Wie die Stadtverwaltung heute mitteilt, wurde in Dresden heute am fünften Tag in Folge die 10er-Inzidenz überschritten. Aktuell liegt der Wert laut Robert Koch-Institut bei 16,9. Laut aktueller Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung gelten damit ab Montag, 16. August 2021, unter anderem zusätzlich wieder folgende Regeln für den Schwellenwert unter 35 bzw. unter 50:
- Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes unter anderem in Geschäften und Märkten, bei Großveranstaltungen außerhalb des eigenen Platzes, in Kraftfahrzeugen (wenn Personen aus unterschiedliche Hausständen mitfahren), für Handwerker und Dienstleister in den Räumlichkeiten der Auftraggeber. Eine Übersicht zur Maskenpflicht gibt es als PDF unter www.coronavirus.sachsen.de
- Es greifen wieder Kontaktbeschränkungen. Es dürfen zehn Personen unabhängig von der Zahl der Hausstände zusammenkommen. Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
- Familien-, Vereins- und Firmenfeiern in Gastronomiebetrieben, in eigenen oder von Dritten überlassenen voneinander abgetrennten Räumlichkeiten und Freiflächen sind mit bis zu 50 Personen zulässig. Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
- Bei Eheschließungen und Beerdigungen sind bis zu 50 Personen zulässig. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.
- In Kulturstätten wie Museen, Kinos, Konzerthäusern oder Theatern sowie bei Sportveranstaltungen gilt wieder die Testpflicht, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
- Genauso gilt wieder die Testpflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann unter anderem in Freizeit- und Vergnügungsparks, Indoorspielplätzen, Zirkussen und Spielhallen. Regelungsübersicht zur Testpflicht als PDF unter www.coronavirus.sachsen.de
- Die Öffnung von Diskotheken, Clubs und Musikclubs ist mit genehmigtem Hygienekonzept und Kontakterfassung zulässig. Besucherinnen und Besucher müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen.
- Die Kontakterfassung im Innenbereich der Gastronomie und in Kantinen ist wieder notwendig.
- Einrichtungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die Volkshochschule können anordnen, dass die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen einen Test erfordert.
- Der Betrieb von Dampfbädern und Dampfsaunen ist nur mit Hygienekonzept und Kontakterfassung zulässig. Zudem müssen Besucherinnen und Besucher einen tagesaktuellen Test vorweisen.