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Corona-Regeln ab Dienstag 6. April

Seit 1. April gilt die aktuelle sächsische Corona-Schutz-Verordnung (Details auf sachsen.de).

Neben der vom RKI gemeldeten 7-Tage-Inzidenzen (in Dresden heute 124,1, in Sachsen 189,7) ist für verschiedene Öffnungen und Einschränkungen nun auch die Anzahl der mit Covid-19-Erkrankten Krankenhausbetten in Sachsen relevant. Die Grenze liegt bei 1.300 Betten. Mit Stand vom 5. April waren 1.002 Betten in sächsischen Krankenhäusern mit Covid-19-Patienten belegt.

Aufgrund der Inzidenzen gelten Ausgangsbeschränkungen und Alkoholverbote. Ausgangsbeschränkung heißt, dass das Haus nur mit triftigem Grund verlassen werden darf. In der aktuellen Verordnung sind insgesamt 22 Gründe aufgeführt, darunter unter anderem der Weg zu Arbeit, Schule, Einkauf und Ehrenamt, Sport und Bewegung im Freien.

Außerdem ist der Konsum von Alkohol auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt (Alkoholverbot). Die konkret betroffenen Örtlichkeiten hat die Stadt Dresden in einer Karte gekennzeichnet.

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Öffnungsmöglichkeiten ab 6. April

Der Oberbürgermeister hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Danach ist nun wieder „Click & Meet“ mit maximal einem Kunden pro 40 Quadratmetern möglich. Der Termin muss gebucht, die Kontaktnachverfolgung gewährleistet werden. Außerdem braucht der Kunde einen negativen Corona-Schnell- oder Selbsttest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Außerdem möglich ist der Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen. Ebenso möglich sind körpernahe Dienstleistungen, hier brauchen die Kunden einen aktuellen negativen Schnelltest und die Mitarbeiter zwei pro Woche. Museen, Galerien, Gedenkstätten, der Zoo und der Botanische Garten dürfen öffnen mit Termin, Kontaktnachverfolgung und negativem aktuellem Corona-Test.

Aktuell gültige Verfügungen im Detail

Verwirrung auf der Seite der Stadt Dresden

Für Verwirrung sorgt die Stadt Dresden bei Gewerbetreibenden und Sportvereinen mit ihrer Seite „Aktuelle Meldungen“. Ganz oben steht dort die Meldung „Dresden hebt Öffnungen wieder auf“, die mit den Worten endet „Für die ab 6. April 2021 unter der Bedingung von Test- und Hygienekonzepten wieder möglichen Öffnungen ergeht eine separate Allgemeinverfügung und Pressemitteilung.“

Das klingt so, als müsse die Allgemeinverfügung noch erlassen werden und die (auch am 1. April veröffentlichte Verfügung) sei nicht mehr gültig. Das dem nicht so ist, wird erst klar, wenn man weiß, dass die Meldung „Dresden hebt Öffnungen wieder auf“ bereits vom 31. März stammt, und nur am 1. April noch einmal korrigiert wurde und deshalb wieder nach oben gerutscht ist. Deutlich wird das im Text der Meldung, denn darin geht es um die Öffnungen vor dem 6. April, die der OB wieder aufheben musste, weil er vom Freistaat die Genehmigung nicht bekam (Neustadt-Geflüster berichtete am 31. März). Am Ostermontag war in der Pressestelle leider niemand zu erreichen, der die Verwirrung aufklären konnte.

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Nachtrag 7. April

Die Stadtverwaltung hat die Meldungen auf der Seite inzwischen in die richtige Reihenfolge gebracht.

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