Heute kam es am frühen Morgen gegen 3.40 Uhr auf der Fritz-Reuter-Straße in der Leipziger Vorstadt zu einem Verkehrsunfall. An der Haltestelle „Friedensstraße“ stiegen zwei Fußgängerinnen aus einer Straßenbahn der Linie 13 aus.
Eine der beiden Frauen wurde von einem Ford Mondeo angefahren. Die Fußgängerin wurde bei dem Zusammenstoß verletzt und ins Krankenhaus eingeliefert. Die Straßenbahnlinie 13 in Richtung Prohlis war zeitweise unterbrochen.
Die Unfallursache ist derzeit noch unklar, die Polizei hat die Ermittlungen übernommen.
Ampel seit Herbst 2018
Die Haltestelle Friedensstraße wurde im September 2018 mit einer Ampel ausgestattet um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Normalerweise zeigt eine solche Haltestellen-Lichtsignalanlage „Rot“ solange die Türen geöffnet sind. Ob nun die Fußgängerinnen die geschlossenen Türen wieder aufgedrückt haben oder ob der Ford bei „Rot“ fuhr oder die Ampelanlage nicht richtig funktioniert hat, ist nun Bestandteil der Ermittlungen der Polizei.
In Paragraph 20 StVO heißt es im Absatz 2: „Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.“
Nachtrag 13 Uhr
Wie die Dresdner Polizei heute meldet, handelt es sich bei der verletzten Frau um eine 17-jährige Jugendliche. Der 22-jährige Fahrer des Ford Mondeo war in Richtung Bischofsplatz unterwegs. An der Haltestelle Friedensstraße fuhr er die 17-Jährige an, die aus einer Straßenbahn ausgestiegen war.
Die Jugendliche wurde verletzt. Am Auto entstand ein Schaden von rund 1.000 Euro.
Also ich dachte immer, das temporäre ROT erlischt erst bei Anfahren der Bahn / Verlassen der Sperrzone, und nicht bereits beim Türenschließen. Das Türenschließen merkt ja die Ampel nicht, da gibts keine Detektion, auch ergäbe das alles so keinen Sinn.
Werden vielmehr auch solche LSA des Nachts abgeschaltet? Dann wäre bei Dunkelheit ja zusätzliche Gefährdung – trotz teurer Ampel.
Also hier ist noch Aufklärung nötig. Dabei verfügt das Tiefbauamt über sehr viel personelle „Kapazität“ für Ampeln (und Gullis). War ja schon ein starkes Stück, daß die uns da eine nützliche Fußgänger-Querungs-Ampel vorenthalten hatten, OBWOHL da bald SCHULWEG für den Süd-Hecht vorliegt.
PS: den §20 (2) kannte ich nicht, danke für Verweis. Ist eben ein schöner autogerechter Alt-Paragraf. Ich dachte bisher, man dürfe nie schon (langsam) weiterfahren, wenn die Bahn nochb steht. Daß es teils so gemacht wird, hielt ich für jene kontrollfreie Praxis. Im Grunde spräche rein gar nichts dagegen, diesen Doof-Absatz 2 mal aufzuheben bzw in klares Stehenbleiben zu ändern. Ist ja völlig unzeitgemäß, und Vision Zero konterkarierend. Aber da müssen wir zuvor wohl Bayern an Ösiland abtreten, damit endlich mal vernünftige Verkehrsminister kommen – und nicht diese CSU-Quotisten aus dem autolobbyistischen Nebel.
@nepumuk:
Ich glaube, §20 (2) berücksichtigt _auch_ den Sonderfall: „Straßenbahn wartet mit offenen Türen an einer Haltestelle auf Weiterfahrt.“
Nicht ganz aus der Luft gegriffenes Beispiel*: Warme Sommernacht (daher Türen geöffnet; jederzeit könnte jemand ein- oder aussteigen), es ist später Samstag Abend, eine Bahn der Linie 13 steht an der Haltestelle „Bischofsweg“ Richtung Prohlis, weiterfahren geht nicht, weil sich ein paar hundert Meter weiter mehrere Menschen im Bereich der Kreuzung Louisen/Görlitzer aufhalten und am Halt „Alaunplatz“ schon eine Bahn rumsteht.
Beste Grüße
Peter
*) So selbst erlebt im vorletzten(?) Jahr.
@nepumuk: Es gibt beides. Haltestellen an denen das Rotlicht erst erlischt, wenn die Bahn ausrollt und Haltestellen, bei denen es kurz nach Auslösen des Abfahrtsignals erlischt. Welche hier an der Friedensstraße im Einsatz ist, erfahre ich voraussichtlich morgen.
War ja eine Frage der Zeit, bis sowas passiert. Da ich recht guten Blick auf diese Halstelle habe, kann ich mich an einige Situationen erinnern, die bisher gut ausgingen. Meinen kleinen Sohn hat es es am Bischofsweg fast erwischt, als so ein Idiot mit seinen 4 Rädern durchgebraust ist und dieser beim Rechtsabbiegen auch fast noch weitere Fußgänger mtgenommen hätte.
Das junge Mädel habe ich schreien gehört. Dachte erst, wäre ein Überfall. Als ich die Bahn hab stehen sehen, wars mir auch gleich klar.
Interessanterweise waren vor dem Rettungswagen 3 Polizeitautos da. Sie konnte aber noch (fast) selbständig gehen. Hoffen wir mal das Beste.
An besagter Haltestelle erlischt das Rotlicht bereits beim Schließen der Türen. Vielleicht gibts da ein Signal von der Tram, vielleicht ist es eine Pauschale von mitgezählt ca. 12sek.
Da, wie Anton schon sagt, es beide Varianten gibt, dürfte eine Umstellung positiverweise ein Leichtes sein. Meist handelt die Stadt (auch wie hier unter Primat der DVB) erst bei Unfallträchtigkeit, leider. Aber das ist ja nun hier bereits vorhanden – trotz 39000€ LSA. Fragt sich, welche Kriterien zur einen bzw. zur anderen Schalte führen.
Im Prinzip könnte man den Sonder(Ausnahme)Fall „Kichererbsen turteln rum und Öffnen erneut schließende Türen“ eingedenk „vorsichtiger Vorbeifahrt“ der Nachhut ins Reich des §1 StVO delegieren, wonach sowas nunmal der stets verlangten Umsicht innert des gesunden Menschenverstandes obläge. Für gute Verkehrsorga bzw. die Vision Zero dürfte aber auch hier eher die Knute der klaren Regularien zählen, zeigt doch der gesamte Alltag, daß Mensch seine Freiheit noch lange nicht mit dem dazu nötigen Prinzip Verantwortung korreliert.
@Peter: Ja klar, das ist es ja. Selbst bei offenen Türen. Leider sind die anderen Zeitungsartikel etwas im Duktus gehalten, als stolperte da plötzlich wieder wirres DVB-Fahrgästinnen-Gemüse vor des armen Autolenkenden Kühlergrill. Die Hauptverantwortung bleibt jedoch stets bei jenem, wer die tötlichere Verletzungsmaschine steuert. Das kann man in DD, wo Weichbilder wie Füßler und Radelnde dem Blech- und Maschinengeschoss wirrerweise im Drohpotenzial gleichgestellt werden, nicht oft genug daherbeten, Amen.
Ich habe nochmal mit den DVB gesprochen. An dieser Haltestelle erlischt das Rotlicht tatsächlich kurz nachdem der Fahrer der Bahn das Schließsignal für die Türen ausgelöst hat.
Wenn der Fahrer das Signal auslöst, schließen die Türen. Wenn da aber jemand von innen den Fuß dagegen hält, gehen sie wieder auf, deswegn bedeutet das Erlöschen des Rotlichtes für Autofahrer eigentlich nur, dass man sich nun vorsichtig vortasten kann und immer noch damit rechnen muss, dass jemand aussteigt.
Exakt. Wenn die roten Türblinker vom Schließvorgang künden und gleichsam das Tonsignal ertönt, schon da geht die LSA draußen aus. Während die Türen noch schließen und die Bahn noch steht, da sie erst bei geschlossenen Türen erst weiterfahren kann, kann der KFZ-Verkehr bereits weit an der Tram entlang einfahren. Die Lösung ist also generell wenig tauglich und dient offenbar v.a. einer vermeindlich erreichbaren Erhöhung der Verkehrsmenge/Durchlaßqualität.
Nungut, das ersieht man ja alles sehr gut vor Ort. Aussagen einer DVB-Pressestelle nützen nun wenig. Was heißt es nun fürs Weitere? Ich denke, die DVB müssen die Schalte dieser Haltestelle auf die andere Variante (Rot bis Tram-Ausfahrt) umstellen. Im Übrigen redet niemand mit „den DVB“, sondern da haben eigentlich alle einen Namen und eine Aufgabe, das gilt glaublich selbst fürs Fuhrpark-Material.
Im Grunde sind solche „Feinheiten“ wie diese LSA-Dinge so typisch deutsch: es geht allein um Generierung sinnfreier Arbeitsaufwände. Wäre jener StVO-§20(2) klar als Halte-Regel bestimmt, erübrigten sich ALLE diese sinnlosen temoprären LSA. Es geht also lediglich um „Wachstum, Verbrauch, Beschäftigung“, jedoch keinesfalls um Fahrgäste, lebensnahe Themen oder gar kluge Entwicklung. Amen.
@nepumuk: Ich sprach mit dem Pressesprecher. Und nein, dass die Haltestelle umgerüstet wird, ist extrem unwahrscheinlich, da es die andere Variante kaum noch gibt.
Danke, Anton. Die Abschaffung der „sicheren LSA-Lösung“ zugunsten der „unsicheren Lösung“ setzt dem Ganzen natürlich ein gewisses Krönchen auf. Ob besagte „Umrüstung“ dabei umfänglich oder eher weniger aufwendig ist, bleibt fraglich, da es sich m.E. nur um ein aufzuspielendes Schaltprogramm handelt, es jedoch keine technisch-baulichen Eingriffe hoher Kosten erfordern sollte.
Da Klärungsbedarf besteht, kann sich die DVB am Besten hier direkt zu Wort melden. Das ist minimaler Aufwand, denn es reicht meist nicht, nur im internen Umfeld mit (autogerechter) Verkehrspolizei und den Büros der Stadtverwaltung zu mauscheln.
Fragen bestehen: Welche Strategie diesbezüglich fahren die DVB? Möchte man auch die letzten „sicheren Schaltungen“ noch aufgeben und warum? Welches sind die Bewertungskriterien und was spielt sonst noch hierzu eine Rolle?
Vielleicht macht es ja alles so Sinn, wie es ist?! Wir lieben doch unsere DVB, sie liest sicher hier mit. DVB ist nun am Zug.
P.S. Im Grunde könnte man §20(2) StVO sowie v.a. diese „unsichere LSA-Schalte“ der DVB unter dem Tatbestand des „gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“ bewerten. Denn unter Straßenverkehr ist gleichwertig auch die Sicherheit des Füßler-Verkehrs bzw. jene beim „Fahrgastwechsel“ gemeint.
Eine rechtliche Prüfung wäre ratsam, vielleicht führt diese schon bald zur Auflage der Korrektur der Umrüststrategie. Amen.