Auf der Glacisstraße befand sich bis vor Kurzem ein Fahrradschutzstreifen. Erst kürzlich wurde dort eine Ampel mit Radwegverbindung von der Alaunstraße installiert. Doch nun ist der Schutzstreifen seit einigen Tagen weg. Das Straßen- und Tiefbauamt hat ihn wegfräsen lassen.
Aufgefallen ist das Wolfgang Fröb vom Vorstand des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) Dresden. Er bezeichnet die Entfernung als Rückschritt für die wichtige Radroute. „Die Entfernung der Schutzstreifen auf der Glacisstraße kommt für uns völlig überraschend“, sagt Fröb. „Andere Städte nutzen die geringe Verkehrdichte im Moment, um mit wenig Aufwand das Radwegenetz zu ergänzen. Das Straßen- und Tiefbauamt macht das Gegenteil: Es schafft eine neue Lücke.“
Laut ADFC fahren etwa 6.000 Menschen täglich über die Glacisstraße. Wichtige Gebäude, wie das Theater „Kleines Haus“ oder die Musikschule „Heinrich-Schütz-Konservatorium“ und weitere Schulen in der Nähe werden häufig von Radfahrer*innen besucht. Außerdem sei die Straße ein wichtiger Zubringer für die Albertbrücke. Der ADFC fordert schon seit mehreren Jahren, dass die Sicherheit auf der Glacisstraße für den Radverkehrs erhöht wird. Dafür müsste die Stadtverwaltung die bisher unzureichende Markierung mit „Schutzstreifen“ verbessern und den Abstand zu parkenden Autos erhöhen.
„Statt aber im Sinne des Radverkehrskonzepts den Mangel zu beheben und einen sicheren Radweg für die zahlreichen Schüler, Studenten und Berufspendler anzubieten, wurde nun nur der Streifen weggefräst – ohne Ersatz. Darin kann ich nichts als eine Kapitulation der Verkehrssicherheit erkennen“, ist ADFC-Vorstand Fröb empört.
Dooring-Gefahr
Der Verkehrsbürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain (Grüne) erklärte auf Nachfrage: „Aufgrund der Dooring-Gefahr konnten Schutzstreifen nicht bleiben.“ Als Dooring wird die Gefahr für Radfahrer*innen bezeichnet, wenn sie dicht an parkenden Autos vorbeifahren und so einer sich unvermittelt öffnenden Tür nicht schnell genug ausweichen können und es so zu Unfällen kommt.
„Anders als beim Radfahrstreifen existiert beim Schutzstreifen zwar keine Benutzungspflicht für Radfahrer“, so der Bürgermeister weiter. Faktisch führe dies jedoch dazu, dass Radfahrer zu dicht an den parkenden Autos vorbeigeführt werden. Ein Fahren der Radfahrer neben dem Schutzstreifen würde zu Akzeptanzproblemen bei anderen Verkehrsteilnehmern führen.
Nach Ansicht des ADFC erreichte der markierte Schutzstreifen immerhin eine optische Verengung der Fahrbahn. Autofahrer seien dadurch aufmerksamer und weniger schnell unterwegs gewesen. Den Schutzstreifen ersatzlos zu entfernen, widerspricht nach Ansicht des ADFC jedoch fundamental dem Ziel der Senkung von Unfallzahlen.
„Die vorhandenen Fahrbahnbreiten reichen nicht aus, um Parken, Radverkehrsanlagen und Fahrbahnen im Regelmaß unterzubringen“, erläutert der Verkehrsbürgermeister. Somit müsse hier durch die Radverkehrsplaner eine grundhafte Lösung erarbeitet werden.
Verwundert ist Wolfgang Fröb auch, wieso auf der Glacisstraße noch immer Tempo 50 erlaubt sei. Im „Radverkehrskonzept Innenstadt“ habe sich die Stadtverwaltung bereits im Jahr 2010 vorgenommen, auf der Glacisstraße Tempo 30 anzuordnen.
Aktuell sind vom Dresdner Radverkehrskonzept nach Erkenntnissen des ADFC erst 9,6 Prozent realisiert. Der ADFC Dresden fordert den Baubürgermeister daher dazu auf, die Arbeit seiner Ämter stärker auf die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu fokussieren.
Ein Blick in den Unfallatlas hilft weiter:
In den Jahren 2016-2018 ereigneten sich insgesamt 10 Unfälle mit Personenschaden.
Bei laut ADFC 6000 Radfahrern und 4-5000 Autofahrern pro Tag ergibt das mehrere Millionen Fahrten pro Jahr.
Wie sich der Karte entnehmen lässt, ereigneten sich die Unfälle in der Regel an den Kreuzungen und nicht auf „freier Strecke“.
Dass sich der ADFC regelmäßig öffentlich als Besserwisser aufspielt und das (Nicht-)Handeln der Verwaltung in die Nähe von Unfähigkeit oder Böswilligkeit rückt, trägt mit großer Wahrscheinlichkeit nicht dazu bei, dass mehr Menschen auf’s Rad umsteigen.
[1] https://unfallatlas.statistikportal.de/?BL=SN
Als Vielradfahrer und Führerscheinloser halte ich Schutzstreifen für nicht gut.
Neben der Dooringgefahr ist es tatsächlich so, dass Autofahrer oft meinen, dass der schmale Streifen nutzungspflichtig ist. Ähnlich wie bei für den Radverkehr frei gegebene Bürgersteigen.
Entweder ein gut dimensionierter Radfahrstreifen, der durch eine durchgezogene Linie signalisiert, dass man diesen nicht befahren darf, oder aber besser Radfahrer, die selbstüberzeugt eher in der Mitte der Fahrbahn fahren, damit Autofahrer gezwungen sind, die 1,50 m Mindestabstand einzuhalten.
Und ja, Fiedel hat Recht. Durch die nicht gleichberechtigte Führung des Verkehrs an Kreuzungen ist dort die größte Gefahrensituation für Radfahrer.
+1 zu Marcus Beitrag
Die schmalen Streifen sind für alle Teilnehmer irreführend und in eine sich öffnende Autotür zu fahren ist das Horrorszenario schlechthin. Insbesondere nicht so „durchsetzungsstarke“ Radler (Kinder, ältere) halten sich an solche Streifen und landen dann in der Autotür.
@Marcus
Autofahrer werden zu 1,50m Mindestabstand gezwungen, wenn Radfahrer in der Mitte der Fahrbahn fahren.
Soweit richtig, allerdings zum Fahrbahnrand, nicht zum Radfahrer.
Selber habe ich bereits dort erlebt, wie der vor mir fahrende Radler von einer sich plötzlich öffnenden Autotür böse abgeräumt wurde. Die Gefahr war real und es war garantiert nicht der einzige Vorfall. Hier mit Statistik zu kommen ist einigermaßen nutzlos.
Ich glaube der sogenannte Schutzstreifen hatte auf dieser Straße null Wirkung in seiner vorbestimmten Funktion. Im Gegenteil, wie beschrieben.
Dass er nun weg ist, damit kann ich als Fahrradfahrer gut leben.
Ich fahre fast täglich über die Glacisstraße und sehe da auch ohne diese Schutzstreifen kein Problem. Die Straße ist breit und es herrscht relativ wenig Verkehr. Das schreibe ich als jemand der schon 2x in eine sich plötzlich öffnende Autotür gefahren ist (Alaunstr. vor der Sanierung).
@Messerscharf Falls du Autofahrer bist, möchte ich dich bitten, noch mal genau nachzuschauen, wie die Reglen sind, bevor du unnötig Radfahrer in Gefahr bringst!
1,50 m zum Radfahrer ist Pflicht
https://www.bussgeldkatalog.de/seitenabstand/
Radffahrer zum Straßenrand 0,8 bis 1m
https://www.urbanist-magazin.de/radfahren-in-der-fahrbahnmitte-na-klar/
Macht also einen Abstand beim Überholfürgang für PKWs mindestens 1,5m + 0,8m = 2,3m
Sprich der Autofahrer ist grundätzlich gezwungen auf die anderen Fahrbahnseite zu fahren.
Außerorts übrigens 0,5m mehr.
https://www.bussgeldkatalog.org/news/bundesrat-verabschiedet-stvo-novelle-neue-hohe-bussgelder-beschlossen-2097402/
Überholvorgang natürlich. Höre gerade Schweizer Rundfunk :o)
Und das überflüssige f nehme ich auch wieder zurück.
@Marcus
Mein Vorschlag wäre ja, dass du das „f“ gegen ein „s“ eintauschst.
Aber „grundätzlich“ hat ja auch irgend wie was…..auch Schwitzerdeutsch?
Wird übrigens Vieles teurer:
https://www.n-tv.de/auto/Neue-Bussgelder-Verkehrsverstoesse-werden-richtig-teuer-article21736936.html
Hallo Marcus, deine Rechnung geht nicht auf, denn du musst noch die Breite des Radfahrers addieren.