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Urteil: Pfefferspray-Raub am Albertplatz

7. September, 9.23 Uhr – der Angeklagte Souhael C. betritt in Begleitung von zwei Justizvollzugsbeamten den Gerichtssaal im Landgericht Dresden. Hauptanklagepunkt: Schwere Körperverletzung. Vergangenen März sprühte der 20-jährige einem Mann am Albertplatz Pfefferspray ins Gesicht, um ihm anschließend seine Geldbörse abzunehmen.

Was ist passiert?

Am 5. März traf Souhael C. einen früheren Freund in der Bahnlinie 13. Es war Freitagnacht und beide waren bereits etwas berauscht. Sie kannten sich aus der Strafanstalt in Regis, aus der sie gemeinsam entlassen worden waren. Nach einem freundlichen Wiedersehen schlägt der Angeklagte vor, zu einer Freundin in der Alaunstraße zu gehen, „um noch etwas zu chillen“. Dort angekommen ließ sich die Tür aber nicht öffnen, woraufhin Souhael C. nach der EC-Karte des Begleiters bat, um es damit zu versuchen. Als er die Geldkarte an sich genommen hatte, zog er ein Pfefferspray, mit dem er den Mann außer Gefecht setzte und nahm anschließend seine Geldbörse an sich.

Der Verletzte schaffte es bis zum Bischofsplatz, wo Polizisten des Objektschutzes einen Tabak- und Presseladen bewachten. Dort machte er seine Aussage und wurde medizinisch versorgt. Zwar wurde er schwer getroffen, bleibende Schäden sind jedoch nicht entstanden. Kurioserweise wurde der Täter gleich am nächsten Tag in einer ganz anderen Angelegenheit gefasst. Vor der selben, bereits am Freitag verschlossenen, Tür am Albertplatz randalierte dieser nämlich. Irgendwann beschwerten sich Nachbarn und die Polizei rückte an. Der Randalierer wurde in Gewahrsam genommen. Beim Hintergrundcheck stellte sich heraus, dass Souhael C. nicht nur wegen Lärmbelästigung aufgefallen war.

Im Landgericht Dresden | rechts in blauer Jacke
Im Landgericht Dresden | der Angeklagte rechts in blauer Jacke

Noch als Minderjähriger war Souhael C. nach Deutschland geflüchtet, wo er eine Ausbildung zum KFZ-Mechatroniker aufnehmen wollte. Als er aber nichts finden und seiner Familie daheim kein Geld schicken konnte, resignierte er. Das fehlende soziale Netz im Asylheim und die ständige Abhängigkeit vom Amt halfen dem noch in Entwicklung befindlichen Jugendlichen ebenfalls nicht weiter. Er trank häufig und nahm Drogen, weiter gab es für ihn keine Perspekte, fühlte er.

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Vorgeschichte

Bereits vor der Tat am Albertplatz war der Angeklagte auffällig geworden, als er Gras im Asylheim kaufen wollte, jedoch dabei einen Kampf anzettelte. Die Polizei wurde verständigt und die Situation eskalierte weiter. Hier unterscheiden sich die Aussagen: Während die Beamten regelkonform vorgegangen und nicht initial Zwangsmittel angewendet haben wollen, geben Souhael C. und ein weiterer Zeuge an, der Angeklagte habe unvermittelt einen Hieb bekommen. Auch der Polizeibericht weißt Inkonsistenzen auf: „Der gut deutsch sprechende Beschuldigte verstand die Belehrung“, heißt es darin. Während der Verhandlung musste durchgehend ein Dolmetscher für den Angeklagten übersetzen, da dieser die Sprache kaum versteht.

Die Justiz hat sich dafür entschieden, das leichtere Jugendstrafrecht auf Souhael C. anzuwenden, da sich dieser nach Gutachten noch in der Entwicklung befinde. Es wird von einer „Reifeverzögerung“ ausgegangen, die auch mit seinem Kleidungsstil begründet wurde: Vor Gericht erschien der Angeklagte an allen Tagen in einem Fußballshirt, wie von der Staatsanwaltschaft festgestellt wurde.

Am Montag wurde Souhael C. nun zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis, sowie 100 Sozialstunden verurteilt. Da sich der Angeklagte offen und geständig gezeigt und auch aus eigenem Antrieb die Angebote der Suchtberatung wahrgenommen habe, wurde eine Umwandlung auf Bewährung nach frühestens sechs Monaten in Aussicht gestellt. Eines der größten Bedenken des Gerichts ist die Rückkehr von Souhael C. nach der Haftstrafe in das schlechte Umfeld im Asylheim. Ein Rückfall in die Sucht und Perspektivlosigkeit sei dort wahrscheinlich.

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