In Dresden gab es nun seit zwölf Tagen keine neu gemeldete Infektion mehr. Jedoch befinden sich weiterhin zwei Infizierte im Krankenhaus. Deutschlandweit werden trotz der Lockerungen und der beginnden Reisezeit nur wenige Neuinfektionen gemeldet. Weltweit breitet sich der Virus jedoch weiter aus. Inzwischen wurden weltweit mehr als elf Millionen Infektionen gemeldet, und mehr als eine halbe Million Todesfälle. In der vergangenen Woche ist die Anzahl der Neuinfektionen wieder gestiegen, Details in der Übersicht der Johns-Hopkins-Universität.
Die wichtigsten Zahlen für Dresden
Die Stadtverwaltung zeigt auf dresden.de eine sogenannte Corona-Ampel. Dort sieht man auf den ersten Blick, wie viele Fälle es pro 100.000 Einwohner in Dresden in den vergangenen sieben Tagen gab.
Am Sonntag, dem 5. Juli zeigte die Ampel weiterhin auf Grün mit dem Wert 0. Zur Verdeutlichung: Bund und Länder hatten sich auf einen Wert von 50 geeinigt, bei dem die Maßnahmen wieder verschärft werden müssen. Dieser Wert wird aktuell (5.7.2020, 12 Uhr) bundesweit nur im Landkreis Gütersloh in Nordrhein-Westfahlen überschritten. Eine gute grafische Übersicht gibt es auf zeit.de. In Dresden wurde dieser Wert seit Beginn der Pandemie noch nie erreicht. Neustadt-Geflüster-Leser Fidel hat die vom Gesundheitsamt gemeldeten Zahlen tabelarisch aufbereitet.
Mit der aktuellen Corona-Verordnung weist das Sächsische Sozialministerium die Behörden an, schon ab 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen verschärfende Maßnahmen zu treffen, die der Eindämmung des Infektionsgeschehens dienen. Die gesamte Verordnung gibt es hier als PDF. In der Verordnung gibt es seit dem 27. Juni auch zwei weitere Lockerungen. So ist es ab sofort erlaubt, Familienfeiern bis zu 100 Personen zulässig. Außerdem dürfen Musikclubs mit Hygienekonzept öffnen, jedoch nicht zum Tanz einladen.
Erläuterungen
- Fallzahl: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten SARS-CoV-2-Fälle, die der Falldefinition gemäß § 11 Abs. 2 IfSG entsprechen und gemäß § 11 Abs. 1 IfSG an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen bzw. an das Robert Koch-Institut übermittelt werden.
- Sterbefall: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten SARS-CoV-2-Fälle, welche laut Totenschein an einer COVID-19-Erkrankung verstarben.
- Annahmen zur Schätzung genesener Fälle: Die Zahl der genesenen Fälle stellt lediglich eine Schätzung dar. Eine entsprechende Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgt nicht. Die zugrunde liegenden Annahmen entsprechen den Schätzparametern auf Landesebene (Sachsen). Es wird von einer Genesung 14 Tage nach Meldedatum bei Fällen ohne gemeldete Hospitalisierung und von einer Genesung 30 Tage nach Meldedatum bei Fällen mit gemeldeter Hospitalisierung ausgegangen.
- Annahme zur Schätzung der aktuell Infizierten: Die Zahl resultiert aus den gemeldeten Fällen abzüglich der Sterbefälle und der Genesenen. Somit kann es sich auch hier nur um eine Schätzung handeln.