet werden muss. Dies betrifft die in der neuen StVO vorgesehene Erhöhung des parkfreien Abstandes vom Schnittpunkt der Kurve von fünf Metern auf acht Meter.
  5. Es ist zu prüfen und zu berichten, an welchen Ampelkreuzungen der neue Grüne Pfeil für den Radverkehr umgesetzt werden kann und wann bei Eignung mit einer Einführung zu rechnen ist.
  6. Auch die weiteren Neuregelungen zur Förderung alternativer Mobilität wie Vergünstigungen für Carsharing (Carsharingparkplätze) sind auf ihre Eignung hin zu prüfen. Darüber hinaus ist zu berichten, wann die Verwaltung schnellstmöglich umsetzen kann.
  7. Bei allen oben genannten Maßnahmen ist die Öffentlichkeit zu beteiligten sowie über die neuen Regelungen zu informieren.

StVO-Novelle beschlossen

Der Bundesrat hat am 14. Februar der Straßenverkehrsnovelle zugestimmt – allerdings mit zahlreichen Änderungen. Die will die Bundesregierung schnellstmöglich umsetzen und den Text dann im Bundesgesetzblatt verkünden. Am Tag nach der Verkündung treten die Änderungen in Kraft. Details zu den geplanten Änderungen der Straßenverkehrsordnung gibt es auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums.

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Antrag eingereicht

Der Antrag wurde nun eingereicht und muss jetzt durch die verschiedenen Gremien, unter anderem die Stadtbezirksbeiräte. Schlussendlich wird der Stadtrat darüber entscheiden.

Wenn der Antrag so durchgeht, wäre auch Schluss mit dem E-Roller-Verkehr. Dafür wäre in Radfahrzonen ein Zusatzschild nötig.

Nachtrag 12. Mai 2021

Der Antrag wurde im Stadtrat punktweise abgestimmt und mit knapper Mehrheit in allen Punkten abgelehnt. Eine spätere Petition zu Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Alaunstraße wurde mit Verweis auf diese Stadtratsabstimmung abgewiesen.

13 Kommentare

  1. Das finde ich einen ungewohnt undogmatischen und gelungenen Kompromiss:
    In der aktuellen Situation kann man z.B. mit Kindern die Neustädter Straßen kaum verwenden, und die Fußwege sind schlicht zu klein und voll, auch für Kinder. Das wäre mit Fahrradzone besser.
    Gleichzeitig wird aber nicht rigoros motorisierter Verkehr ausgesperrt, sondern untergeordnet (und damit als Durchgangsverkehr unattraktiv) erlaubt.

    Funktioniert übrigens als Fahrradstraße in Freiburg bereits wunderbar!

  2. Noch bevor die Novelle überhaupt im Gesetzesblatt steht, meint Herr Wirtz Pflöcke einschlagen zu müssen. Eine gesetzliche Grundlage konnte er nicht nennen, sondern verweist auf eine läppische Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums, aus der nichts weiter hervorgeht.

    Allerdings gibt es eine Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aus 2008(!), die keine rechtliche Grundlage für sogenannte „autofreie Zonen sieht: „https://www.bundestag.de/resource/blob/413682/414756c62aeefb39b66b0349fe070d88/WD-7-064-08-pdf-data.pdf

    Nur ein Zitat daraus:

    >>Bei gewerblichen Anliegern gehört zu dem durch Art. 14 GG verfassungsrechtlich geschützten „Kernbereich des Anliegerrechts“ auch der sog. „Kontakt nach außen“, der einerseits die Zugänglichkeit des Gewerbebetriebes für die Kundschaft und den Lieferverkehr, andererseits die Möglichkeit der Kundenwerbung von der Betriebsstätte aus gewährleistet. Dieser gewerbliche Anliegergebrauch wird beeinträchtigt, wenn durch Verkehrsbeschränkungsmaßnahmen die Erreichbarkeit des Gewerbebetriebes völlig aufgehoben oder beschränkt wird.<<

    Die Äußere Neustadt ist ein sogenanntes Mischgebiet, in dem es sowohl Wohnen, als auch Gewerbe geben darf und soll.

    Wie schon bei der "Woche des guten Lebens" – initiiert vom BUND und mit zwei vom Bund finanzierten Stellen – spricht auch Die Linke offenbar nicht mit den Gewerbetreibenden, sondern verlässt sich darauf, die offensichtlich einfältige fff-Jugend mit plumpen Parolen und utopischen Forderungen aus populistischen (pfui) Gründen an sich zu binden.

    Ich genieße eine wohnort-nahe Versorgung mit Dingen des täglichen Bedarfs in der Äußeren Neustadt. Und dazu gehört, dass die Geschäfte auch beliefert werden können.

    Wer das nicht will, soll's Maul aufmachen und das klar kommunizieren, statt regelmäßig auf vermeintliche Vorteile eines "autofreien" Stadtteils zu verweisen, die noch niemand feststellen konnte.

    Man wartet die "Woche des guten Lebens" ja gar nicht ab.

    P.S. @Anton ein wenig Recherche hätte auch diesem Artikel gut getan

  3. Die Woche des guten Lebens ist nicht vom BUND initiiert. Der hat das Projekt erst später übernommen.

    Die Möglichkeit von Fahrradzonen wird es in der StVO geben.

    Die Linke schränkt im 1. Punkt schon ein, wenn das mit dem ganzen Gebiet nicht klappt, dann eben kleiner.

    Außerdem geht es nicht um eine autofreie Zone. Ein bisschen genauer lesen, lieber Fidel.

  4. @Fiedel: Dinge und Prioritäten ändern sich. Wenn du Recht hättest, gäbe es nicht eine Fußgängerzone.

  5. Lieber Anton!

    Sowohl die Grünen, als auch die Linken trommeln seit Jahren bei jeder Gelegenheit gegen Autos bzw gegen Autofahrer.

    Die Treffen finden regelmäßig auch in der WIR-AG statt, die Gruppe „Autofreie Neustadt“ wird von Linken-Politikern moderiert.

    Wie viele Indizien brauchst Du noch?

    Es geht darum jungen Menschen an die Partei(en) zu binden, weil das Durchschnittsalter bei fast allen Parteien (CDU/CSU, Linke, SPD…) bei ca. 60 Jahren liegt.

    Wie gesagt: NULL Kommunikation mit den Gewerbetreibenden. Und die werden (hoffentlich) gegen diesen Scheiss klagen. Siehe Hamburg Ottensen

  6. Das mag ja sein, dass die sich dafür engagieren, aber du hast geschrieben, dass die Woche des guten Lebens vom BUND initiiert wurde und das ist falsch.

    Die Veranstaltung im Projekttheater würde ich nicht als Nullkommunimation bezeichnen, auch wenn die durchaus verbessert werden könnte.

    Dennoch, bitte halte die beiden Ideen auseinander, gerade Wirtz steht der autofreien Woche skeptisch gegenüber und sagte gestern mit Seitenhieb auf die Grünen, dass dies eben keine Genzrifizierungsmaßnahme sei, da man Autos weiter zulassen wolle.

  7. Fidel, bist du sicher, dass du den Artikel richtig gelesen hast? Genau diese Lösung ist ja gewerbefreundlich, da sie Autos zulässt, ohne Sondergenehmigung oder ähnliches. Ob die Getränkelieferantin hinter dem Fahrrad die letzten 500m mit 15 km/h statt 30 km/h fährt, dürfte ihr ziemlich egal sein.

    Da ich meistens mit dem Fahrrad fahre, aber ab und zu auch mit dem Auto im Neustadtgebiet unterwegs sein muss, finde ich das wie gesagt einen gelungenen Kompromiss. Ist jedenfalls bei weitem nicht auf einer Stufe mit der Woche des guten Lebens (die ich aber auch nicht so dogmatisch verteufeln würde, wie du es tust, sondern auf das Experiment für diese eine Woche gespannt bin!).

  8. „… Radfahrer können in nebeneinander … Radfahrer*innen dürft ohnehin … Inkrafttreten der Novell beim …“

    Drei Fehler in zwei Sätzen aus einer Textwerkstatt. Kontrolllesen ist so Neunziger …

  9. Zu allen verk.rechtl. Anordnungen gibt es Grundlagen und Voraussetzungen in jeweiligen Gesetzen und Verwaltungsvorschriften. Das liegt hier noch nicht vor, daher ist nichtmal klar, ob die Randbedingungen vorliegen. Das neue Zonen-Instrument ist aber an die Fahrradstraße angegliedert, und bisher durfte eine solche NUR BEI quantitativer Dominanz des Radverkehrsanteils überhaupt angewendet werden. Durch Erleichterung durch den Gesetzgeber wird Zone wie auch Radstraße innerhalb der Neustadt vermutlich problemlos anwendbar sein. Es stellt, und hier sind wir beim Knackpunkt, in der von Herrn Wirtz vorgestellten Variante MIT Kfz+Mofas keine ernsthafte Besserung der Verhältnisse dar. Es handelt sich also nur um „Symbolpolitik“. Auf der anderen Seite kommt weder Verwaltung noch Stadtpolitik seit Jahren kaum noch zu Fortschritten in Themen der Stadtentwicklung.

    Viel sinnvoller würde ich erachten, daß man (nur mal als Beispiel) jene völlig zerschundenen Straßenoberflächen/Straßen ertüchtigt bzw. generalsaniert, welche das Sanierungsgebiet selbst in fast 30 Jahren leider verfehlt hat: Katha, Jordan, Försterei, oder was auch immer (Louise.., Köööbrüüüü). Was nützt alldort ne Radzone, wenns jämmerliche Gebuckel kein Ende hat!??
    Wirtzns Idee ist zudem fraglich, da Stand seit Langem war und ist, die „Zone“ wenigstens flächig ins T20 zu bekommen. Wirtz-T30 nützt nichts, da längst der Fall, und T30 heißt auch immer real T38 bis T43 km/h – wohlgemerkt statitische Durchschnitte je Tempolimits gemäß Verk.wissenschaft. Man muß im engen Viertel folglich schon etwas deckeln, um Harmonie zum Radverkehr zu befördern (Sicherheit), denn die meisten Radelnden und Radelndeninnen fahren so ca. 10 bis 17 km/h, denk ich.
    Wirtzns Vorschlag geht nun zwar in die Beratung (leider wie immer nur „Beratung“ in fachfernen Politkreisen und Quarkgremien), es mangelt dem Vorschlag aber an Einbindung in bestehende Absichten bzw. Konzeptlagen, wo ist da der Nachweis?, auch wurde offenbar nicht gut vorberaten im RGRO-Lager, bzw. gabs keinen Konsens, sodaß es einfach nun mal in den Rat geschmissen wird, komme dann was wolle.
    Ernsthafte Verkehrspolitik sieht eben anders aus, irgendwie kommt Dresden nicht ausm Arsch, es erschöpft sich alles in allwöchentlich Sauen, die einzelne Alpha-Tierchen der Gremien und Altparteien lancieren und welche durch Medien und das großen Landeshauptdorf getrieben werden.
    Ich leg mich mal wieder hin, Amen.

  10. Noch was, weil der Antrag ja auch weit über die Neustadt hinausgeht:
    Das ist natürlich eine gigantische Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Ämter. Sowas erfreut jene Belegschaften selbstredend wenig bis gar nicht. Mutet fast wie etwas Rache an, denn Herr Wirtz eckte immer mal (meist zu Recht) gegenüber der Verwaltung an und drückt nun den Behördlichen mal wieder einen rein.
    Was bei rauskommt, wird dann in ca. 5 Jahren im ggf. letzten Zwischen- bzw. Abschlußbericht stehen: kein Ergebnis, keine Kapazität, und überhaupt .. und sowieso..
    Also dem Amt stehen zahlreiche Varianten des Abwehrens zur Verfügung: Ämter-Ping-Pong, stoisches Harren, Mühle-Spiel, Prioritäten- oder Aufgabenkarrussel, Kapazitätsengpaß oder Ausfallerscheinungen (wie u.U. nun covid) etc.pp. So ist das Leben, bzw. die Ämterwelt.
    Und vielleicht wird’s der neue Baubürgermeister auch vergeigen.
    Die Verwaltung bekommt zumindest die Handhabe, ob sie sich doch lieber mit allerlei Schnulli-Aufträgen ablenkt (sofern’s leichtere Arbeit ist), und somit die von der Bürgerschaft sehnlichst erträumten wichtigen Besserungen liegen läßt.

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