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Rechtsextremer Schläger verurteilt

Richter Rainer Gerards hat gestern am Amtsgericht einen Felix F., einen 23-jährigen vorbestraften Rechtsextremen, zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts ist es erwiesen, dass Felix F. in und vor dem Lobo-Club auf der Louisenstraße mehrer Personen zum Teil schwer verletzt hat.

Lobo-Club auf der Louisenstraße
Lobo-Club auf der Louisenstraße

Es ist nicht seine erste Haftstrafe. Felix F. zählte zum Umfeld der rechtsextremen „Freien Kameradschaft Dresden“ (FKD). Er war an Ausschreitungen in Heidenau im August 2015 in Leipzig-Connewitz beteiligt. Dafür wurde er zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Attacke am Lobo-Club

Es ging um einen Vorfall in der Nacht zum 15. März 2020, einer der letzten Abende, an dem Clubs noch öffnen konnten. „Wir wurden zur Kreuzung Louisen-/Rothenburger Straße gerufen“, berichtet ein Polizeibeamter. Die Kreuzung war voll, in der Mitte stand der Angeklagte mit dem Gürtel in der Hand und sehr aggressiv. Allerdings habe der dann berichtet, dass er vor dem Lobo-Club angegriffen worden sei.

Warum Felix F. ausgerechnet einen Club besuchte, der überwiegend von den Menschen frequentiert wird, gegen die er sonst demonstriert oder gewaltsam vorgeht, bleibt unklar. Eine entsprechende Frage am Rande des Prozesses beantwortete er ausweichend. An der These, dass er angegriffen wurde und sich nur in Notwehr verteidigt habe, hielt er vor Gericht fest. Sein Anwalt verlas eine entsprechende Erklärung.

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Vor Gericht trat eine Vielzahl an Zeugen auf, darunter ein junger Syrer, den der Angeklagte mit einer Gürtelschnalle im Gesicht getroffen hatte. Mehrere, zum Teil unbeteiligte Zeugen, bestätigten die Aussagen des Syrers. Ein weiterer Geschädigter sagte aus, dass Felix F. ihm vor dem Lobo-Club mit einem Schlag ins Gesicht die Nase gebrochen habe. Zwei junge Frauen, die in Begleitung des Syrers unterwegs waren, wurden auch von der Gürtelschnalle des Rechtsextremen getroffen.

Gericht: Keine Notwehr

Nachdem in mehreren Verhandlungstagen eine große Anzahl Zeugen gehört wurde, kam das Gericht zu der Überzeugung, dass es sich nicht um Notwehr handeln könne, vielmehr sei Felix F. der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Mit seinem Urteil ging Richter Rainer Gerards über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die hatte nur ein Jahr gefordert. Angesichts der Vorstrafen kam eine Aussetzung zur Bewährung nicht in Betracht.

Urteil nocht nicht rechtskräftig

Gegen das Urteil kann der Angeklagte nun noch Rechtsmittel einlegen, dann wird das Verfahren am Landgericht überprüft.

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