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Gefährliche Körperverletzung bleibt ungesühnt

Richter Uwe Klinzing hat heute am Dresdner Amtsgericht den Angeklagten Bierm M. zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Überraschend: Der Staatsanwalt hatte vorher auf Freispruch plädiert.

Was genau geschehen ist, bleibt nun unklar. Ursprünglich war Bierm M. angeklagt, einen anderen Mann erst mit einer Bierflaschen beworfen und später dann mit einem Rasiermesser das Gesicht zerschnitten zu haben. Die Tat soll sich am 14. April 2019 auf der Alaunstraße zugetragen haben. Der Angeklagte, ein 22-jähriger Tunesier, sagte vor Gericht, dass er weder das Opfer kenne noch sich an den Vorfall erinnern könne. Weiter äußert er sich nicht zur Anklage, jedoch zu seinem Vorleben.

Er sei in Tunesien aufgewachsen, seine Eltern früh bei einem Unfall umgekommen. Seit 2012 habe er in Italien gelebt, dort als Auto-Mechaniker und in der Landwirtschaft gearbeitet. Über Österreich, die Schweiz, Frankreich und Belgien sei er schließlich nach Deutschland gekommen. In Dresden hat er keinen festen Wohnsitz, wohnte angeblich bei seiner Freundin. Schon frühzeitig habe er Drogen konsumiert, Kokain, Crystal, Mariuhana, Alkohol und falsche Freunde kennengelernt. Aktuell befindet er sich in Untersuchungshaft auch wegen eines anderen Deliktes.

Bierm M. hat schon mehrere Vorstrafen, unter anderem Diebstahl, Bedrohung, ein Verfahren mit Drogendelikten steht noch aus.

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Ein Polizeibeamter schildert das Geschehene, er sei direkt vom Geschädigten gerufen worden, der hatte schwere Schnittverletzungen im Gesicht und musste in die Uniklinik zur Gesichtschirurgie gebracht werden. Danach sollte er eigentlich aufs Revier kommen, um eine Aussage zu machen, aber der Mann kam nicht vorbei. Seine Aussage wurde dann erst rund anderthalb Monate später aufgenommen. Bei dieser Vernehmung habe der Geschädigte direkt den Namen des Angreifers genannt und ihn dann auch auf einem Foto wiedererkannt, berichtete eine Ermittlerin am zweiten Prozesstag. Auch vor Gericht erkennt der Geschädigte Abdollah Mohammad E. den Angreifer wieder, kann aber nicht genau sagen, ob der nicht nur die Flaschen geworfen habe, sondern ob er auch mit dem Rasiermesser geschnitten habe.

Er sei ziemlich betrunken gewesen. Der Geschädigte wirkt sehr nervös und durcheinander, zur Gerichtsverhandlung kommt er eine Stunde zu spät. Er sagt, dass Freunde die Tat gesehen haben, die er aber nicht gut genug kenne, dass er ihre Namen nennen könne.

Nach dieser Zeugenaussage, die auch am zweiten Tag durch die Polizeivernehmerin nicht klarer wird, stellt der Staatsanwalt den Antrag, den Angeklagten frei zu sprechen. Es stünde Aussage gegen Aussage und der Geschädigte habe sich in zu viele Widersprüche verstrickt.

Nach kurzer Pause entscheidet der Richter aber anders. Er verurteilt den Angeklagten wegen der Flaschenwürfe zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 7 Euro. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.

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6 Kommentare

  1. „Bierm M. hat schon mehrere Vorstrafen, unter anderem Diebstahl, Bedrohung, ein Verfahren mit Drogendelikten steht noch aus. „, „kein fester Wohnsitz in DD“, momentan in U-Haft…
    Was zum Teufel macht der noch hier in Dtl??

    Tagessatz von 7€ ?? Er lebt also von 210 € im Monat, oder wie hab ich das zu verstehen? Ist das mit der U-Haft zu begründen?

  2. Menschen gegen die Verfahren laufen, können nicht abgeschoben werden.

    Den Tagessatz setzt der Richter fest, dabei schätzt er die Verhältnisse des Verurteilten.

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