Corona-Einmalzahlung: Im Mai 150 Euro für Sozialleistungsbezieher
Wie die Stadtverwaltung mitteilt erhalten erwachsene Leistungsberechtigte mit Bezug von Arbeitslosengeld II (SGB II), Hilfen zum Lebensunterhalt (SGB XII) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Monat Mai 2021 eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro pro Person. Voraussetzung ist, dass im Mai 2021 Anspruch auf eine dieser Sozialleistungen besteht.
„Die Einmalzahlung von 150 Euro soll Haushalte mit geringem Einkommen entlasten“, sagt Sozialbürgermeisterin Kristin Kaufmann (Linke). Denn auch diese Haushalte hätten während der akuten Phase der Coronavirus-Pandemie höhere Lebenshaltungskosten, insbesondere durch zusätzliche Ausgaben für Heizung und Strom, familiäre Essensversorgung, Schutzmasken und Desinfektionsmittel. Das sei sehr zu begrüßen, denn wirksamer Infektionsschutz sollte keine Frage des Geldbeutels sein, so die Bürgermeisterin.
Auch wenn diese Geste gut gemeint sei, müsse dennoch der Frage nachgegangen werden, ob insbesondere Familien in den vergangenen Monaten unterhalb des Existenzminimums haushalten mussten und welche sozialpolitischen Schlüsse daraus für die Zukunft zu ziehen seien. „Unsere Grundsicherungssysteme müssen so aufgebaut sein, dass die notwendige Unterstützung bereits in der Stunde der größten Not geleistet wird – und nicht erst Wochen danach“, sagt Kaufmann und kündigt an, das Thema auf die Agenden kommunaler Arbeitskreise auf Landes- und Bundesebene zu bringen.
Das Sozialamt zahlt die Sonderhilfe im sogenannten Einmalzahl-Verfahren im Mai 2021 gesondert aus. Das Jobcenter nimmt die Einmalzahlungen automatisch seit dieser Woche vor, Bescheide werden ebenfalls versendet. Kinder von Leistungsberechtigten, für die Kindergeld gezahlt wird, erhalten darüber hinaus einen Kinderbonus in derselben Höhe über die Familienkassen – zusätzlich zum Kindergeld.
Eltern bekommen Beiträge für Schließzeiten in Kita und Hort erstattet
Das Amt für Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Dresden erstattet Eltern zu viel gezahlte Beiträge zurück, wenn deren Kinder wegen der pandemiebedingten Schließung vom 14. Dezember 2020 bis zum 14. Februar 2021 nicht in kommunalen Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und im Hort der Uni-Grundschule betreut werden konnten. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 22. April 2021 auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen.
Die Rückerstattung wird mit dem Elternbeitrag für den Monat Mai 2021 verrechnet. Sollte der rückerstattete Betrag höher als der für den Mai zu zahlende Elternbeitrag sein, so wird die Differenz an die Eltern ausgezahlt. Bei der Rückerstattung von Elternbeiträgen sind mehrere individuelle Faktoren pro Familie zu berücksichtigen. Deshalb erhalten die Eltern einen separaten Elternbeitragsbescheid im Mai. Freie Träger von Kindertageseinrichtungen regeln die Rückerstattung von Elternbeiträgen selbstständig.
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