Am Ende musste der Anwalt noch einmal richtig gut zureden. Denn so richtig einsehen wollte der 79-jährige Frank Dieter P. das Vergehen wohl doch nicht. Als ihn Richter Jochen Meißner aber darauf hinwies, dass man auch zu einem Urteil kommen könne, blieb er lieber still und nahm das Bußgeld in Kauf.
Es geht um einen ziemlich kleinen und verwinkelten Hinterhof an der Martin-Luther-Straße. Dort hatte P., der in der Neustadt mehrere Immobilien besitzt, von einer Firma im Frühjahr 2019 Stahlgerüste errichten lassen. Offenbar sollten dort Balkons entstehen. Dafür gab es keine Baugenehmigung.
Das Bauaufsichtsamt verordnete einen Baustopp und verhängte ein Bußgeld. Da der Baustopp aus Sicht des Amtes nicht eingehalten wurde, gab es noch ein zweites Bußgeld – in Summe hätte P. nun 8.000 Euro zahlen müssen. Dagegen ging er in Widerspruch, so traf man sich vor Gericht (siehe Neustadt-Geflüster vom 2. Juni 2020).
Nach mehreren Prozess-Tagen, einer Corona-Pause und diversen Zeugenaussagen, erschien nun der Eigentümer der Immobilie, Frank Dieter P., erstmals selbst vor Gericht. Er nutzte die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass ihm viel daran liege, dass die Höfe in seinen Häusern schön aussehen sollen.
Er wolle sich auch an die Verordnungen halten, in dem Hof habe er aber nur eine Pergola bzw. eine Rankhilfe errichten lassen und die sei nicht genehmigungspflichtig. „Bei mir ist es ordentlich in den Höfen“, sagte er und verwies auf ein Nachbargrundstück, dort würden Pflanzen aus Autoreifen wachsen. So etwas wolle er nicht. Interessanterweise zählt auch jenes Nachbargrundstück zu seinem Besitz.
Allerdings hatten der Darstellung mit der Rankhilfe mehrere im Prozess vernommene Zeugen widersprochen, immer ging es um Balkons. Am Montag nun erschien auch der Architekt vor Ort, der nach dem Baustopp das Dilemma richten sollte. Der sprach nun von einer Terrassenplattform mit grüner Überdeckung. Nach dieser Aussage wiederholte Richter Meißner sein Angebot. Danach stimmte P. grummelnd zu. Nun zahlt er das Bußgeld für den nicht genehmigten Schwarzbau in Höhe von 4.000 Euro. Dafür wird das Verfahren um das zweite Bußgeld eingestellt.
Ob das Gerüst nun zurückgebaut wird, oder ob die Mieter beim Gang in den Keller weiterhin den Kopf einziehen müssen, blieb unklar.
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Also ich kann dazu nur sagen das unser guter Herr P. die Höfe nicht schön haben möchte. Eher „verwertbar“. Wir hatten dort früher Bänke, einen kleinen Pool im Sommer, Pflanzen und sogar ansatzweise Kartoffeln. Musste aber alles geräumt werden da der Hof nicht zur Mietsache gehört.
Der Dachboden der von uns auch schon immer genutzt werden durfte ist nun auch aus „Sicherheitsgründen“ gesperrt. Man munkelt es solle eine Maisonette Wohnung gebaut werden. Aber dafür müssten erstmal die Pflanzen die aus Reifen wachsen aus der Wohnung geekelt, im Zweifel geklagt werden.
Hochachtungsvoll
BadeHosenMann