Wie die Dresdner Polizei heute mitteilt, hat sich am Freitagnachmittag zwischen 11 und 19 Uhr einen Einsatz zur Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität durchgeführt. Unterstützt wurde sie dabei von Kräften der sächsischen Bereitschaftspolizei.
Die Beamten kontrollierten insgesamt 61 Personen und fertigten im Ergebnis elf Strafanzeigen. Insgesamt acht Deutsche im Alter von 14 bis 34 Jahren, ein 27-jähriger Bulgare sowie ein 21-jähriger Syrer müssen sich wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten. Sie hatten kleinere Mengen Cannabis oder Crystal einstecken.
Ein 13-jähriger Deutscher muss sich wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Er hatte ein Faustmesser einstecken. Bei einem solchen Messer ist die Klinge im rechten Winkel zum Griff angebracht (siehe Wikipedia).
Außerdem stellten die Beamten einen 29-jährigen Deutschen fest, gegen den ein Haftbefehl bestand. Er wurde einem Ermittlungsrichter vorgeführt und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Ein 27-jähriger Deutscher, der eine Strafe in Höhe von 100 Euro noch nicht gezahlt hatte, konnte die Haft abwenden, indem er die geforderte Summe zahlte. Insgesamt waren 37 Polizeibeamte im Einsatz.
Nächtliche Einsätze zur Kriminalitätsbekämpfung
In den Nächten vom Freitag zum Sonnabend und vom Sonnabend zum Sonntag, jeweils von 20 Uhr bis in die Morgenstunden führte das Polizeirevier Nord, mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei, Einsätze zur Kriminalitätsbekämpfung im Bereich der Neustadt durch.
Im Ergebnis wird unter anderem gegen einen 48-jährigen Deutschen ermittelt. Dieser hatte auf dem Scheunevorplatz eine Musikbox aufgestellt und beschallte die Straßen. Als die Beamten mit ihm ins Gespräch kommen wollten, beleidigte er sie.
Ein 24-jähriger Deutscher muss sich wegen Fahrens unter Alkoholeinwirkung verantworten. Er war auf dem Albertplatz mit einem E-Scooter unterwegs und wies einen Alkoholwert von rund 0,7 Promille auf.
Mehrfach Körperverletzung
Gegen einen 26-jährigen Afghanen wird wegen Diebstahls mit Waffen sowie Körperverletzung ermittelt. Er hatte auf der Alaunstraße einen 30-jährigen Syrer mit einem Messer bedroht und dessen Rucksack gestohlen. Ein 25-jähriger syrischer Begleiter des Beraubten konnte den Tatverdächtigen überwältigen und festhalten. Bei der Auseinandersetzung verletzten sich beide Männer. In dem Rahmen ist auch eine 24-jährige Beamtin verletzt worden, als sich der 26-Jährige gegen die Festnahme wehrte.
Am frühen Sonntagmorgen gerieten zwei Gruppen auf dem Scheunevorplatz in Streit. In der Folge wird nun gegen vier Deutsche (19, 20, 23, 46) wegen Körperverletzung ermittelt. Insgesamt wurden acht Strafanzeigen gefertigt. Am Freitag waren 34 Einsatzkräfte, am Samstag 38 Beamte im Einsatz.
Der 13 jährige mit dem Messer muss sich sicher nicht wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten, denn er ist noch nicht strafmündig. Das muss einem Journalisten doch bekannt sein, oder werden hier nur Pressemitteilungen abgetippt und unkritisch weitergegeben? Denkt denn keiner mit? Herrschaftszeiten!
Verantworten ist doch kein ausschließlich juristischer Begriff. Er wird sich wohl gegenüber seinen Eltern verantworten müssen.
Warum ist es eigentlich immer so wichtig, das Alter von Kriminellen zu nennen? Was habe ich denn als Leser davon? Das interessiert mich wirklich.