Heute zeigte die RKI-Ampel für Dresden eine Inzidenz von 9,9 Fällen pro 100.000 Einwohnern an, damit den 14. Tag in Folge unter 35. Tendenz: kontinuierlich fallend. Laut der Sächsischen Corona-Schutzverordnung, die noch bis zum Sonntag gilt, wird damit die Testpflicht für verschiedene Einrichtungen aufgehoben.
Wie die Stadt Dresden mitteilt, sind damit ab Freitag, dem 11. Juni 2021, folgende Bereiche von der Testpflicht beziehungsweise dem Nachweis eines tagesaktuellen Tests befreit:
- Ladengeschäfte und Märkte
- körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Kosmetik
- Gastronomie
- Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken
- bei Beerdigungen und Hochzeiten, in Kirchen und Religionsgemeinschaften
- Kulturstätten wie Kinos, Konzert- und Opernhäuser, Theater
- Sportangebote im bisher zulässigen Rahmen (ausgenommen Sportveranstaltungen mit Publikum, bei den der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann)
- Freibäder
- botanische und zoologische Gärten, Führungen
- Freizeit- und Vergnügungsparks
- Angebote der Kinder-, Familien- und Jugenderholung
- Aus-, Fort- und Weiterbildungs- und Erwachsenenbildungseinrichtungen sowie ähnliche Einrichtungen sowie Volkshochschulen
- stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe sowie Integrationskurse
- Kunst-, Musik- und Tanzschulen
- Fahr-, Boots- und Flugschulen
Weiterhin mit Maske
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in den bereits bekannten Bereichen weiterhin erhalten bleibt. Also im Freien, wenn man Fremden näher als 1,5 Meter kommt und in Geschäften, Bussen und Bahnen und anderen öffentlichen Einrichtungen. Außerdem habe die Unterschreitung keinerlei Auswirkungen auf die aktuellen Kontaktbeschränkungen und die Versammlungseinschränkungen. Wichtig seien nach wie vor das Einhalten von Abstand, das regelmäßige Lüften geschlossener Räume sowie bekannten Hygienemaßnahmen.
Bürgertelefon eingestellt
Das Corona-Bürgertelefon unter der Nummer 0351 4885322 wird am Wochenende eingestellt. Falls in dieser Zeit Fragen aufkommen, können diese an die E-Mail Adresse gesundheitsamt-corona@dresden.de gesendet werden. Die Sprechzeitenzeiten des Bürgertelefons von Montag bis Freitag bleiben bestehen:
- Montag und Mittwoch von 9 Uhr bis 16 Uhr
- Dienstag und Donnerstag von 9 Uhr bis 18 Uhr
- Freitag von 9 Uhr bis 14 Uhr
Neue Corona-Schutzverordnung ab Montag
Ab Montag, 14. Juni 2021, gilt dann die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Die ist hier schon als PDF nachzulesen. Ab Montag gibt es erhebliche Erleichterungen bzgl. der Kontaktbeschränkungen, die Maskenpflicht bleibt bestehen, weitere Einrichtungen dürfen öffnen. Details dann am Sonntag im Neustadt-Geflüster.
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