Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) und Kultusminister Christian Piwarz (CDU) haben heute in einer Pressekonferenz die neuen Regeln der Corona-Schutzverordnung ab 1. April vorgestellt. Grundsätzlich gilt: die Maßnahmen werden fortgeführt bzw. ausgeweitet. Kontaktbeschränkungen bleiben erhalten, Reisen sollen unterlassen werden, das ist jedoch nur eine Empfehlung.
Private Zusammenkünfte
Zwei Hausstände sind erlaubt, insgesamt nicht mehr als fünf Personen, Kinder bis 15 zählen nicht mit. Auch bei längerer Überschreitung der 100er Inzidenz keine schärferen Einschränkungen diesbzüglich.
Maskenregelung
Im öffentlichen Raum ist eine Maske zu tragen, überall wo sich Menschen begegnen. Für geschlossen Räume, wie Banken oder Hotels, wird überall medizinische oder FFP2-Maske empfohlen.
Schnell- und Selbsttests
Selbstständige mit Kundenkontakt müssen zweimal (statt bisher einmal) wöchentlich einen Schnelltest machen. Arbeitgeber*innen müssen ihren Angestellten kostenlose Schnelltests anbieten, einmal pro Woche, falls die Tests verfügbar sind.
Öffnungen und Rückfallregelung
Das Stufenmodell für die Öffnungen bleibt erhalten, ebenso die Rückfallregelungen. Allerdings wird den einzelnen Landkreisen nun mehr Entscheidungsfreiheit eingeräumt. „Click & Meet“, Zoos, Galerien, Gedenkstätten, Botanische Gärten können nach Entscheidung des jeweiligen Landkreises unter Auflagen öffnen, Kund*innen und Besucher*innen müssen tagesaktuell negative Testergebnisse vorlegen. Die Öffnungsmöglichkeit gilt jedoch nur solange sachsenweit die Anzahl an 1.300 Corona-Patienten in den Krankenhäusern nicht überschritten ist. Neben der Inzidenz ist das seit der letzten Corona-Schutzverordnung der zweite wichtige Wert für Notfallbremsen. Nach der Website des Gesundheitsministeriums waren mit Stand gestern 1.011 Betten in Sachsen mit Corona-Patienten belegt. Die Ministerin rechnet mit einem Überschreiten der 1.300er Marke am 11. April.
Schulen und Kitas
Testungen sollen ausgeweitet werden. Alle, die an Schulen tätig sind und auch Schülerinnen und Schüler werden zweimal pro Woche getestet, auch Grundschüler*innen. Auch in Kitas werden die Mitarbeitenden zweimal pro Woche getest. Es gibt keine Testpflicht für Eltern. Das Gelände der Kita kann ohne Test betreten werden, das Gebäude jedoch nicht. Die Schulbesuchspflicht wird ausgesetzt. Maskenpflicht wird ausgeweitet, ab der 5. Klasse ist nun die Maske vorgeschrieben.
Die wichtigsten Fragen zu Tests werden auf der Seite des Kultusministeriums beantwortet.
Verordnung im Detail
Die neue Corona-Schutzverordnung wird derzeit detailiert ausgearbeitet und in den nächsten Tagen auf sachsen.de veröffentlicht. Die Pressekonferenz lässt sich auf Facebook (auch unangemeldet) ansehen.
Dresden beantragt Ausnahmegenehmigung
Wie die Dresdner Stadtverwaltung heute mitteilt, will sie eine beim Gesundheitsministerium eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP): „Wir werden jetzt eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um die bisher offenen Angebote nicht über Ostern schließen zu müssen und sie dann ab 6. April wieder zu öffnen.“ Die Stadt sei gut vorbereitet und könnte so beispielsweise den Zoobesuch mit einem tagaktuellen Negativtest eines zertifizierten Testzentrums weiter ermöglichen. „Mit der digitalen Kontaktnachverfolgung, die wir stetig vorbereitet haben und dem Ausbau der Testkapazitäten könnte wenigstens einen Teil des öffentlichen Lebens auch im Lockdown fortgeführt werden“, so Hilbert. Die Menschen würden pragmatische Lösungen erwarten und doch auch irgendwie ein Hoffnungszeichen. Hilbert: „Wir müssen noch eine ganze Weile gemeinsam durchhalten für unser aller Gesundheit.“
Nachtrag 31. März
Die neue Corona-Schutzverordnung steht auf sachsen.de als PDF bereit. Die Ausnahmegenehmigung der Stadt Dresden wurde nicht erteilt. Details hier.