Wie die Dresdner Polizei meldet, ist am Dienstagnachmittag ein 35-jähriger E-Roller-Fahrer bei einem Verkehrsunfall auf der Alaunstraße verletzt worden.
Die 34-jährige Fahrerin eines Honda bog von der Böhmischen Straße kommend nach rechts in die Alaunstraße ab. Dabei stieß sie mit dem Rollerfahrer zusammen, der auf der Alaunstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in Richtung Bautzner Straße unterwegs war. Der Rollerfahrer wurde dabei verletzt. Angaben zur Höhe des Sachschadens liegen bislang nicht vor.
Regelungen für E-Roller-Fahrer
Entsprechend § 10 Abs. 3 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) dürfen andere Verkehrsflächen nur befahren werden, wenn die Straßenverkehrsbehörde dies durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ zugelassen hat. Dies betrifft beispielsweise Gehweg und Fußgängerzonen. Eine Freigabe dieser Verkehrsflächen für den Radverkehr (Z 1022-10 StVO „Radverkehr frei“) ist nicht gleichzeitig mit einer Freigabe für E-Scooter verbunden.
Auch andere Vorschriftszeichen, von denen der Radverkehr durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ entbunden wurde (beispielsweise Verbot der Einfahrt (Z 267 StVO) dürfen durch E-Scooter nur genutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ angezeigt wird (vgl. § 12 eKFV).