Wie am Freitagabend schon per Pressekonferenz bekannt gegeben, gelten ab Montag neue schärfere Einschränkungen in Sachsen. Unter der Überschrift „Wir gegen Corona“ hat die Landesregierung nun die Notfallverordnung beschlossen und veröffentlicht. Diese tritt am Montag, 22. November in Kraft und gilt bis zum Sonntag, 12. Dezember.
Auf sachsen.de gibt es eine Übersicht der Maßnahmen und den Verordnungstext als PDF.
Zur Begründung der Maßnahmen heißt es: „Die hohen Infektionszahlen und die wachsende Auslastung der sächsischen Krankenhäuser machen es nötig, dass wir unsere Kontakte im Freistaat Sachsen stark und effektiv reduzieren.“
Trotz Einschränkungen im öffentlichen Leben: Schulen und Kitas bleiben geöffnet
Wie das Kultusministerium mitteilt, bleiben Schulen und Kindertageseinrichtungen weiterhin geöffnet. Kitas sowie Grund- und Förderschulen müssen jedoch bis einschließlich der Weihnachtsferien in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen. Zudem wird für alle Schülerinnen und Schüler bis Weihnachten die Schulbesuchspflicht ausgesetzt. Einen Anspruch auf Beschulung in der Lernzeit zuhause gibt es jedoch nicht.
Das sieht die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung vor, die ab dem 22. November gelten wird. „Angesichts des sehr hohen Infektionsgeschehens in Sachsen sichern wir den Betrieb in Schulen und Kitas besser ab“, begründete Kultusminister Christian Piwarz (CDU) die Entscheidung. Den Schul- und Kitabesuch unter diesen Bedingungen weiter zu ermöglichen, stelle Erzieherinnen und Erzieher und auch die Lehrkräfte vor enormen Herausforderungen. Es dürfe jedoch nicht sein, dass Kinder und Jugendliche darunter leiden, dass die Quote der nicht vollständig geimpften Erwachsenen nirgendwo so hoch ist wie in Sachsen, so der Minister.
Übergangszeit für Einführung des eingeschränkten Regelbetriebs
Mit der neuen Schul- und Kita-Coronaverordnung wird für Grund- und Förderschulen (Primarbereich) sowie für Kindertageseinrichtungen der eingeschränkte Regelbetrieb wieder eingeführt. Danach müssen Klassen und Gruppen einschließlich des Personals streng voneinander getrennt werden. Zur Umsetzung der Maßnahmen gibt es für die Einrichtungen eine Übergangsfrist bis zum 29. November, spätestens dann ist der eingeschränkte Regelbetrieb verpflichtend. Offene pädagogische Konzepte sind damit in den Kindertageseinrichtungen nicht mehr möglich.
Schulbesuchspflicht wird ausgesetzt
Alle Schülerinnen und Schüler können durch die Erziehungsberechtigten von der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden. Die Abmeldung muss durch Belange des Infektionsschutzes begründet sein. Ein etwaiges Ab-und Anmelden für einzelne Wochentage kommt nicht in Betracht. Die Kinder oder Jugendlichen verbringen dann die Lernzeit zuhause. Einen Anspruch auf Beschulung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte, wie im Präsenzunterricht, gibt es jedoch nicht. Das ist in der angespannten Situation von den Schulen nicht zu leisten.
Testpflicht bleibt bestehen
Für den Zutritt zum Schul- und Kitagelände müssen sich nicht vollständig geimpfte Personen dreimal wöchentlich auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 testen oder mit einem aktuellen Testnachweis belegen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. Für Geimpfte und Genesene wird die regelmäßige Testung empfohlen.
Maskenpflicht auch im Unterricht
Für Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 besteht weiterhin die Pflicht, eine OP-Maske (oder FFP2-Maske) im Unterricht zu tragen. Für Primarschüler besteht hingegen keine Maskenpflicht im Unterricht
Weitere Informationen zum Schul- und Kitabetrieb bis einschließlich der Weihnachtsferien gibt es im Blog des Kultusministeriums.
Nachtrag: Einzelne Schulen geschlossen
Unabhängig von der generellen Regelung sind jedoch einzelne Schulen wegen zu vieler Corona-Fälle geschlossen. In der Neustadt sind das aktuell die 4. Grundschule „Am Rosengarten“ und die 30. Grundschule „Am Hechtpark“.
‚Notfallverornung’… ;-)
Danke. Korrigiert.
30.GS (Hecht) ist kommende Woche zu.
Richtig, mehr Infos auf der Seite der Schule.
Die 4. GS am Rosengarten ist diese Woche ebenfalls dicht. Auch hier keine Notbetreuung. Eine Herausforderung (auch wenn die Schließung an sich durchaus gerechtfertigt ist).
Die 4. GS auch
Sollten um die 30 Schulen in DD sein. Quelle heute früh: https://www.lr-online.de/nachrichten/sachsen/corona-schulen-sachsen-schulschliessung-schliessen-infektionen-kinder-jugendliche-60737647.html