Die Sächsische Staatsregierung hat die Ausgangsbeschränkungen bis zum 19. April verlängert. Eine entsprechende Rechtsverordnung des Sozialministeriums wurde gestern vom Kabinett verabschiedet.
Mit der Rechtsverordnung soll gegenüber der bisherigen Allgemeinverfügung für mehr Rechtssicherheit gesorgt werden. Diese hatte zunächst bis zum 5. April gegolten. Das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund bleibt demnach weiterhin untersagt.
Auch der Besuch von Alten- und Pflegeheimen ist nicht mehr gestattet. Das gilt auch weiterhin. Gelockert wurden dagegen Besuchsregelungen für Geburten- und Kinderstationen sowie Palliativstationen und Hospize. Bei Beerdigungen sind bis zu 15 Personen zugelassen.
Wie am Montag bereits berichtet, sind Wochenmärkte ab 1. April wieder erlaubt – für Lebensmittel, selbsterzeugte Gartenbau- und Baumschulerzeugnisse sowie Tierbedarf. Zudem müssten geeignete Abstände zwischen den Verkaufsständen und ein Mindestabstand der Besucher an den Ständen von 2 Metern gewährleistet sein.
Im einzelnen nennt die Rechtsverordnung 15 triftige Gründe zum Verlassen der Wohnung (gekürzt, vollständigen Wortlaut als PDF öffnen)
- Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
- Ausübung beruflicher Tätigkeiten (inkl. Hin- und Rückweg zur Arbeit)
- Hin- und Rückweg zur Kindernotbetreuung
- Sicherstellung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung, einschließlich Abhol- und Lieferdienste (auch im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit)
- Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs, einschließlich Brief- und Versandhandel
- Fahrten von Feuerwehr-, Rettungs- oder Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt oder Einsatzort,
- Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, sowie der Besuch Angehöriger der Heil- und Gesundheitsfachberufe, soweit dies medizinisch erforderlich ist bzw. im Rahmen einer dringend erforderlichen seelsorgerischen Betreuung,
- Versorgungswege für die Gegenstände des täglichen Bedarfs und den Großhandel,
- Besuch mobiler Verkaufsstände unter freiem Himmel oder in Markthallen für Lebensmittel, selbsterzeugte Gartenbau- und Baumschulerzeugnisse sowie Tierbedarf, sofern durch geeignete Abstände zwischen den Verkaufsständen ein Mindestabstand der Besucher an den Ständen von 2 Metern gewährleistet ist,
- die Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine bei Behörden, Gerichten, Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Bestattern, dazu gehört auch die Teilnahme an öffentlichen Gerichtsverhandlungen und die Wahrnehmung von Terminen kommunaler Räte sowie von deren Ausschüssen und Organen,
- Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern sowie bei Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftige Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
- Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
- Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis, wobei die Anzahl 15 Personen nicht überschreiten darf,
- Sport und Bewegung im Freien vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen Kleingartens oder Grundstücks, allerdings ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder im Ausnahmefall mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person,
- unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren.
Bußgeldkatalog festgelegt
Außerdem haben sich die Regierungsmitglieder auf die Erstellung eines Bußgeldkataloges zu Eindämmung des Corona-Virus geeinigt. Er ist Bestandteil der neuen Rechtsverordnung. Hintergrund sei die Zahl der Verstöße gegen die geltende Allgemeinverfügung. Seit dem 16. März seien in Sachsen 1084 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gegen das Infektionsschutzgesetz festgestellt worden. „Bisher haben wir stets an das Verständnis und die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger appelliert und auf die Regelungen im Infektionsschutzgesetz hingewiesen. Nun sind wir in den vergangenen Tagen und Wochen zu der Erkenntnis gekommen, dass das allein nicht mehr reicht“, begründete Innenminister Roland Wöller (CDU) die Entscheidung.
Festgelegt wurden für drei häufige Verstöße die entsprechenden Bußgelder.
- Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund: 150 Euro
- Verstoß gegen Besuchsverbot: 500 Euro (für Besuchenden)
- Überschreitung der in der Rechtsverordnung vorgegebenen angegebenen Personenzahl: 500 bis 1000 Euro (für verantwortliche Einrichtungsleitung)
Auch bei Bußgeldern gelte der Grundsatz „Augenmaß und Verhältnismäßigkeit“. So könne beispielsweise auch ein Verwarngeld zwischen fünf und 55 Euro ausgesprochen werden.
Ziel der neuen „Rechtsverordnung Ausgangsbeschränkungen“ sei es, weiterhin den physischen sozialen Kontakt zwischen den Menschen auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren, um weitere Ansteckungen zu verhindern.
Corona-Fälle in Dresden
Unterstützung für ältere oder hilfebedürftige Menschen
Um zügig Unterstützung für ältere oder andere hilfebedürftige Menschen in Dresden zu organisieren, ist die Seniorenarbeit und Altenhilfe in den Stadtbezirksämtern telefonisch und per E-Mail montags bis freitags, jeweils 8 bis 18 Uhr, erreichbar. In dieser Zeit ist auch das Seniorentelefon unter der Nummer 0351 4884800 besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Anliegen auf einem Anrufbeantworter hinterlassen werden, ein Rückruf erfolgt zeitnah.
Über das Seniorentelefon sowie die Stadtbezirkstelefone der Offenen Altenhilfe wird das Projekt Nachbarschaftshilfe in Dresden organisiert. Es ist eine Schnittstelle, die den Bedarf von älteren oder hilfebedürftigen Menschen sowie Hilfsangeboten von Unterstützern koordiniert. Engagierten Nachbarn wird der Kontakt zu älteren oder hilfebedürftigen Menschen vermittelt. Hilfesuchende und freiwillige Helfer können sich auch unter der Corona-Hotline 0351 4885322 oder per E-Mail an gesundheitsamt-corona@dresden.de melden.
Aktuell dürfen keine Treffen in den Dresdner Seniorenbegegnungs- und -Beratungsstätten stattfinden. Die Mitarbeitenden dort beraten aber auch weiterhin telefonisch oder per E-Mail.
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gestattet in der aktuellen Situation außerdem, dass Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter auch Tätigkeiten ohne die Seniorin oder den Senior erledigen können. Das gilt vor allem im Zusammenhang mit Einkäufen. Weitere Informationen gibt es unter www.dresden.de/senioren
Bibliothek startet Auskunftsdienst und Lieferservice
Die Städtischen Bibliotheken starten am Mittwoch, 1. April 2020, mit „BiboAngefragt“ und „BiboModern“ zwei neue Angebote. „Das ist kein Aprilscherz“, betonte Pressesprecherin Elke Ziegler ausdrücklich.
„BiboAngefragt“ sie ein digitaler Auskunftsservice, bei dem Nutzer und Interessierte auch ohne persönlichen Kontakt von der Informationskompetenz der Bibliotheks-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter profitieren können. Fragen zu verschiedensten Themen könnten an die Mail-Adresse biboangefragt@bibo-dresden.de geschickt werden. Beschäftigte der Bibliotheken würden dann in geprüften Quellen zu Wissenschaft, Freizeit, Kunst, Literatur, Film oder Musik, regional und überregional, für Kinder, Jugendliche und Erwachsene recherchieren. „Dieser Service ist kostenfrei und funktioniert ohne Anmeldung“, so Ziegler.
Das zweite Angebot „BiboModern“ ermögliche die Ausleihe von Medien trotz geschlossener Zweigstellen. Hier kooperiere die Bibliothek mit dem Dresdner Postunternehmen PostModern. Angemeldete Bibliotheksnutzer mit gültigem Benutzerausweis könnten über ein Bestellformular bis zu zehn Medien aus dem Bestand der Zentralbibliothek auswählen. Bei der Zustellung werde eine Gebühr von 5 Euro pro Haushalt fällig.
Alternative Musikschulangebote am HSKD
Der Eigenbetrieb Heinrich-Schütz-Konservatorium der Landeshauptstadt Dresden reagiert auf die vorübergehende Schließung infolge der Corona-Pandemie. Schülerinnen und Schülern können den Unterricht ab sofort unter anderem via Videotelefonie, mittels vorbereiteter Übungsvideos oder postalisch wahrnehmen. Dabei handelt es sich um ein freiwilliges und kostenpflichtiges Angebot, welches nur im gegenseitigen Einverständnis zwischen den Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Eltern und den Lehrkräften umgesetzt wird. Dadurch kann der Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern aufrechterhalten und die musische Weiterentwicklung der Kinder und Jugendlichen gewährleistet werden.
Bürgertelefon gefragt
Der Bedarf nach Beratung am Bürgertelefon sei weiterhin hoch, erklärte ein Rathaussprecher. So hätten heute zwischen 8 und 13 Uhr insgesamt 181 Hilfesuchende das Bürgertelefon angerufen. Die Telefonnummer lautet: 0351 4885322.
Aktuelle Dienstleistungen des Sozialamts
Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus hat auch das Sozialamt die allgemeinen Öffnungszeiten eingeschränkt, nicht aber die Sprechzeiten und die Dienstleistungen. Die persönliche Beratung und die Kontaktaufnahme erfolgen – zum Schutz vor einer Infektion – vorrangig postalisch, telefonisch und per E-Mail. Die Sprechzeiten sind montags 8 bis 14 Uhr, dienstags und donnerstags 8 bis 18 Uhr sowie freitags 8 bis 13 Uhr.
Die Auszahlung der bewilligten Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe für Menschen mit einer Behinderung auf die angegebene Kontoverbindung sind auch gegenwärtig sichergestellt. Bürgerinnen und Bürger ohne Konto erhalten ihre Leistungen wie bisher. Die Zahlstelle befindet sich im Verwaltungsobjekt des Sozialamts in der Junghansstraße 2, 01277 Dresden, 2. Etage, Zimmer 211, Telefon 0351 4881360 und 0351 4881361.
Eine Übersicht über die Sachgebiete des Sozialamts und ihren fachlichen Zuständigkeitsbereich mit den entsprechenden Telefonnummern und E-Mail-Adressen gibt es unter dem Punkt „Sozialamt“ auf www.dresden.de/erreichbar.
Infos zur Corona-Pandemie
- Rechtsverordnung der Staatsregierung vom 31. März 2020
- Aktuelle Informationen der Staatsregierung Sachsen
- Aktuelle Informationen der Landeshauptstadt Dresden
- Nachrichten und Hintergründe zur Corona-Pandemie
Ein Gastbeitrag von Winfried Schenk – www.pieschen-aktuell.de