Heute Nachmittag hatten die Besetzer*innen des Gebäudes an der Schanzenstraße 3 zu einer Pressekonferenz eingeladen. Bereits gestern hatte die Polizei mitgeteilt, dass eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt wurde und weitere Maßnahmen geprüft werden.
Das Haus gehört nach Berichten eines Nachbarn einer Erbengemeinschaft, zwei der Erben würden ebenfalls im Hecht-Viertel wohnen. Sie hätten die Anzeige gestellt und erwarten, dass die Hausbesetzer*innen schnellstmöglich wieder ausziehen und bis dahin keinen Schaden im Haus anrichten.
Ebenfalls vor Ort war heute Stadtbezirksamtsleiter André Barth. „Ich habe die Jugendlichen zum Gespräch eingeladen und ihnen geraten, das Haus zu räumen, um eine Eskalation zu vermeiden“, sagte er. Eine Sprecherin und ein Sprecher der Gruppe erklärte während der Pressekonferenz, warum sie das Haus besetzt haben.
Es stehe seit 15 Jahren ungenutzt leer, der Hof wird als Fläche für Parkplätze genutzt. Währenddessen würden die Wohnungen in der Umgebung immer teurer, so dass sich Menschen mit geringem Einkommen und Jugendliche diese nicht leisten können. Daher nun die Besetzung
Es habe erste Kontakte zu dem Vermieter gegeben, aber Verhandlungen seien wohl nicht möglich. Kontakt zur Polizei stand bisher noch nicht. Die Sprecherin machte klar: „Freiwillig gehen wir nicht“. Gleichzeitig erklärte sie aber auch, dass sie sich im Falle einer Räumung nicht militant wehren wollen. Ob und wann die Polizei das Haus räumt, ist derzeit unklar. Aktuell halten sich mehrere Jugendliche im und vor dem Haus auf. Es wird gekocht und es finden workshops statt
Die mögliche Strafe für den Hausfriedensbruch schreckt sie nicht. Die aktuellen Prozesse gegen die Putzi-Besetzer haben sie verfolgt, mit der Gruppe „Wir besetzen Dresden“ stehe man in Kontakt.
„Es stehe seit 15 Jahren ungenutzt leer, der Hof wird als Fläche für Parkplätze genutzt. Währenddessen würden die Wohnungen in der Umgebung immer teurer, so dass sich Menschen mit geringem Einkommen und Jugendliche diese nicht leisten können. Daher nun die Besetzung“
Und nach einer Luxussanierung des Hauses und anschließender Vermietung für 15,00€/qm würden die Mieten in der Umgebung fallen?
Würde diese Eigentümergemeinschaft ein Vorkaufsrecht einräumen..?
Spätestens jetzt nicht mehr…
;-)
“Es habe erste Kontakte zu dem Vermieter gegeben, aber Verhandlungen seien wohl nicht möglich” Das finde ich jetzt aber echt blöd von den Vermietenden! Obwohl, wenn ich darüber nachdenke ist das Haus doch ungenutzt daher muss es auch Besitzende heißen. Ebenso blöd finde ich die mangelnde Unterstützung und kritischen Stimmen der Anwohnenden. Bloß weil die Besetzenden Sonntag früh um 6 die Gegend mit einem Megaphon beschallen und ein Höhenfeuerwerk veranstalten. Da sollten die Sozialversichungsabgaben Zahlenden mal echt nicht so haben. Die Besitzenden der Immobilie sollen lieber mal ganz zackig der kostenlosen Nutzung durch die Besetzenden zustimmen. Selbstverständlich bezahlen die Besitzenden bei diesem unschlagbaren Verhandlungsangebot durch die Besetzenden auch alle Nebenkosten, Grundsteuer etc. und schließen auch eine Versicherung ab falls die Besetzenden mit ihrer Pyrotechnik Schäden verursachen.
Und die Anwohnenden freuen sich ab jetzt gefälligst über ihre neuen in der Nachbarschaft Wohnenden, immerhin schaffen diese Kulturräume und hauen nicht die City platt. Eine klassische Win-Win Situation für alle Beteiligtende , ok für manche weniger aber immerhin ist das dann übelst solidarisch und man kann ja gern mal vorbeikommen wenn die Besetzenden Party feiern. Am besten natürlich mit etwas leckeren zu essen, am liebsten vegan und aus nachhaltigen Anbau. Ansonsten sind Torben-Klaus, Malte-Henrikus und Dörte-Phenelope-Chayenne ganz anspruchslos. Ach und bitte nicht aufregen wenn es mal nicht lauter wird, auch Revoluzzer müssen ja mal ein Plenum halten, schlafen, über ihre Geschlechterzugehörigkeit nachdenken, oder einfach mal in Ruhe ein Happening abhalten…
Und wer nicht so denkt ist Nazi, Rassist homo- und transphob und hat sowieso in unserem Viertel nichts zu suchen!
Warum lässt man denn ein Haus 15 Jahre leerstehen ?
Könnt ihr das bitte recherchieren, wenn 2 der Eigentümer schon hier wohnen ?
Dafür kann es tausend Gründe geben ..
Leerstand ist in der Entscheidung der Eigentümer. Nicht schön, aber keine Straftat, im Gegensatz zu einer Besetzung.
Hier wird mit falschen Maßstäben Öffentlichkeitsarbeit betrieben… das Unrecht ist die Besetzung.
Das ist auch nicht ‚Szene‘, sondern einfach Falsch.
Das Unrecht wird mit politischen Forderungen, guten Vorsätzen und der vorgeschobenen ‚Hilfe‘ für Asyl und Minderjährigen nicht aufgehoben.
(Echte Hilfe sieht anders aus.. )
Die Besitzer würden sich rasch auf ein Nutzungskonzept einigen, wenn sie trotz Leerstand relevant Steuern abführen müssten.
https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/bodenwertsteuer-108.html
@PZ:
Ein Apfel ist ein Apfel,
eine Birne ist eine Birne.
In dem Beitrag geht es um unbebaute Grundstücke.
In der Schanzenstrasse steht ein Haus, es wurde ja keine Wiese besetzt.
Und für ein Haus zahlt der Eigentümer Grundsteuer, inkl. dem durch das Finanzamt ermittelten Wert des Gebäudes.
Bei Luxussanierung und Vermietung zahlt die (dann höhere) Grundsteuer anteilig der Mieter.
Hallo Fragezeichen,
u.U. ist Leerstand sogar verfassungswidrig:
Art. 14
(1) 1Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. 2Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) 1Eigentum verpflichtet. 2Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) 1Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. 2Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. 3Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. 4Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Hallo ihr zwei Experten für alles.
“ In dem Beitrag geht es um unbebaute Grundstücke.“ Falsch, gegf. Beitrag zu Ende schauen.
“ u.U. ist Leerstand sogar verfassungswidrig: Art. 14″ da bleibt nur klagen oder eben eine Partei wählen, die sich für eine Reform der Grundsteuer einsetzt. Oder eben Wohngebäude randalieren….
@Seldon:
Nicht leerstand ist verfassungswidrig, sondern Enteignung ohne Gesetz und Entschädigung.
(nur zum Wohle der Allgemeinheit, durch Gesetz) wenn ich also ein Haus besetze und dies nicht durch Gesetz erfolgt..
..auch nicht ohne entsprechende Entschädigung!
Verpflichtet das Eigentum (zB. eines Rades) auch dazu, es jedem leihen zu müssen?
Der Rahmen der Verflichtung ist in der Verfassung nicht näher abgesteckt.
So gehts:
Gründe eine Partei, änder die Verfassung und stell Eigentum unter Strafe, da es „der Allgemeinheit“ entzogen wird… viel Spass.
@Seldon, etc.
„1Eigentum verpflichtet. 2Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Auch ein leerstehendes Haus kommt dieser Verflichtung nach:
Grundsteuer wird an den Staat abgeführt! Erledigt.
@Fragezeichen:
Das Steuerrecht ist nicht auf GG 14 angewiesen. Der Satz zielt genau auf die Verwendung von Eigentum ab.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Sozialpflichtigkeit_des_Eigentums
Bei Interesse am Thema kann ich auch diesen Artikel (und Blog im allgemeinen) sehr empfehlen:
https://verfassungsblog.de/verfassungspositionen-verteidigen-gedanken-zur-debatte-um-die-vergesellschaftung-von-wohneigentum/