Das Sächsische Kabinett hat heute eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Sie wird ab Sonnabend gelten. Auf sachsen.de kann man die erste Veröffentlichung schon einsehen.
Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) erklärte am Nachmittag in einer Pressekonferenz: „Wir sprechen jetzt nicht mehr von Verboten, sondern wir ermöglichen unter der Einhaltung von Auflagen“. Konkret werden weitergehende Öffnungen von Einrichtungen mit Publikumsverkehr erlaubt. Die Besucher*innen müssen sich an die Hygieneregeln und Hygienekonzepte halten. Der Wiederbetrieb von Bädern, Thermen, Saunen, Freizeitparks, Messen und Kultureinrichtungen steht unter Genehmigungsvorbehalt von Hygienekonzepten durch die zuständigen kommunalen Behörden.
Mindestabstand und Mund-Nasen-Schutz
Weiter ist vorgeschrieben, die physischen sozialen Kontakte zu minimieren. Menschen sollen einen Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Menschen einhalten. Im Nahverkehr, im Einzelhandel und in weiteren konkret bestimmten Institutionen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Private Zusammenkünfte im eigenen Wohnumfeld sind erlaubt. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind nun mit bis zu zehn weiteren Personen erlaubt.
Familienfeiern jeglicher Art in Gaststätten sind zulässig. Dafür ist die Teilnehmerzahl auf 50 Personen aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis beschränkt.
Erlaubt sind künftig auch Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und Kliniken. Diese Einrichtungen müssen einen Hygieneplan erstellen.
Weiter keine Disco
Untersagt bleiben weiterhin Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs, Tanzveranstaltungen, Dampfbäder und Dampfsaunen, Prostitutionsstätten und Sportveranstaltungen mit Publikum. Dies gilt auch weiterhin für Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern.
Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) berichtete von den ausgereichten Fördermitteln. So wurden beim Zuschussprogramm des Bundes liegen 86.000 Anträge vor, 81.000 seien bewilligt worden, fast 80.000 schon ausgezahlt. Beim Darlehensprogramm von „Sachsen hilft sofort“ sind fast 23.000 Anträge eingegangen, mehr als 17.000 wurden bewilligt, mehr als 15.000 ausgezahlt.
Reaktion bei Neuinfektionen
Um auf Neuinfektionen künftig schnell reagieren zu können, hat die Staatsregierung ein einheitliches Vorgehen in Gebieten mit erhöhtem Infektionsgeschehen beschlossen. Demnach ergreifen die Behörden erste infektionshemmende Maßnahmen spätestens bei 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Laut der Corona-Ampel der Stadt Dresden liegt der Wert aktuell bei 0,5.
Dies betrifft auch die Erhebung von personenbezogenen Daten zur Nachverfolgung von Infektionen durch Veranstalter und Betreiber. Dafür soll ein modernes und datenschutzgerechtes Online-System genutzt werden. Dieses bietet der Freistaat öffentlichen Einrichtungen zur kostenfreien Nachnutzung an. Steigt in einer Region die Zahl der Neuinfektionen auf 50 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen werden weitergehende Maßnahmen ergriffen. So soll die Ausbreitung auf andere Regionen verhindert werden. Dazu zählen auch Kontaktbeschränkungen.
Die Verordnung tritt am 6. Juni 2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 29. Juni 2020. Die Pressekonferenz zu der neuen Verordnung lässt sich auf Facebook nachsehen.