Am Amtsgericht Dresden ist heute Thomas L. zu einer Geldstrafe und zwei Monaten Fahrverbot verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen und einen anderen Mann genötigt hat.
Es war ein Sonntagnachmittag, 12. Januar 2020. Der Angeklagte fuhr mit seinem Mercedes CLA von der Böhmischen auf die Alaunstraße. Dort soll es eine Begegnung mit einem Radfahrer gegeben haben. Der Angeklagte sagt, der Radfahrer hätte ihm gegen den Spiegel getreten. Der Radfahrer sagt im Zeugenstand er hätte nur mit einer Handbewegung zu langsamer Fahrt aufgefordert und dabei den Spiegel berührt.
Im Rückwärtsgang über die Alaunstraße
Dann wird es komplett verrückt. Der Radfahrer und eine weitere Zeugin erzählen Folgendes. Der Wagen habe gebremst, der Fahrer den Rückwärtsgang eingelegt und die Beiden bis zur Bautzner Straße rückwärtsfahrend verfolgt. Dort sei er rückwärts aus der Alaunstraße raus, weiter rückwärts in die Bautzner, habe gewendet und dann in Vorwärtsfahrt die Verfolgung über die Glacisstraße aufgenommen. Auf der Glacisstraße habe dann der Autofahrer versucht, den Radler abzudrängen, der wich auf dem Fußweg aus und wurde dann an der Einmündung zur Georgenstraße von dem Mercedes gestoppt. Der Fahrer sei ausgestiegen und habe mit einem kleinen Baseballschläger gedroht. Schließlich sei er weggefahren.
Alles Quatsch, sagt der Angeklagte. Nach der Begegnung mit dem Radfahrer sei er über die Katharinenstraße raus aus dem Viertel, dann links auf die Königsbrücker und am Albertplatz, da war gerade grün, wieder links. Dort habe er den Radfahrer wiedergesehen, sei hinter ihm her, habe ihn gestoppt und mit ihm reden wollen. Einen Knüppel habe er nicht benutzt.
Richter Steffen Krause hört sich alles in Ruhe an. Der Angeklagte verteidigt sich selbst, ein Anwalt wäre zu teuer, sagt er. Dann tritt ein weiterer Zeuge auf. Ein Bekannter des Angeklagten, er sei an jenem Sonntag auf der Alaunstraße mit dem Hund unterwegs gewesen. Den genauen Vorfall habe er nicht sehen können, da er sich nach einem Hundehäufchen bücken musste. Jedoch habe er gesehen wie der Angeklagte in seinem Mercedes über die Katharinenstraße davon gefahren ist.
Genaue Aussagen der Zeugin
Demgegenüber steht die Aussage der Zeugin. Sie war an dem Nachmittag gemeinsam mit dem jungen Mann, der den Spiegel touchiert haben soll, unterwegs. Sie sei mit dem Rad vorgefahren und das Auto sei aus der Böhmischen zügig rausgekommen. Sie habe gesehen, wie ihr Begleiter dem Autofahrer mit einer Handbewegung zu verstehen gab, er solle langsamer fahren. Einen Knall habe sie nicht gehört. Doch dann sei der Mercedes rückwärts in die Alaunstraße. Sie habe sich mehrfach umgewandt und das Auto gesehen. Auch das Wendemanöver auf der Bautzner Straße beschreibt sie genau. Als der Autofahrer den Radfahrer dann mit dem Knüppel bedrängt habe, sei sie dazwischen gegangen und der Autofahrer dann weggefahren.
Unmittelbar nach dem Vorfall hatten der junge Mann und die Frau Anzeige bei der Polizei erstattet. Die hat auch den Angeklagten vernommen. Schließlich fertigte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl zu 45 Tagessätzen zu je 30 Euro und einem Monat Fahrverbot. Darauf legte der Angeklagte Widerspruch ein, so landete der Fall vor dem Amtsgericht.
Nach der Beweisaufnahme war für den Staatsanwalt der Fall klar. Zu der ursprünglichen Nötigung nahm er nun noch den Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr hinzu. Der Vorwurf der Bedrohung nach Paragraph 241 Strafgesetzbuch nahm er zurück und forderte in Summe 50 Tagessätze zu 60 Euro und zwei Monate Fahrverbot.
Der Angeklagte widersprach den Äußerungen und blieb bei seiner Darstellung. Vor allem wehrte er sich gegen die Unterstellung, dass er die Alaunstraße im Rückwärtsgang entlang gefahren sein soll. Nach kurzer Beratung verurteilte ihn Richter Krause zu 60 Tagessätzen Geldstrafe und zwei Monaten Fahrverbot. Letztlich, so führte es der Richter aus, überzeugte das Gericht die übereinstimmenden Aussagen der beiden Radfahrerenden.
Vor allem die Zeugin habe das Geschehen sowohl vor Gericht als auch gegenüber der Polizei sehr präzise geschildert. Außerdem habe der Angeklagte das Abdrängen und Stoppen des Radfahrers zugegeben. Daraufhin konnte sich der Angeklagte nicht zurückhalten und rief, was er denn hätte sonst tun können, sonst wäre der Radfahrer ja weggewesen. Der Richter wies ihn daraufhin, dass er bei der Polizei hätte Anzeige erstatten sollen, was er bis heute noch nicht getan habe, Selbstjustiz sei jedenfalls keine Lösung.
Gegen das Urteil hat der Angeklagte nun die Rechtsmittel der Revision und der Berufung.