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Verwarnung nach spektakulärem Unfall

Stauffenbergallee im vergangenen Sommer. Es hatte geregnet, die Straße war rutschig. Von der Autobahn kommend, steuerte Rentner Peter S. seinen BMW über die Straße. In Höhe des Polizeireviers macht die Straße eine scharfe Doppelkurve, rechts-links.

Der BMW landete im Zaun des Polizeirevier. Foto: Roland Halkasch
Der BMW landete im Zaun des Polizeirevier. Foto: Roland Halkasch

Der vor ihm fahrende Wagen verzögert, um sicher um die Kurve zu kommen. Peter S. schert plötzlich aus, beschleunigt, prallt auf der gegenüberliegenden Straßenseite gegen einen Baum. Der Wagen überschlägt sich und landet im Zaun des Polizeireviers.

Peter S. übersteht den Unfall unverletzt, seine Frau und Beifahrerin erleidet ein Schädel-Hirn-Trauma, Schürfwunden und bricht sich den kleinen Finger. Sie wird zur Beobachtung in die Uniklinik gebracht.

Für die Staatsanwaltschaft ist das fahrlässige Körperverletzung. Sie erlässt einen Strafbefehl über 900 Euro. Peter S. erhebt Einspruch und er Fall landet vorm Amtsgericht bei Richter Rainer Gerards.

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Der nimmt erstmal die Personalien auf: Peter S. war Elektriker und hatte eine Firma für Klima- und Kühlanlagen, er ist inzwischen schon 85 Jahre alt und fährt seit 70 Jahren Kraftfahrzeuge. Bislang nicht vorbestraft, ein Punkt steht in der Flensburger Kartei für zu schnelles Fahren.

Er war an jenem Sommertag mit seiner Frau auf der Rückreise von der Ostsee in seinem BMW 325d Touring. Ein nicht ganz taufrischer Diesel mit fast 200 PS und Automatik.

Mit einem Kran wurde das Auto von der Feuerwehr geborgen: Foto: Roland Halkasch
Mit einem Kran wurde das Auto von der Feuerwehr geborgen: Foto: Roland Halkasch

Damit sich das Gericht ein Bild vom Unfall machen konnte, war ein Dekra-Gutachter geladen. Für den war dieser Unfall auch mal was Besonderes. Immerhin wurde das Geschehen von gleich drei Überwachungskameras des Polizeireviers gefilmt. Die Videosequenzen führte er im Gerichtssaal vor. Richter Gerards sprach in dem Zusammenhang von einem spektakulären Hollywood-Crash vor den Augen der Polizei.

Auto technisch in Ordnung

Der Gutachter führte aus, dass das Auto bis zum Unfall technisch in Ordnung war, Bremse, Gaspedal, Lenkung und auch die Airbags und Gurstraffer hätten sehr gut funktioniert. Vor allem die Kopfairbags haben die Beiden offenbar vor schlimmeren Verletzungen bewahrt. Auf den Videos ist gut zu sehen, wie der BMW plötzlich ausschert, als wolle er den vor ihm fahrenden Mercedes überholen. Dann gibt es auch den Versuch wieder einzulenken, jedoch muss Peter S. in der Situation mit aller Kraft auf das Gaspedal getreten haben.

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Nach Berechnungen des Gutachters hatte der Wagen beim Auftreffen auf den Baum rund 75 Kilometer pro Stunde drauf. Man sieht klar, wie der Wagen beschleunigt. Dabei, so der Gutachter, sei das Leistungspotenzial des BMW voll ausgeschöpft worden. Im Video ist kein Bremsvorgang zu sehen, Bremsspuren gab es auch nicht.

Der Wagen war in einer Kurve von der Fahrbahn abgekommen. Foto: Roland Halkasch
Der Wagen war in einer Kurve von der Fahrbahn abgekommen. Foto: Roland Halkasch

Für Richter Gerards ist der Fall klar. Peter S. habe einen Fahrfehler begangen und dann seinen Wagen nicht mehr beherrscht. In Anbetracht der geringen Schäden, die Frau ist inzwischen wieder genesen und stand ihrem Mann auch bei der Verhandlung bei, wandelte er aber den Strafantrag der Staatsanwaltschaft in eine Verwarnung um. Peter S. ist nun für zwei Jahre Autofahrer auf Bewährung. Wenn er sich wieder etwas zu Schulden kommen lässt muss er 25 Tagessätze zu je 30 Euro zahlen. Außerdem werden ihm die Verfahrenskosten auferlegt. Gegen das Urteil ist Berufung oder Revision möglich.

Grundsätzlich riet der Richter dem 85-Jährigen, dass dies vielleicht ein Zeichen sei, die Fahrtauglichkeit zu überdenken. Denn immerhin hätten die Beiden bei dem Unfall riesiges Glück gehabt. So hatte das Auto den Baum nur seitlich getroffen, es gab gerade keinen Gegenverkehr und der Zaun habe einen schlimmeren Überschlag aufgefangen. Peter S. hat sich in der Zwischenzeit ein neues Auto zugelegt, etwas langsameres, aber dennoch sicheres, wie er sagt. Einen Ford Fiesta.

10 Kommentare

  1. Nebenbemerkung: Warum dürfen Kameras den öffentlichen Straßenraum filmen? Ich nehme an, das sind Kameras der Polizei. Dann müsste doch ihr Sichtfeld an Zaun enden.

  2. Offenbar ist dieser Mann nicht mehr in der Lage, ein Auto sicher im öffentlichen Raum zu bewegen. Es war nicht sein Verdienst, dass nichts schlimmeres passiert ist. Ich verstehe nicht, warum er weiter die Straßen unsicher machen darf.

  3. Nachprüfung aller paar Jahre.
    Ich möchte nicht wissen wieviele Autofahrer aufgrund ihres Alters, oder sonstiges, nicht mehr in der Lage sind sicher Auto zu fahren.
    Es ist sehr fragwürdig warum da nichts gemacht wird.

  4. @Fußgänger
    Lobbyismus.
    Diese Käufergruppe ist die mit dem sichersten Einkommen. Man kann ihnen jedwegen Schnick-Schnak aufschwatzen, die kaufen alles. Auch in der Politik sehr beliebte Wähler. Da wird nichts hinterfragt.

  5. Ob er nun „nur“ Gas mit Bremse verwechselt hat oder tatsächlich das vor ihm fahrende Fahrzeug überholen wollte, konnte wohl nicht geklärt werden? Ich denke, das sollte im Strafmaß doch einen Unterschied machen.
    Auf jeden Fall gut, dass kein Gegenverkehr kam und der Baum nicht frontal getroffen wurde. Ansonsten hätte es mindestens Schwerverletzte gegeben…
    Und noch was anderes: dieses komische ampelfarbene Alu-Ding, das nur auf einem Fuß steht, soll ein ca. 1,7 t schweres Auto halten? :O (vom „stützenden“ Zaun mal abgesehen)?

  6. Diese Frage stellte der Richter auch, allerdings spricht der weitere Verlauf des Durchbeschleunigens eher gegen einen kontrollierten Überholvorgang. Letztlich konnte es nicht geklärt werden, der Angeklagte bzw. seine Verteidigerin sprach von einem Ausweichmanöver.

    Was das Alu-Ding angeht, tut mir leid, das kann ich nicht sagen.

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