Am Amtsgericht Dresden hat heute gegen 14.30 Uhr Richter Arndt Fiedler das Urteil gegen zwei Beteiligte der Hausbesetzung auf dem Gelände der Dental-Kosmetik im Januar gefällt. Sie erhalten eine Geldstrafe auf Bewährung.
Im Januar hatten rund 20 bis 30 Personen die drei Häuser an der Königsbrücker Straße besetzt. Gegen zwei von ihnen, einen Mann und eine Frau gab es nun einen Prozess am Amtsgericht Dresden. Heute wurde das Urteil verkündet. Die Staatsanwaltschaft beharrte auf einer Strafe in Höhe von jeweils 100 Tagessätzen. Damit hätten die Beiden als vorbestraft gegolten. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch und unterstellte, wie schon beim Prozessauftakt, dass der Strafantrag gar nicht gültig sei, da er nicht vom Geschäftsführer der Dental-Kosmetik, sondern nur von einem Angestellten gestellt worden war.
Geldstrafe auf Bewährung
Dieses Argument ließ Richter Fiedler nicht gelten, der Angestellte habe eindeutig im Auftrag des Geschäftsführers Helmut Röschinger gehandelt habe und Röschinger ist sowohl Geschäftsführer des Grundstückseigentümers Argenta, wie auch der Dental-Kosmetik, die auf dem Gelände eine Zahnpasta-Fabrik betreibt.
Allerdings verwarf der Richter den Vorwurf der Sachbeschädigung, die sei den Beteiligten nicht nachzuweisen. Außerdem stellte er fest, dass die Polizei bestätigt habe, dass es während der Räumung weder zu Gefährdungen noch zu Gewalt seitens der Besetzer*innen gekommen sei.
Für den gemeinschaftliche Hausfriedensbruch verhängte der Richter eine sogenannten Verwarnung mit Strafvorbehalt. Das ist gewissermaßen eine „Geldstrafe auf Bewährung“. Sollten sich die Angeklagten Alessandro F. oder Linda K. innerhalb eines Jahres etwas zu Schulden kommen lassen, wird ein Verwarngeld in Höhe von 20 Tagessätzen fällig. Falls nicht, kommen sie ohne Strafe davon.
Die Staatsanwaltschaft behielt sich vor, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
Weitere Prozesse möglich
Die Gruppe „Wir besetzen Dresden“ hatte heute wieder zu einer Demonstration vor dem Gericht aufgerufen. Deren Sprecherin, Lann Schmidt, zeigte sich mit dem Verlauf des Verfahren zufrieden. „Wir fordern aber generell die Legitimierung von Hausbesetzungen, im Gegenzug gehen die Leute, die den Leerstand fabrizieren und die Gebäude verfallen lassen, straffrei aus“, sagte sie auf Nachfrage. Man müsse nun abwarten, ob die Staatsanwaltschaft in Revision gegen das Urteil gehen werde.
Gegen insgesamt acht Besetzer*innen hatte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt. „Gegen alle wurde Widerspruch eingelegt“, so Lann Schmidt, damit müssen auch diese Strafanträge vor Gericht verhandelt werden. Der Prozess gegen Linda K. und Alessandro F. könnte für die übrigen Beteiligten richtungweisend sein.
Nachtrag 1. Juli 2020
Wie die Staatsanwaltschaft heute auf Nachfrage mitteilte, hat sie im ersten Putzi-Prozess nun Berufung eingereicht. Ein Termin zur Berufungshauptverhandlung wurde vom Landgericht Dresden noch nicht bestimmt.