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Fliegender Mann auf der Alaunstraße

Am Amtsgericht Dresden ist heute ein 24-jähriger Mann zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Sachbeschädigung und unerlaubtes Führen von Waffen vorgeworfen.

Landgericht und Amtsgericht Dresden
Landgericht und Amtsgericht Dresden

Am 29. April 2020 war Claudio S. um 4 Uhr morgens auf Crystal unterwegs auf der Alaunstraße. Etwa in Höhe des Konsums hielt er es für eine gute Idee auf einen dort parkenden Fiat zu klettern und herunterzuspringen. Pech für ihn, dass genau in dem Moment eine Polizeibeamtin in der Nähe den vom Dach fliegenden Mann sah. Sie schaute sich die Szenerie genauer an, da hockte Claudio S. zwischen zwei Autos auf der Straße. Sie führte direkt einen Drogentest durch, sicherte die Spuren am Auto. Der Fiat ist leicht beschädigt.

Das war nicht sein erstes Delikt, bereits im Januar war einer Polizeistreife aufgefallen, bei der Kontrolle stellt der Polizeibeamte einen Schlagring und ein 16 Zentimeter langes Küchenmesser fest.

Wegen der beiden Delikte musste sich Claudio S. heute vor dem Amtsgericht verantworten. Er räumt die Vorwürfe umfänglich ein, zeigt Reue. Auf einen Anwalt hat er verzichtet. Richter Roland Wirlitsch attestiert ihm einen guten Eindruck. Claudio S. begründet die Vergehen mit seinem Drogenmissbrauch. Der arbeitslose junge Mann befindet sich deswegen schon in sozialpsychologischer Beratung, er will von den Drogen wegkommen.

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Die Vorstrafenliste ist lang: mehrfacher Diebstahl, Drogendelikte, Erschleichen von Leistungen, Sachbeschädigung. Er wurde schon einmal zu Jugendarrest verurteilt. Eine offene Geldstrafe ist noch nicht abbezahlt.

Vor Gericht wird der Eigentümer des Autos gehört, der möchte wenigstens den Wertverlust des Wagens ersetzt haben. Die Staatsanwältin schlägt einen Vergleich in einem sogenannten Adhäsionsverfahren1 vor. Demnach soll der Angeklagte dem Geschädigten 1.000 Euro in monatlichen Raten zu je 50 Euro zahlen.

Abschließend fordert die Staatsanwältin eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10 Euro, damit ist die noch offene Geldstrafe aus einem früheren Verfahren bereits mit einbezogen. Richter Wirlitsch verurteilt Claudio S. schließlich zu insgesamt 100 Tagessätzen zu je 10 Euro, außerdem muss er die Verfahrenskosten übernehmen. Claudio S. verzichtet darauf, gegen das Urteil noch Rechtsmittel einzulegen.


1 In einem Adhäsionsverfahren können zivilrechtliche Ansprüche, die aus einer Straftat erwachsen, statt in einem eigenen zivilgerichtlichen Verfahren unmittelbar im Strafprozess geltend gemacht werden, sofern der Streitgegenstand noch nicht anderweitig gerichtlich anhängig gemacht worden ist (Quelle: Wikipedia). Das Adhäsionsverfahren ist in den §§ 403 bis 406 c der Strafprozessordnung geregelt.

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