Im Oktober hatte das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die beiden verkaufsoffenen Sonntage nur in der Innenstadt stattfinden dürfen.
Denn laut Paragraph 8 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetz muss für die ausnahmsweise Sonntagsöffnung der besondere Anlass so prägend sein, dass dagegen die Sonntagsöffnung der Verkaufsstellen in der öffentlichen Wahrnehmung nicht ins Gewicht falle. Wenn nun die Weihnachtsmärkte abgesagt sind, entfällt also der Anlass für die verkaufsoffenen Sonntage.
„Eine Ladenöffnung am Sonntag, 5. Dezember 2021 sowie am Sonntag, 19. Dezember 2021 kann aus diesem Grund leider nicht stattfinden“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung.