Das Dresdner Gesundheitsamt meldet mit Stand heute, 25. April 2021, 12 Uhr für die vergangene Woche 864 Neuinfektionen, das entspricht ungefähr der Vorwoche, die Corona-Ampel des RKI zeigt auf „Rot“, 53 Personen wurden in der vergangenen Woche neu in ein Krankenhaus aufgenommen, zwei Personen verstarben laut Totenschein im zeitlichen Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung.
Weltweit sind mehr als 146 Millionen Infizierte gemeldet, mehr als 3,1 Millionen Todesfälle wurden in Zusammenhang mit Covid-19 verzeichnet, Details in der Übersicht der Johns-Hopkins-Universität. Weltweit nimmt die Zahl der täglich gemeldeten Infektionen und Todesfälle wieder erheblich zu.
Deutschlandweit sind die Infizierten-Meldungen in der vergangenen Woche fast konstant geblieben. Eine Übersicht dazu gibt es auf zeit.de. Die bundesweite 7-Tage-Inzidenz liegt heute laut RKI bei 165,6. Die Quote positiver Fälle pro Test ist in der 14. Kalenderwoche gestiegen und liegt nach Angaben des RKI bei 12,4 Prozent. Für diese Statistik zählen nur PCR-Tests.
Die wichtigsten Zahlen für Dresden
Die Corona-Ampel des Robert Koch-Instituts zeigt immer die letzten sieben Tage an. Also heute vom vergangenen Sonntag bis Sonnabend. Am Sonntag, dem 25. April 2021 zeigte die Ampel weiterhin auf rot mit einer 7-Tage-Inzidenz von 144,6. Zwei Personen sind laut Totenschein in der vergangenen Woche im zeitlichen Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstorben. Offenbar wurden aber noch weitere 25 Todesfälle aus vorherigen Wochen nachgemeldet. Insgesamt werden in Dresden nun 1039 Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 verzeichnet.
Todesfälle nach Alter
Laut RKI sind bisher in Dresden 22 Personen im Alter zwischen 35 und 59 Jahren gestorben, im Alter zwischen 60 und 79 Jahren waren es 253 und im Zusammenhang mit Covid-19 sind in der Gruppe der über 80-Jährigen insgesamt 764 Menschen verstorben.
Dashboard
In das Dresdner Corona-Dashboard trägt das Gesundheitsamt den Tag ein, an dem das Labor den positiven Test dem Gesundheitsamt meldet. Diese Fälle werden teilweise auch nachträglich eingetragen. Daher gibt es für die letzten Tage in der Übersicht immer eine deutlich geringere Zahl, die dann innerhalb der nächsten Tage mehrfach korrigiert wird.
Bundesnotbremse seit 23. April
In der vergangenen Woche haben Bundestag und Bundesrat eine Änderung des Paragraphen 28b des Infektionsschutzgesetzes beschlossen – die sogenannten Bundesnotbremse. Danach richten sich die aktuellen Einschränkungen nach der 7-Tage-Inzidenz. Die bisherigen Öffnungen in Sachsen sind weitestgehend hinfällig. In Dresden ist akutell noch „Click & Meet“ und Wechselunterricht in den Schulen erlaubt. Details in unserem Artikel vom Freitag.
Corona-Ampeln
Die Stadtverwaltung zeigt auf dresden.de seit Mitte Februar drei Corona-Ampeln. Die eine zeigt das aktuelle Infektionsgeschehen, wie es beim Gesundheitsamt gemeldet wird an, die andere den Stand des RKI, die dritte die RKI-Zahlen für Sachsen.
Die Ampeln zeigen jeweils, wie viele Fälle es pro 100.000 Einwohner in Dresden in den vergangenen sieben Tagen gab. Für aktuelle Einschränkungen und eventuelle Aufhebungen sind nur die Daten der RKI-Ampel der Stadt Dresden relevant (im Bild links).
Belegung Intensivstationen
In der vergangenen Woche wurden 53 Covid-19-Patienten neu in Dresdner Krankenhäuser aufgenommen. Insgesamt wurden seit Ausbruch der Pandemie in Dresden 2.413 Patienten stationär behandelt. Quelle: Gesundheitsamt – auch hier gibt es etliche Nachmeldungen aus den Vorwochen. Laut DIVI-Intensivregister werden in Dresden 52 Covid-19-Patienten auf Intensivstationen behandelt, davon werden 41 Patienten invasiv beatmet. Aktuell sind nach diesem Register in Dresden noch 25 Intensiv-Betten frei. Das sind mehr Corona-Intensiv-Patienten als in der Vorwoche.
Corona-Schutzimpfungen
Das Dresdner Impfzentrum befindet sich in der Messe Dresden, Messering 6, 01067 Dresden. Fragen und Antworten rund um die Impfzentren gibt es auf den Seiten des Deutschen Roten Kreuz und auf sachsen.de. Das RKI veröffentlicht täglich ein Impfquotenmonitoring.
Mit Stand vom 25. April wurden in Sachsen fast 900.000 Menschen geimpft, davon haben inzwischen rund 319.000 Menschen den vollen Impfschutz durch die Zweitimpfung erhalten, das sind rund 7,8 Prozent der Einwohner Sachsens. Quelle: RKI.
Seit dem 21. April können auch Personen der dritthöchsten Priorisierungsstufe, Details hier, einen Impftermin erhalten. Für den Impfstoff AstraZeneca ist bei der Impfung in Arztpraxen in Sachsen die Priorisierung aufgehoben.
Test- und Quarantäneregelungen
Betroffene mit Symptomen sollen sich an ihren Hausarzt oder die Corona-Ambulanz am Universitätsklinikum wenden. Für gesetzlich Krankenversicherte übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, meldet das Labor an das Gesundheitsamt. Das ermittelt die Kontaktpersonen und legt fest, welche Personen zu testen sind. Das Gesundheitsamt selbst führt Corona-Tests ausschließlich im Rahmen von Umgebungsuntersuchungen durch. Die Kosten trägt die öffentliche Hand.
Fragen zu Testpraxen werden auch unter Telefon: 116117 beantwortet. Corona-Tests für Personen ohne Symptome führen darüber hinaus niedergelassene freie Labore in Sachsen durch. Im Industriegelände gibt es ein Corona-Test-Center. Die Kosten sind selbst zu tragen.
Schnelltests und Test-Zentren
Seit Anfang März gibt es in Dresden mehrere Einrichtungen für Antigen-Schnelltests. Eine Übersicht der Testzentren in Dresden gibt es auf dem Themenstadtplan. In der Neustadt gibt es schon mehrere Test-Centren, eine Übersicht gibt es hier.
Selbsttests
Ab sofort sind auch sogenannten Antigen-Selbsttests im Handel erhältlich. Diese sind einfach zu handhaben und vergleichsweise preiswert (ca. 5 Euro pro Test). Die Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Wenn man einen Selbsttest durchgeführt hat, muss man, um eine der geöffneten Einrichtungen zu besuchen, eine Bescheinigung über das Vorliegen eines positiven oder negativen Antigentests zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus ausfüllen. Diese gibt es auf sachsen.de als PDF zum Herunterladen. Nach einem positiven Selbsttest ist ein PCR-Test zur Bestätigung nötig. Weitere Infos auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Personen, die ein positives Testergebnis erhalten, unterliegen einer Absonderungspflicht (Quarantäne). Die aktuellen Quarantäne-Regeln sind hier zu finden.
Erläuterungen
- Fallzahl: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten Sars-CoV-2-Fälle, die der Falldefinition gemäß § 11 Abs. 2 IfSG entsprechen und gemäß § 11 Abs. 1 IfSG an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen bzw. an das Robert Koch-Institut übermittelt werden.
- Einweisung Krankenhaus: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten SARS-CoV-2-Fälle, die aufgrund einer COVID-19-Erkrankung in stationärer Behandlung sind.
- Sterbefall: Anzahl der labordiagnostisch bestätigten Sars-CoV-2-Fälle, welche laut Totenschein im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung verstarben.
- Annahmen zur Schätzung genesener Fälle: Die Zahl der genesenen Fälle stellt lediglich eine Schätzung dar. Eine entsprechende Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgt nicht. Die zugrunde liegenden Annahmen entsprechen den Schätzparametern auf Landesebene (Sachsen). Es wird von einer Genesung 14 Tage nach Meldedatum bei Fällen ohne gemeldete Hospitalisierung und von einer Genesung 30 Tage nach Meldedatum bei Fällen mit gemeldeter Hospitalisierung ausgegangen.
- Annahme zur Schätzung der aktuell Infizierten: Die Zahl resultiert aus den gemeldeten Fällen abzüglich der Sterbefälle und der Genesenen. Somit kann es sich auch hier nur um eine Schätzung handeln.
Interessante Links
- Antworten auf häufig gestellte Fragen auf der Seite des Sozialministeriums von Sachsen.
- Aktuelle Corona-Schutzverordnung des Freistaats Sachsen als PDF
- Kontaktpersonen-Nachverfolgung, Hinweise des RKI
- Lagebericht des Robert Koch-Instituts vom Sonnabend, 17. April 2021
- Corona-Dashboard des Gesundheitsamtes Dresden
- Impfdashboard des Bundesgesundheitsministeriums
- Freie Impftermine in Sachsen
- Aktuelle Fallzahlen des RKI
- Übersicht der Testzentren auf dem Dresden-Stadtplan
- Selbsttest-Bescheinigung als PDF
Vielleicht hab es ja überlesen und es wurde irgendwo schon erklärt, aber kann mir jemand erklären wieso der Inzidenzwert des RKI sich oft so extrem stark von dem der Landeshauptstadt unterscheidet. Teilweise liegen die Werte über Tage 20 oder 30 Punkte auseinander.
Beide beziehen doch ihre Daten aus der gleichen Quelle und sollten somit, selbst bei leicht zeitversetzten Dateneingang, zumindest immer annähernd ähnliche Werte zeigen?
Hallo Stefan,
Auf https://experience.arcgis.com/experience/d2386f3214c1451c81b242be69bb3d50
findet sich (nach etwas suchen) folgende Erklärung:
„Hinweis: Die Inzidenzwerte des RKI und der LHD können voneinander abweichen, da die Übermittlung der Fallzahlen im ständigen Fluss ist. Die Dresden-Inzidenz gibt den Datenstand der Stadt Dresden mittags 12 Uhr an. Grundlage für die Veröffentlichungen des RKI sind die Zahlen, die dem RKI zum Stichzeitpunkt 0:00 Uhr vorliegen. Das Amt für Gesundheit und Prävention der LHD übermittelt mehrfach täglich Fälle an die zuständige Landesstelle (Landesuntersuchungsanstalt Sachsen), welche wiederum Daten mehrfach täglich an das RKI übermittelt. Da die Landesuntersuchungsanstalt mitunter Fälle überprüft, werden nicht alle Meldungen automatisch an das RKI übermittelt. Deswegen liegt immer eine gewisse zeitliche Verzögerung zwischen der Dresden-Inzidenz und der RKI-Inzidenz sowie den zugrundeliegenden Fallzahlen.“
Die letzten beiden Sätze scheinen darauf hinzuweisen, wieso das RKI geringere Zahlen ausweist.
Beste Grüße
Peter
Hallo Peter,
Vielen Dank für die Mühe.
Dadurch erklärt sich für mich einiges.
Grüße,
Stefan
…hat auch den Vorteil kurzfristig zu sehen wohin die Reise geht.. (Tendenz hoch oder runter..)