Wie die Dresdner Polizei heute meldet, hat sie am Sonnabend Vormittag am Albertplatz einen Mann festgenommen. Der 37-Jährige hatte zuvor an der Haltestelle wiederholt den sogenannten Hitlergruß gezeigt und forwährend Parolen gerufen.
Außerdem bedrohte der Mann mehrere Personen und versuchte mehrere Menschen zu schlagen, das gelang ihm allerdings nicht. Auch gegenüber alarmierten Polizisten zeigte er den verbotenen Gruß und wiederholte die verfassungswidrigen Sprüche.
Gegen den Deutschen wird nun unter anderem wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie wegen versuchter Körperverletzung ermittelt.
Die Verwendung des Hitlergrußes ist nach Paragraph 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) sowie Paragraph 130 (Volksverhetzung) unter Strafe gestellt.
Diebestour im Bahnhof Neustadt
Wie die Bundespolizei heute meldet, konnte sie am Sonnabendnachmittag drei Diebe im Drogeriemarkt im Bahnhof Neustadt festnehmen.
Gegen 13 Uhr beobachtete eine Mitarbeiterin des Marktes drei Männer bei einer gemeinsamen Diebstahlshandlung und informierte die Bundespolizei. Die Beamten konnten die drei aus Georgien und Russland stammenden Männer stellen.
Bei der anschließenden Durchsuchung wurden ein Fahrzeugschlüssel und eine geringe Menge Betäubungsmittel aufgefunden. Das Fahrzeug wurde in unmittelbarer Nähe geparkt. Im Inneren des Fahrzeuges wurde weiteres Diebesgut in zwei Rucksäcken und einer Reisetasche festgestellt. Neben Babynahrung, Hygiene- und Kosmetikartikeln wurde auch Werkzeug aufgefunden. Ein Eigentumsnachweis konnte nicht erbracht werden. Der Stehlschaden betrug ca. 165,- Euro. Der Gesamtwert des aufgefundenen Diebesgutes beläuft sich auf ca. 1.300,- Euro.
Die Männer im Alter von 34, 35 und 42 Jahren wurden am gestrigen Tage dem Haftrichter am Amtsgericht Dresden vorgeführt. Dieser ordnete die Untersuchungshaft an. Im Anschluss wurde das Trio in die Justizvollzugsanstalt Dresden eingeliefert.
Die Bundespolizei Dresden hat Ermittlungen wegen bandenmäßigen Diebstahls und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
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