Am Sonnabend, dem 17. April findet ab 13.30 Uhr eine Kundgebung am Königsufer gegen die Querdenken-Bewegung statt.
In einer Pressemitteilung der bisher namenlosen Initiative heißt es: „Alle gemeinschaftlich interessierten Bürger*innen sind dazu aufgerufen, sich gegen die Querdenken-Bewegung zu versammeln und zu zeigen, dass Dresden solidarisch, mit Maske und Abstand, zusammenhält.“
Zum Hintergrund, die Organisation „Querdenken351“ hat für den selben Tag zu einer Versammlung aufgerufen, diese wurde von der Stadtverwaltung untersagt. Das Dresdner Verwaltungsgericht hat das Verbot bereits bestätigt. Außerdem hat das Dresdner Ordnungsamt auch die geplante Demonstration der Alternative für Deutschland (AfD) untersagt. Die Partei hatte eine Kundgebung mit 500 Teilnehmenden auf dem Neumarkt angemeldet. Das Verbot der AfD-Kundgebung wurde aus Sicht der Versammlungsbehörde notwendig, um zu verhindern, dass Anhänger der verbotenen Querdenken-Demonstrationen an diesem Tag einen legalen Anlaufpunkt im Stadtgebiet finden. Damit soll eine Situation, wie sie am 13. März 2021 in Dresden stattfand, verhindert werden.
Es liegen noch weitere Versammlungsanmelungen vor. Die Dresdner Polizei bereitet sich derzeit auf unterschiedliche Einsatzszenarien vor. So wird der Polizeieinsatz einen großen Teil des Dresdner Zentrums betreffen. Eine abschließende Prognose möglicher Schwerpunkte sei im Vorfeld allerdings kaum möglich, heißt es in einer Pressemitteilung.
Der Gegen-Kundgebung am Königsufer wurde von der Versammlungsbehörde ein Ort zugewiesen. Darin heißt es: „Als Versammlungsort steht Ihnen ein Bereich der Elbwiesen etwa in Höhe Augustusgarten zur Verfügung.“ Das ist also in unmittelbarer Nähe der Augustusbrücke.
In einer Pressemitteilung verweisen die Anmelder*innen der Gegenkundgebung darauf hin, dass die Querdenken-Bewegung pseudowissenschaftliche Theorien verbreite und die Gefahren einer Sars-CoV-2-Erkrankung relativiere. Man wolle mit der Kundgebung am Sonnabend den Querdenkern zeigen, dass die Missachtung der aktuellen Corona-Maßnahmen in der sächsischen Landeshauptstadt nicht willkommen sind.
Nachtrag
In der ersten Version schrieb ich, dass die Versammlungsbehörde die Gegenkundgebung genehmigt haben. Das trifft so nicht zu. Sie hat sie aber nicht untersagt.
Zweiter Nachtrag, das Oberverwaltungsgericht hat das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt.
Kommentar entfernt, siehe Neuregelung der Hausordnung.
Sehr geehrter Herr Launer,
bitte teilen Sie uns Lesern doch mit (oder finden Sie es ggf. noch für uns heraus), wer genau die Initiatoren dieser Veranstaltung sind. Ich gehe ganz unbefangen davon aus, dass diese nicht anonym sind oder bleiben möchten.
Mit freundlichen Grüßen,
vielem Dank für Ihre Mühe,
und Hochachtung für Ihr Engagement
Marja Iwanowna
Hallo Marja, wenn die Gruppe nicht anonym bleiben wollte, hätte sie es vermutlich mitgeteilt.
Das haben sie jedoch nicht.
„Für die Gegen-Kundgebung am Königsufer liegt jedoch eine Genehmigung der Versammlungsbehörde vor“.
Leider liest man das immer wieder falsch. Versammlungen sind ein Grundrecht und bedürfen keiner Genehmigung, sie müssen lediglich angemeldet und können u.U. verboten oder eingeschränkt werden. Meldest Du an und hörst von der Behörde nichts, darfst Du demonstrieren. Die Zuweisung eines Platzes ist demnach keine Genehmigung, sondern eine Einschränkung. Und das einseitige Verbot der politisch anderen bei äußerlich gleichen Umständen hat durchaus Geschmäckle.
Etwas off-topic, weil hier gerade soviel über Frankreich berichtet wird: Dort hat sich eine charmante und im Gegensatz zu hier eher von linken Künstlern getragene „Anti-Confinement“-Bewegung gebildet, die derzeit per Flashmob über das Land fegt. Man google nach „HK“ und „danser encore“. Vielleicht mag Peps etwas darüber schreiben.
@DS, das stimmt natürlich. Ist von mir falsch formuliert. Ich korrigiere.