Der Kreiswahlausschuss1 hat am Ende Juli entschieden, welche Kreiswahlvorschläge zur Bundestagswahl in den Wahlkreisen 159 und 160 zugelassen werden. Mit einem Kreiswahlvorschlag bewerben sich Kandidatinnen und Kandidaten für das Direktmandat in einem Wahlkreis. Zur Bundestagswahl am 26. September kann man neben der Stimme für das Direktmandat noch eine Listenstimme für die Partei seiner Wahl abgeben. Die Neustädter*innen wählen im Wahlkreis 160 (Dresden II und Bautzen II).
Die Wahlvorschläge werden in folgender Reihenfolge auf den Stimmzetteln des Wahlkreises 160 stehen (Die Reihenfolge richtet sich danach, wieviel Zweitstimmen die jeweiligen Parteien bei der letzten Bundestagswahl in Sachsen erhielten.):
- Alternative für Deutschland (AfD) – Andreas Harlaß
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) – Lars Rohwer
- DIE LINKE (DIE LINKE) – Silvio Lang
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) – Stephan Schumann
- Freie Demokratische Partei (FDP) – Silke Müller
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) – Merle Spellerberg
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) – Charlotte Brock
- Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) – Anne Herpertz
- Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) – Florian Busch
- Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) – Günter Slave
- Basisdemokratische Partei Deutschlands (dieBasis) Anke Althoff
- die Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo) Michael Gründler
- Direktkandidat Frank Hannig
- Erststimme fürs Klima (#KLIMAfirst) – Jens Düvelshaupt
- FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) – Korvin Lemke
- die Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung) – Andreas Kabus
Die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge wurde am Montag, 9. August 2021, gemäß § 4 der Bekanntmachungssatzung der Landeshauptstadt Dresden per Aushang am Rathaus (Dr.-Külz-Ring 19) im Schaukasten sowie am Ordnungsrathaus (Theaterstraße 13) veröffentlicht. Nachträglich erscheint die öffentliche Bekanntmachung am Donnerstag, 12. August 2021, im Dresdner Amtsblatt.
1 In jedem Wahlkreis wird ein Kreiswahlausschuss eingerichtet. Er besteht aus dem Kreiswahlleiter und sechs Beisitzenden. Der Kreiswahlleiter wird von der Landesregierung oder von einer von ihr benannten Stelle ernannt. Er beruft die Beisitzenden aus den Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises. Der Kreiswahlausschuss entscheidet unter anderem über Verfügungen des Kreiswahlleiters zur Beseitigung von Mängeln an Kreiswahlvorschlägen und über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge. Zudem überprüft er die Entscheidungen der Wahlvorstände in den Wahlbezirken und stellt die Stimmenergebnisse im Wahlkreis fest.
Gibt es Umfrageergebnisse zu den Direktkandidaten im Wahlkreis 160?
Falls es zwei Favoriten gibt, wäre strategisches Wählen sinnvoll.
@Frank: Soweit mir bekannt ist, gibt es aktuell keine derartige Umfrage. Nur eine Prognose auf https://www.wahlkreisprognose.de/. Die dort angegebenen Wahrscheinlichkeiten würde ich aber mit Vorsicht genießen. Wenn ich mich recht erinnere, hatte die Prognose bei der letzten Landtagswahl ziemlich daneben gelegen.
Bei jeder BTW frage ich mich: Kann man eigentlich gegen diese Wahlkreiseinteilung irgendwas unternehmen?
Warum ist die Stadt Dresden nicht ein Wahlkreis oder innerhalb der Stadtgrenzen entsprechend in Wahlkreise unterteilt, wie das auch in anderen Großstädten der Fall ist?
Wieso ist die Stadt Dresden nördlich der Elbe mit den Ortschaften im Dresdner Um- und Hinterland zusammengeworfen? Das ergibt doch abgesehen von der politischen Repräsentation auch inhaltlich überhaupt keinen Sinn. Jemand, der im LK Bautzen oder in Ottendorf-Okrilla wohnt, hat doch ganz andere Bedürfnisse, die politisch vertreten werden müssen, als jemand, der in der Stadt Dresden wohnt…
Zur Entstehung des Wahlkreises gibt es in der Wikipedia ein paar Infos. Falls sich eine künftige Bundesregierung an eine ernsthafte Reform wagt, zum Beispiel zum Zwecke einer Verkleinerung des Bundestages, könnte es auch wieder Veränderungen im Wahlkreiszuschnitt geben.