Am Dienstabend, dem 28. Juli gegen 21:15 Uhr informierte ein Zugbegleiter die Bundespolizei über einen Fahrgast ohne gültiges Zugticket in der S-Bahn. Die Bundespolizisten kontrollierten daraufhin den Mann im Bahnhof Dresden Neustadt.
Bei der anschließenden Identitätsfeststellung wurde bekannt, dass der Georgier durch das Amtsgericht Dresden mittels Sitzungshaftbefehl wegen Diebstahls gesucht wurde. Ein solcher Sitzungshaftbefehl wird in der Regel ausgestellt, wenn ein Angeklagter nicht zu seinem Prozess erscheint. Darüberhinaus lag gegen den Mann auch noch ein Vollstreckungshaftbefehl zu 11 Monaten Freiheitsstrafe vor. Den hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft wegen besonders schwerem Diebstahl verhängt. Außerdem hatte die Zentrale Ausländerbehörde von Sachsen den Mann zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Als die Beamten den 29-Jährigen festnahmen, hatte er ein hochwertiges Fahrrad dabei. Zur Herkunft machte er unglaubwürdige Angaben, außerdem konnte er nicht nachweisen, dass ihm das Rad gehört. Das wurde nun erst einmal sichergestellt, um die Eigentumsverhältnisse zu prüfen. Bei der Durchsuchung seiner mitgeführten Sachen entdeckten die Bundespolizisten eine präparierte Tasche, mit der er offenbar Diebstähle begehen wollte. Weiterhin wurden diverse Utensilien zum Drogenkonsum wie Spritzen sowie Reste von Betäubungsmitteln fest- und sichergestellt.
Der Asylsuchende wurde gestern dem Haftrichter am Amtsgericht Dresden vorgeführt, der den Sitzungshaftbefehl in Vollzug setzte. Im Anschluss wurde er in die Justizvollzugsanstalt Dresden eingeliefert, wo er auch die 11-monatige Freiheitsstrafe verbüßen wird. Die Bundespolizei Dresden prüft nun den Aufenthaltsstatus des jungen Mannes und hat Ermittlungen wegen Erschleichens von Leistungen sowie Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.