Die Stadtverwaltung informiert zu den aktuell geltenden Regelungen der Bundesnotbremse, der sächsischen Corona-Schutzverordnung und der heute im Bundesrat beschlossenen Bundesverordnung für Geimpfte bzw. Genesene.
Aktuell sind drei gesetzliche Grundlagen parallel und ergänzend ausschlaggebend. So gilt seit dem 24. April die so genannte Bundesnotbremse. Hinzu kommt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ab Montag, 10. Mai bis 30. Mai; ergänzend die Verordnung zu Rechten von Geimpften und Genesenen, die der Bundesrat am Freitag, 7. Mai bestätigt hat und ab diesem Wochenende gilt.
Bundesnotbremse ab 100er Inzidenz
Auch wenn wir in Dresden der 100er Marke in dieser Woche schon sehr nahe gekommen sind, unterschritten wurde sie bisher nicht. Daher gelten aktuell die Bestimmungen der Bundesnotbremse für eine Inzidenz über 100. Die Details zu Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, Öffnungen von Geschäften, Wechselunterricht an Schulen oder Schließung von Gastronomie und Kultureinrichtungen finden sich in unserem Bericht vom 23. April. Diese Regelungen gelten aktuell immer noch und werden von den Ordnungsbehörden stichprobenartig kontrolliert.
Aufgehoben wird die Bundesnotbremse erst, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Schwelle von 100 wieder unterschreitet. Die Lockerungen treten dann zum übernächsten Tag ein.
Sächsische Corona-Schutzverordnung
Die neue Sächsische CoronaSchutzVerordnung (SächsCoronaSchVO) gilt ab Montag, dem 10. Mai 2021, auf sachsen.de gibt es Details. Die Verordnung regelt zum einen die genauen Lockerungsschritte bei der Unterschreitung des Inzidenzwertes von 100. Zum anderen sind Maßnahmen festgehalten, die im Vergleich zur Bundesnotbremse, eine weitere Verschärfung der Regelungen beinhalten.
Beispiele: Bei Beerdigungen müssen alle Personen einen Negativtest vorweisen, wenn mehr als zehn Personen teilnehmen. Die Testpflichten für die Belegschaft und die Inhaber von Friseurbetrieben und Fußpflegen in Erweiterung zum Infektionsschutzgesetz bleibt bestehen. Darüber hinaus wird die Dresdner Allgemeinverfügung zur Beschränkung des öffentlichen Alkoholkonsums ab Montag, 10. Mai aufgehoben. Damit kann man nun zum Beispiel auf der Görlitzer Straße wieder Bier statt Cappuccino trinken. Die Verordnung als PDF.
Geimpfte und Genesene
Vom Bundestag und Bundesrat wurde die Verordnung zu den Rechten von Geimpften und Genesenen beschlossen: Die Verordnung setzt für vollständig Geimpfte und kürzlich Genesene bestimmte Vorkehrungen der Bundesnotbremse außer Kraft. Die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen fallen für diesen Personenkreis weg. Zudem werden sie negativ Getesteten gleichgestellt und bräuchten dann etwa für einen Friseur- oder Zoobesuch keinen tagesaktuellen Test mehr. Die Verordnung im Detail als PDF.
Hallo
Ein wichtiges Detail wurde leider vergessen.
Sachsen ermöglicht als erstes Bundesland den rechtssicheren Einsatz der Corona-Warn-App zur digitalen Kontaktverfolgung bei Veranstaltungen, in Geschäften und anderen Einrichtungen.
Gilt ab 10.05.
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/corona-warnapp-kontaktverfolgung-veranstaltungen-geschaefte-100.html
Luca kommt somit zum Glück nicht zum Einsatz.
Ergänzend für Einrichtungen die dann die CWA einsetzen wollen:
https://www.coronawarn.app/de/eventregistration/
Siehe §6 Corona-Schutzverordnung, Absatz 6
„Veranstalter und Betreiber sollen vorrangig digitale Systeme, insbesondere die CoronaWarn-App, für die Kontakterfassung einsetzen.“
Mit dem neuesten Rollout der Corona warn app ist ja nun auch die die Registrierung von Schnelltests möglich. Mal sehen, welche Testcenter das anbieten werden.
Infos in der Ärztezeitung.
Zwei Kurze Fragen:
Darf man denn jetzt bis 24 Uhr alleine spazieren gehen?
Falls ja wo genau finde ich diese Information dazu?
Vielen Dank schon mal.
Ja. Im Infektionsschutzgesetz, Paragraph 28b. Teil 1, Absatz 2g