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Räuber verurteilt

Am Landgericht Dresden hat heute Richter Joachim Kubista den Räuber Ibrahim D. zu dreieinhalb Jahren verurteilt. Am zweiten Prozesstag stand vor allem das Gutachten von Dr. Jan Lange im Mittelpunkt.

Landgericht und Amtsgericht Dresden
Landgericht und Amtsgericht Dresden

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Ibrahim D. in einem Supermarkt versucht hatte zu stehlen, in einem Waschsalon randalierte und auf der Alaunstraße durch ein Fenster in die Wohnung eines Rentners eingestiegen ist und diesen dann beraubt und bedroht hatte. (Details im Bericht vom 8. Juni)

Vor dem psychiatrischen Gutachten hörte das Gericht noch zwei Zeugen, die grundsätzlich die Vorfälle im Simmel-Markt bestätigten. Gutachter Jan Lange attestierte dem Angeklagten schwere Suchtprobleme, allerdings sei keine psychotitische oder schizophrene Erkrankung festzustellen. Seit sich Ibrahim D. in Deutschland aufhält, befand er sich überwiegend in Haft. Die meisten Delikte, die er sich bisher zuschulden kommen ließ, seien direkt oder indirekt auf seine Sucht und die damit nötige Beschaffung von Geld für Drogen zurückzuführen.

Schwere Drogenabhängigkeit

Aktuell sei er vor allem von Tilidin abhängig, einem synthetischen Opioid, das in der Medizin als verschreibungspflichtiges Medikament gegen mittelstarke Schmerzen eingesetzt wird und laut Lange der Wirkung von Heroin nicht unähnlich sei. Jedoch sei der Angeklagte nicht wählerisch bei der Wahl seiner Drogen – letztlich habe sich sein ganzes Leben darauf ausgerichtet.

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Eine Therapie sieht der Gutachter als schwierig, da der Angeklagte schon zweit Therapien abgebrochen habe und auch aktuell nicht entgiftet sei. Lange schätzt, dass eine komplette Entgiftung mindestens zwölf Wochen dauere und ohne klinische Betreuung wohl nicht möglich sei. Und auch danach würde eine Therapie nur helfen, wenn es möglich wäre, den Angeklagten in seiner Muttersprache zu betreuen. Ein Therapieerfolg scheitere auch an einer möglichen Perspektive.

Die Plädoyers

Die Staatsanwaltschaft führte aus, dass sich die Taten bestätigt haben, bei dem Eindringen in die Wohnung des Rentners handele es sich um schweren räuberischen Diebstahl, die anderen Delikte seien nicht so schwerwiegend. Strafmildernd sei das Geständnis und auch die Drogen-Abhängigkeit zu beurteilen. Allerdings weise der Angeklagte auch diverse Vorstrafen auf. Insgesamt forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.

Rechtsanwalt Curt-Matthias Engel führte aus, dass der Staat für den Angeklagten verantwortlich sei und sich darum bemühen müsse, dass er therapiert werde und plädierte auf eine Gesamtstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

Der Angeklagte, Ibrahim D., erklärte mit seinen letzten Worten, dass er sich für das Gefängnis entschieden habe und gern dort bleiben möchte. Außerdem beteuerte er, dass er vor einem Monat aufgehört habe, die Schmerzmedikamente zu nehmen.

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Das Urteil

Der Vorsitzende Richter Joachim Kubista folgte in seinem Urteil der Verteidigung und verurteilte Ibrahim D. zu drei Jahren und sechs Monaten. Trotz der geringen Beute sei es kein minderschwerer Fall, so der Richter, der auch auf die Situation des Opfers aufmerksam machte. Die Beute des Angeklagten, das Taschenmesser und rund 150 Euro werden eingezogen, so dass der beraubte Rentner nun sein Geld zurück bekommen kann.

Der Richter machte auch noch einmal darauf aufmerksam, dass der Angeklagte aufgrund der Drogensucht nur vermindert steuerungsfähig gewesen sei. Jedoch lehnte er eine Einweisung in eine Entziehungsanstalt ab, vermutlich auch wegen der schlechten Prognose des Gutachters. Er könne auch keinen Willen auf Heilung erkennen. Außerdem gäbe es eine Therapie nur bei Aufenthaltsrecht.

Das Urteil ist rechtskräftig, da der Angeklagte noch in der Verhandlung auf Rechtsmittel verzichtete. Voraussichtlich wird er nun einen Teil der Strafe absitzen und dann in sein Heimatland Marokko abgeschoben werden.

Nach dem Prozess wurde der Angeklagte abgeführt.
Nach dem Prozess wurde der Angeklagte abgeführt.