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Hecht will Zähne zeigen

Am Sonnabend soll es eine Kundgebung unter dem Motto „Mietenwahnsinn stoppen“ geben und dazu einen Tag der offenen Tür in der Rudolf-Leonhard-Straße. Gleich in drei Objekten, zwei im Hecht-Viertel, eins an der Stauffenbergallee, fürchten Mieter den Rausschmiss.

Laut den Organisator*innen sind vor allem die Bewohner*innen der Rudolf-Leonhard-Straße 1 bedroht. Aber auch in der Buchenstraße 4 und in dem Viertel auf der Stauffenbergallee sehen die Bewohner*innen unsicheren Zeiten entgegen.

Rudolf-Leonhard-Straße 1 - Foto: Archiv Anton Launer 2016
Rudolf-Leonhard-Straße 1 – Foto: Archiv Anton Launer 2016

Auf die Probleme in dem Viertel an der Stauffenbergallee wurde schon auf der gleichnamigen Demonstration im Juli hingewiesen (Neustadt-Geflüster vom 16. Juli 2020). Recht neu ist die Problematik in dem Haus an der Rudolf-Leonhard-Straße 1.

Wie einer der Mieter dort berichtet, gab es im August einen Eigentümerwechsel, in dessen Folge allen Mietern gekündigt wurde. „Das ist nicht fair“, sagt er und erläutert, dass die Bewohner in den vergangenen zwei Jahren darauf hingearbeitet hatten, das Haus selbst zu kaufen. Der damals ausgehandelte Preis von 650.000 Euro wurde aber nun von der neuen Eigentümerin, deutlich überboten. Die Firma hat nach Angaben der Hausbewohner das Haus nun für 1,3 Millionen Euro erworben. Ein Preis, der sich für die Bewohner nicht finanzieren lässt. Allerdings hatten sie sich seinerzeit mit dem Vermieter auf befristete Mietverträge eingelassen, weil ja am Ende der Erwerb des Hauses stehen sollte. Ob diese befristeten Verträge rechtsgültig sind, wird derzeit geprüft. Die Kündigung haben die Mieter dennoch schon erhalten.

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Blitzumzug

Unter dem Motto „Der Hecht zeigt Zähne“ will nun eine Initiative am Sonnabend auf die Situation im Hecht-Viertel hinweisen. Außerdem laden die Bewohner*innen der Rudolf-Leonhard-Straße 1 zum Tag der offenen Tür in ihr Haus ein.

Der Hecht zeigt Zähne

  • Kundgebung auf der Rudolf-Leonhard-Straße, Sonnabend, 17. Oktober 2020, 15 bis 17 Uhr
Rudolf-Leonhard-Straße 1
Rudolf-Leonhard-Straße 1 kurz vor Baubeginn am Bischofsplatz – Foto: Jeremias

19 Kommentare

  1. „…befristete Mietverträge… , weil ja am Ende der Erwerb des Hauses stehen sollte.“

    Da haben die guten Leute sich wohl über den Tisch ziehen lassen. Die Begründung ist ja hochgradiger Unsinn. Schade.
    Ich fände ein Vorkaufsrecht von Bewohnern toll. So könnte Wohneigentum gefördert werden.

  2. @Frank: Wie das rechtlich aufgedröselt wird, bin ich sehr gespannt. Wenn in der Befristung die Zusage zum Kauf zum festgesetzten Preis als Begründung stand, dann sind wohl die Befristungen ungültig. Wenn das so ist, wird aber vermutlich auch der Verkauf ungültig sein, weil die neue Firma ja bewusst ein Haus mit auslaufenden Mietverträgen gekauft hat. Kommt darauf an, was genau in der Vereinbarung stand und was davon mit geltendem Recht in Übereinstimmung zu bringen ist.

  3. Das ist nicht „nicht fair“, sondern rechtlich falsch:
    In Deutschland gilt der Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete. Das bedeutet, dass der bestehende Mietvertrag auch nach einem Eigentümerwechsel unverändert weiterläuft. Der neue Vermieter hat kein Recht darauf, dass ein neuer Mietvertrag unterschrieben oder ein bestehender abgeändert wird – auch dann nicht, wenn der Altvertrag für den neuen Vermieter nachteilige Regelungen enthält.
    https://www.mieterverein-dresden.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t=1602841794&hash=d0ec66de88ad845e3e166a822b31969be0a9b67b&file=fileadmin/vereine/Dresden/pdf/mieInf/Eigentuemerwechsel_-_190121.pdf
    https://www.mieterverein-dresden.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t=1602841794&hash=2631d093aa25136fa905133bd924e510aecb4721&file=fileadmin/vereine/Dresden/pdf/mieInf/Kuendigung_-_190121.pdf

  4. Für 650.000€ bekommt man derzeitig innerhalb der Stadt einen neu gebauten Einfamilienwohnkarton inkl. Grundstück mit etwas grün ringsherum, Erschliessungskosten, Grunderwerbssteuern und Notarkosten.
    Wenn man was findet in der Stadt.
    Wer glaubt, ein Mehrfamilienhaus, auch unsaniert, mit vielleicht 10 Wohnungen für diesen Preis zu bekommen, der muss schon die letzten Jahre auf dem Mond verbracht haben.
    Auf neusten Stand saniert bringen die 10 Wohnungen (10 x 350.000€) 3.500,000€.
    Und es stehen genügend Leute Schlange, welche die Wohnungen kaufen wollen. Auf der Bank gibt es keine Zinsen, die privaten (Renten-)Versicherer geben keine Garantien mehr, also wohin mit dem Geld für die Altervorsorge?
    Da kauft dann nicht unbedingt der Immobilienhai, sondern der Handwerker oder der Ingenieur aus der Chipfabrik.
    Willkommen in der Realität.

  5. @Seldon:
    Gute Argumente für den neuen Eigentümer.
    Der will ja gerade, dass die Mietverträge eingehalten werden.
    Weil sie befristet sind und er sie vertragsgemäß zum Termin als beendet betrachten und den Auszug verlangen kann.

  6. @Seldon
    Hast grundsätzlich recht.
    Kauf bricht nicht Miete.

    Hat aber der Käufer ein Haus mit befristeten Verträgen gekauft gelten eben diese und er kann sie entsprechend der Befristung kündigen.

    Es steht und fällt also mit der Rechtmäßigkeit der Mietverträge.

  7. @Seldon: Was Du schreibst ist richtig, hilft hier aber nicht weiter. Zum einen kann auch der neue Eigentümer den Vertrag kündigen (ob ein Kündigungsrecht besteht und er damit durchkommt, das ist eine andere Frage), zum anderen hilft auch § 566 BGB den betroffenen Mietern nicht viel, wenn sie sich tatsächlich auf befristete Verträge eingelassen haben, ohne sich einen anschließenden Kauf zu vorab vereinbarten Konditionen haben vertraglich zusichern lassen. Dann kann der neue Eigentümer die Verträge nämlich einfach auslaufen lassen.

  8. @Frank
    Sie hatten ja, so wie ich es verstehe, schon ein Vorkaufsrecht vereinbart. Das bedeutet aber nur, dass man das Gebäude zu dem Preis, den ein Dritter zu zahlen bereit ist, bevorrechtigt kaufen darf. Wer diesen Preis (hier 1,2 Mio) nicht aufbringen kann, dem nützt ein Vorkaufsrecht wenig.

    Ich wünsche den Bewohner*innen viel Erfolg auf dem Gerichtsweg und bis dahin genug Sitzfleisch in dieser unsicheren Situation. Wenn der Vermieter nicht den Verkauf, sondern eine anstehende grundlegende Modernisierung des Hauses als Befristungsgrund angegeben hat, wird es aber wohl schwer.

    Die Stauffe oder das Hochhaus am Pirnaischen Platz zeigen aber, dass es auch bei unbefristeten Verträgen genug Möglichkeiten gibt, die Mieter mit der Zeit rauszuekeln.

  9. Das ist ja mal wieder zu geil!

    Lauter Hobbyjuristen. Bei Bedarf vermitteln wir gerne kompetenten Kontakt zu einem Profi*in*sonstwas*…..

  10. Befristete Mietverträge sind nur zulässig wenn der Vermieter eine konkrete Sanierungsmaßnahme oder den Eigenbedarf ankündigt (§ 575).

    In diesem Fall hat der Vermieter seit Jahrzehnten befristete Mietverträge ausgestellt und nie saniert. Die Befristung diente ausschließlich, im Falle des Verkaufes einer schnellen Freilenkung des Objektes.

    Eine Stellungnahme der Bewohnenden findet man auf der Homepage https://rule-eins.org/

  11. Hallo Timur,
    Stimmt, die haben offenbar schon die befristeten Verträge… Hatte irgendwie verlesen, die gab’s erst nach Eigentümerwechsel… Mist…

  12. Wie auch immer. Die Befristung zu akzeptieren hatte keinen Sinn für die Mieter und die Warnlampen hätten angehen müssen.

  13. @Timor ohne Trupp
    100% bei Dir.
    Die meisten im Hecht/Neustadt glauben noch heute sich der gesellschaftlichen Wandlung entziehen zu können und träumen noch heute von postsozialistischen Zuständen aber bitte mit kapitalistischer Rundumversorgung.
    Aber wer meint mit Graffiti die Leistung anderer zu verdammen ist sowieso nicht gesellschaftsfähig.

  14. Die befristeten Mietverträge zu akzeptieren, war extrem dumm von den Mietern. Da haben sie sich austricksen lassen. Offensichtlich hatte der Eigentümer damals schon die Absicht, an einen anderen Interessenten zu verkaufen. Ich weiss nicht, wie gross die Wohnfläche ist, aber 650.000 € sind sehr wenig. 1,3 Millionen scheinen mir marktüblich zu sein.

  15. Ich habe mir jetzt mal https://rule-eins.org/ angesehen. Das ist eine ziemlich verwickelte Angelegenheit. Die Bewohner hätten nach Vereinbarung des Vorkaufsrechts 2017 den Kauf so schnell wie möglich abwickeln sollen. Wenn die in drei Jahren nicht zu Potte kommen, ist es verständlich, dass der Eigentümer die Geduld verliert. In der Zeit sind die Preise gestiegen und der Eigentümer kann nicht gezwungen werden, für die Hälfte des aktuellen Wertes zu verkaufen. Außerdem wussten sie, dass ihre Mietverträge auslaufen. Da kann man doch nicht einfach im Haus sitzen bleiben und „nicht fair!“ schreien.

  16. Ich bin schon einwenig erstaunt wie Marktliberal die Kommentare hier sind.
    Es sollte doch in unser aller Interesse sein das Wohnen nicht zu einem Luxus wird sondern für alle zugänglich sein soll !!!
    Das Problem ist das der Immobilienmarkt eine reine Spekulation ist und geringverdienende immer wenig Platz finden. Das ein Haus innerhalb von 3 Jahren das doppelte an „Marktwert“ zunimmt ist zwangläufig daran gebunden das Mieten nicht mehr sozialverträglich werden.
    Was Utopie und Realismus sind haben wir alle 2009 gelernt als die Finanzkrise auf die Realwirtschaft übergeschwabt ist. Ich Frage mich und euch welche Gesselschaft wir wollen ???

  17. „Ich bin schon einwenig erstaunt wie Marktliberal die Kommentare hier sind.“

    Ich war das anfangs auch, ähnliche Diskussionen gab es ja im Neustadt-Geflüster schon des Öfteren. Mittlerweile erkläre ich mir diese vermeintliche Markteuphorie mit dem, was Marx falsches Klassenbewusstsein genannt hat. Man denkt, man hätte alle Chancen aufzusteigen. Und dieses Denken und Fühlen ist ja im Neoliberalismus besonders stark ausgeprägt, ja sogar immanent. Und 30 Jahre brain-, heart- & soulwashing wirken. Da hätte sich die Ostpropaganda was abgucken können.

    Wobei, soviele MarkjublerInnen sind ja hier gar nicht unter den KommentatorInnen.

Kommentare sind geschlossen.