Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Dresden hat die sanierungsunbeeinflussten Bodenrichtwerte für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Dresden-Hechtviertel zum 1. Januar 2012 fortgeschrieben.
Interessenten können ab sofort beim Stadtplanungsamt, Telefon 0351 4883643, Auskunft erhalten und im Kundenservice des Städtischen Vermessungsamtes, Ammonstraße 72, 2. Obergeschoss, Zimmer 2852, Einsicht in die Karte nehmen. Eine weitere Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Karte besteht im interaktiven Themenstadtplan unter www.dresden.de/bodenrichtwerte.
Die Bodenrichtwertkarte für das Hechtviertel kostet 20 Euro und kann im Kundenservice des Städtischen Vermessungsamtes im World Trade Center abgeholt oder postalisch bzw. online unter folgender Adresse bestellt werden: Landeshauptstadt Dresden, Städtisches Vermessungsamt, PF 12 00 20, 01001 Dresden, E-Mail: vermessungsamt-ks@dresden.de, www.dresden.de/online-shop.
In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten bedürfen bestimmte Vorhaben und Rechtsgeschäfte, wie zum Beispiel die Veräußerung von Grundstücken, der Genehmigung durch die Gemeinde (§ 144 Baugesetzbuch). Grundlage dafür sind spezielle, sanierungsunbeeinflusste Bodenrichtwerte (Anfangswerte), die den Beteiligten als Orientierungshilfe dienen.
Die aktuelle Bodenrichtwertkarte (Stand 1. Januar 2011) und der aktuelle Grundstücksmarktbericht mit Stand 1. Januar 2012 für die Stadt Dresden sowie die besonderen Bodenrichtwertkarten von neun weiteren förmlich festgelegten klassischen Sanierungsgebieten können ebenfalls im Städtischen Vermessungsamt erworben werden.