Die Wikipedia, das riesige Online-Lexikon, kennt vermutlich fast jeder. Die Enzyklopädie setzt sich aus Inhalten zusammen, die von vielen tausenden Menschen zusammengetragen wurden. Seit März 2001 sind hier mehr als 2,5 Millionen Artikel allein in deutscher Sprache entstanden. Zu dem Lexikon gehört auch das Schwesterprojekt, das Medienarchiv Commons, das genauso wie die Wikipedia kostenlos nutzbar ist.
Allein für Dresden sind hier rund 270.000 Medien (Fotos, Gemälde, Tondokumente oder Filme) von den fleißigen Wikipedianer*innen bis heute zusammen getragen worden. Nicht alle werden auch in einem Wikipedia-Artikel genutzt, aber dieses Medienarchiv ist auch Sammelpunkt für andere freie Projekte wie z.B. Wikivoyage, einem freien Reiseführer, den es auch für die Dresdner Neustadt gibt.
Die Neustadt ist bei Wikimedia Commons sehr stark präsent. Allein für den Stadtbezirk findet man aktuell 21.180 Medien. Das sind überwiegend Fotos, die alle unter einer freien Lizenz stehen. Auf WikiShootMe! kann man alle Neustadt-Fotos mit Geotag in einer Kartenübersicht sehen.
Einige Beispiele
Handhabung
Eine freie Lizenz bedeutet, dass man dieses Fotos unentgeltlich weiternutzen kann, wenn man die Lizenz beachtet. Das heißt die Nutzung für ein eigenen Blog, ein Kulturprojekt oder ein Buch ist jederzeit möglich. Auch wenn z. B. das Buch später kommerziell verkauft werden soll, ist das mit den freien Lizenzen bei Commons möglich. Um bei der Nachnutzung mit der Lizenzierung keine Fehler zu begehen, gibt es den Lizenzhinweisgenarator. Das ist ein hilfreicher Assistent der für jedes Bild die rechtssichere Lizenzierung korrekt ausgibt.
Es ist ziemlich leicht, selber dieses Medienarchiv um weitere Fotos zu ergänzen. Im Idealfall hat man das Bild selber aufgenommen und ist somit Urheber*in. Dann kann man es selber nach Commons hochladen. Dafür ist eine Anmeldung notwendig, aber es braucht nicht einmal eine E-Mail hinterlegt werden.
Möchte man Fotos anderer Fotografen hochladen, braucht man eine schriftlich Zustimmung des Fotografen, dass seine Bilder unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden dürfen. Ist der Urheber schon mehr als 70 Jahre tot, dann ist das Urheberrecht abgelaufen und jeder kann das Bild weiternutzen, also auch in Commons hochladen. Wenn der Fotograf nicht bekannt ist, dann ist bei Commons 120 Jahren Wartezeit notwendig, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein.
Aktuell beschäftigen sich einige Wikipedianer*innen stark mit dem Fotografieren aller 3200 Straßen und Plätze von Dresden. Mehr als die Hälfte ist schon im Kasten. Hier kann man sich dieses Mamutprojekt mal auf einer interkativen Karte anschauen. Seit März 2020 wird dafür in die Bilderkategorie jeder Straße eine Infobox eingebaut, so dass man von einer Straße sehr einfach zur benachbarten Straße springen kann, hier ein Beispiel. Dadurch kann man wie in einem interaktiven Stadtplan die Gegend neu entdecken.
Kontakt zu den Dresdner Wikipadianer*innen
Wer Fragen rund um Wikipedia und Commons hat, kann sich gerne an dresden@wikipedia.de wenden.
Wikimedia ist toll. Trotzdem ist es – wie ich aus eigener Erfahrung leider weiß – nicht ohne Risiko. So solltet Ihr z.B. vorsichtig sein, wenn Ihr fremde Kunstwerke fotografiert und hochladet. Dann liegt das Urheberrecht für das Foto zwar bei Euch, das für das fotografierte Kunstwerk z.B. das abgebildete Mural bleibt aber bei dessen Schöpfer. Der kann sein Urheberrecht (und evtl. Lizenzgebühren) prinzipiell auch dann geltend machen, wenn das Mural in öffentlichen Raum frei zugänglich ist. Solange ihr mit der Verwendung kein Geld verdient, wird diese oft ohne Murren toleriert. Das muss aber nicht sein und – in diesem Fall schickt euch dann jemand eine Rechnung, die sich gewaschen hat. Ist mir vor Jahren passiert und ließ sich nur mit viel Glück und einem guten Rechtsanwalt lösen (Hörsturz inklusive).
@Schorse: Danke für den Hinweis. Das kommt natürlich immer drauf an, in welchem Rahmen man das entsprechende Mural fotografiert, wenn es Teil der Straßenszenerie ist, sollte das durch die Panoramafreiheit nach Paragraph 59 Kunsturhebergesetz möglich sein.
Wichtig ist natürlich auch, darauf zu achten, dass mit dem Foto keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Dazu hatten wir vor ein paar Jahren ein Interview mit einem Rechtsanwalt im Neustadt-Geflüster.
@Anton: Stimmt. Wenn allerdings – wie oben – fast nur das Kunstwerk zu sehen ist, dann wird die Panoramafreiheit schon sehr strapaziert.
Richtig. Bei dem Bild würde ich auch nicht auf Panoramafreiheit setzen, sondern davon ausgehen, dass der oder die Künstler*in wohl eher nicht klagen wird, da sie oder er dann wegen Sachbeschädigung dran wäre. Auf der Basis gehe ich auch recht sorglos mit der Neustädter Fliesenkunst-Serie um.
;-)
„… sollte das durch die Panoramafreiheit nach Paragraph 59 Kunsturhebergesetz möglich sein.“
Dieser Paragraph enthält u. a. das nicht unbedeutende Wort „bleibend“, welches im Zusammenhang mit Street Art, also Graffiti, Murals, Tags, Fliesen, Klebebildern usw. sofort alle Alarmglocken aktivieren sollte.
Puh, da hast Du natürlich recht. Und vor Gericht kann man sich dann streiten, ab wann was bleibend ist oder nicht. Ich würde ja unterstellen, dass der Tagger es mit dem Willen angebracht hat, dass es für die Ewigkeit ist. ;-)