Wie die Dresdner Polizei heute mitteilt, hat sie gestern Mittag gegen 13.30 Uhr am Martin-Luther-Platz mehrere Waffen sichergestellt.
Vorausgegangen war der Anruf eines Zeugen. Er hatte am Dienstagabend zwei Männer auf einem Balkon beobachtet, die offensichtlich Zielübungen mit Gewehren veranstalteten.
Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass es sich um echte Waffen handelte, wurde seitens der Staatsanwaltschaft eine Wohnungsdurchsuchung angeordnet. In der Folge unterstützten Spezialkräfte des Landeskriminalamtes die Dresdner Polizisten. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten unter anderem zwei Gewehre, eine Pistole, eine Maschinenpistole sowie diverse Zubehörteile. Offenbar handelt es sich um sogenannte Softairwaffen.
Den ersten Ermittlungen zufolge handelt es sich bei den zwei 19-jährigen Wohnungsinhabern um die Männer, die mit den Gewehren auf dem Balkon hantierten. Gegen die beiden Deutschen wird wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.
Softairwaffen sind Druckluftwaffen, die eigentlich für das taktische Geländespiel Airsoft benutzt werden. Häufig sehen solche Waffen originalen Schusswaffen täuschend ähnlich. Wenn dies der Fall ist, spricht die Polizei von Anscheinswaffen und die Benutzung in der Öffentlichkeit ist nach Paragraph 42a des Waffengesetzes verboten. Die Benutzung ohne Waffenschein ist von der Geschoss-Energie der jeweiligen Waffe abhängig. Bis zu einer Geschoss-Energie von 7,5 Joule sind Softairwaffen ab 18 Jahren frei verkäuflich. Ohne Waffenschein dürfen sie nur in befriedetem Besitztum geführt und verwendet werden.